Europäische Legislative
-Bikamerales System: Parlament + Rat
-Unterschied zu nationalen Systemen: Initiativrecht für neue Gesetze hat
ausschließlich die Kommission; der Rat der EU vertritt Interessen der
Regierungen der Mitgliedsstaaten; europäisches Parlament vertritt Interessen der europäischen Bevölkerung
Bikamerialismus der EU im Vergleich zu nationalen Systemen
-Lijphart's Typologie bikameraler Parlamente. Etwa die Hälfte der Länder in Europa hat zwei Kammern, die an Gesetzgebung beteiligt sind.
- Traditionell repräsentiert die zweite Kammer (Oberhaus) bestimmte gesellschaftliche Gruppen (e.g. Adel im House of Lords, UK) oder Gebiete (zB Bundesrat).
-Dimension 1: Vetorecht der zweiten Kammer?; Dimension 2: Ideologische Zusammensetzung/ Repräsentation kongruent?
Rat der europäischen Union
-Sitz in Brüssel, ein Minister pro EU Mitgliedsstaat; Zusammensetzung ändert sich mit jedem nationalen Regierungswechsel (vergleichbar mit Bundesrat in Deutschland)
Vorsitz im Rat der europäischen Union:
-Ratspräsidentschaft rotiert alle 6 Monate zwischen den EU Mitgliedsstaaten
-Ausnahme: Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik
-Begrenzte Einflussmöglichkeiten? Kommission verantwortlich für inhaltliche Gesetzesinitiative.
-Aber: Vorsitz kann Abstimmung über Vorschlag ansetzen oder vertagen. Vermittlerrolle.
-Etwas mehr langfristige Kontinuität durch sog. Trio- Präsidentschaften: drei aufeinanderfolgende Ratspräsidentschaften: erarbeiten 18 Monatsprogramm; jedes Land mit Sechsmonatsprogramm
- Forschung zeigt: Länder in Trio-Präsidentschaft stimmen öfter für Vorschläge, vor allem aufgrund ihrer Agendasetzungsmacht
Rat mit legislativen und exekutiven Aufgaben
-Teilt sich Gesetzgebungsaufgaben mit dem Europäischen Parlament
-Teilt sich Exekutiveaufgaben mit der Europäischen Kommission (bsp.
Außenpolitik und Sanktionen gegen Russland, Komitologieverfahren)
Zusammensetzung des Rates je nach Politikbereich
COREPER und Arbeitsgruppen
Representatives of the Governments of the Member States to the EU’”)
-In COREPER werden die Ratssitzungen vorbereitet und Positionen koordiniert. Es gibt zwei Ausschüsse: COREPER I und II. Diese teilen sich die Ratszusammensetzungen auf; COREPER- Treffen werden in ca 150 Arbeitsgruppen vorbereitet
-in den COREPER-Treffen kommen die Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten zusammen. Diese agieren ähnlich wie Botschafter.
-Beschlüsse sind nicht bindend, nur der Rat kann bindende Entscheidungen treffen, sondern dienen der Koordination.
Abstimmungsregel im Rat: qualifizierte Mehrheit
-Definition: 55% der Mitgliedsstaaten des Rates, sofern diese mindestens 65% der EU Bevölkerung ausmachen.
-Sperrminorität: mind. 4 Mitglieder, andernfalls gilt die qualifizierte Mehrheit als erreicht. Dies verhindert, dass drei große Mitgliedsstaaten (z.B. Deutschland, Frankreich, und Italien) eine Entscheidung blockieren, da sie zusammen mehr als 35% der Bevölkerung ausmachen.
-wirkliche Konsensus Kultur oder strategisches Abstimmungsverhalten? (A-e siehe vl 4)
-das nationale Abstimmungsverhalten hängt von mehreren Faktoren ab: Wirtschaftliche Interessen zb Zahler/Empfänger im EU Haushalt;
Das europäische Parlament
-einzig direkt gewähltes Eu-Organ, Plenarsitzungen auch in Straßburg in der Praxis arbeitet das EP in Brüssel, mehrsprachiges Parlament mit einer Vielzahl an übersetzern
-Befugnisse des EP:
1.Legislative: Vetospieler; Empfehlungen im Konsulationsverfahren; Zustimmung zu Erweiterung, Austritt, Abkommen mit Drittstaaten
2.Haushalt: Zustimmung zum jährlichen Haushalt; Haushaltskontrollausschuss
Kontrolle: Wählt Kommissionspräsidenten;bestätigt Kommission und Rat; Misstrauensantrag gegen Kommission
Europawahl
-alle fünf Jahre (Amtsperiode der Kommission); ab 2024 720 Abgeordnete; Sitze werden Mitgliedsstaaten nach Größe (degressiv) zugeteilt; Wahlsystem: Verhältniswahl
-Deutschland: hat 96 Sitze; Reine Verhältniswahl mit geschlossenen Parteilisten; Momentan keine Sperrklausel: das bedeutet ca. 0.5% der Stimmen reichen für einen Sitz aus
-Das vertragliche Maximum für Sitze ist 750, jeder Mitgliedstaat muss zwischen 6 und 96 Sitze erhalten.
Wahlrechtsreformen:
-Ab 2029: Änderung des EU Wahlrechts vorgesehen (verbindliche Sperrklausel zwischen 2% und 5% für Länder mit Wahlkreisen mit mindestens 35 Sitzen)
-Das Europäische Parlament unterstützt die Einführung von transnationalen Listen (bzw. eines europaweiten Wahlkreises). Von diesen würden weitere 28 Abgeordnete gewählt. Die Mitgliedstaaten haben dieser Reform bisher nicht zugestimmt (Einstimmigkeit).
-Weiterer Vorschlag: Verpflichtende Frauenquote durch Reißverschlussprinzip. Ebenfalls vorerst im Rat blockiert.
Unterschiede beim Wahlrecht für die Europawahl:
-Wahlalter (meist 18 Jahre, in Deutschland, Belgien, Österreich & Malta: 16 Jahre, in Griechenland: 17 Jahre)
-Flexible Parteilisten (Vorzugsstimme für einzelne Kandidaten) in den meisten Mitgliedsstaaten (aber nicht Deutschland)
-Wahlpflicht (in Belgien, Griechenland, Luxemburg, Zypern)
-Sperrklausel (entweder festgelegt oder de facto aufgrund der Sitzanzahl, Beispiel Frankreich 5%)
Fraktionen im EP
-Fraktion im EP = mind. 25 Abgeordnete, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten, derzeit also sieben Mitgliedstaaten, gewählt wurden.
-EU-Abgeordnete können maximal einer Fraktion angehören oder fraktionslos bleiben.
Eine große Koalition im EP?
-Christdemokraten (EVP) + Sozialdemokraten (S&D); im letzten Parlament große Koalition stimmt in ca 74% aller Abstimmungen gemeinsam ab; ansteigende Fragmentierung mit Wahl 2019: große Koalition hat keine Mehrheit mehr
Interessenkonflikt
-Abgeordnete im EP sind Agenten mit zwei Prinzipalen (nationale Parteien und EP-Fraktionen)-> Konflikte zwischen nationalen Parteien und den EP- Fraktionen sind eher selten.
-In solch einem Fall entscheiden sich Abgeordnete aber häufiger für die nationale Parteiposition (und erklären diese Position in der Debatte im EP).
Gesetzgebung in der EU
Rechtsakte:
-Verordnungen: Verbindlicher Rechtsakt für alle Mitgliedsstaaten. Direkt gültig, keine nationale Umsetzung notwendig. Ziel: Schaffung eines gemeinsamen rechtlichen Regelwerks in der ganzen EU. (Bsp: Geschützte Herkunftsbezeichnungen für Agrarzeugnisse= Parmaschinken)
-Richtlinien: Rechtsakt mit einem für alle EU Länder verbindlichen Ziel. Sie beinhalten ein Datum an dem eine nationale Umsetzung erfolgt haben muss. Einhaltung überprüft Kommission.
-Mitgliedstaaten erlassen eigene Vorschriften und bringen nationale Vorschriften in Einklang mit Richtlinie (Bsp: Arbeitsrechtlinien)
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (bildlich)
Politikbereiche mit besonderen Gesetzgebungsverfahren
-Besteuerung: einstimmigkeit im Rat; Konsultation des EPs
-Außen- und Sicherheitspolitik: Einstimmigkeit im Rat, EP Rolle variiert; europäischer Rat; hohe Vertreter in als Agendagesetz
-Sozialversicherungssysteme, polizeilich und justizielle Kooperation: mögliche Einbeziehung des europäischen Rats; kein exekutives Initiativrecht der Kommission
Subsidaritätskontrolle der nationalen Parlamente
-nationale Parlamente in Vergangenheit nur vertreten über ihr Regierung. Seit Vertrag von Lissabon ein geregeltes Verfahren
-Subsidaritätsprinzip: Maßgabe zur Regelung der Ausübung der nicht ausschließlich Zuständigkeiten der Union
schließt ein Tätigwerden der Union aus, wenn eine Angelegenheit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene wirksam durch die Mitgliedstaaten geregelt werden kann
ermächtigt die Union, ihr Befugnisse auszuüben wenn die Ziele einer in Betracht gezogenen Maßnahme von den Mitgleidsstaaten nicht ausreichend erreicht werden können
Gelbe und Orangene Karte
-gelbe: errecht die Anzahl der Ablehnungen durch nationale Parlamente mindestens 1/3, muss Kommission den Entwurf überprüfen
-orangene: wenn Mehrheit der nationalen Parlamente eine Rüge erhabt, besteht ebenfalls eine Überprüfungspflicht. Hält die Kommission an ihrem Vorschlag fest, kann ihn der Rat oder das EP verwerfen
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