Europäischer Gerichtshof
-ein Richter pro Mitgliedsstaat
-ernannt durch einstimmigen Beschluss der Regierungen für 6 jahre (Wiederernennung möglich)
-unabhängig
—generalanwälte machen nach mündlicher Verhandlungen Vorschlag für ein Urteil
-Entscheidungen mit einfacher Mehrheit: abweichende Meinungen werden nicht aufgezeichnet
Zuständigkeiten: Durchsetzungen des Rechts: Vertragsverletzung
-mitgliedsstaaten sind für korrekte Umsetzung von EU Rechtlinien verantwortlich
-Kommission überwacht die Umsetzung von EU Recht (als Hüter der Verträge)
-Möglichkeit eines “Vertragsverletzungsverfahren”
Mögliche Probleme bei Umsetzung von EU-Rechtlinien:
-Fehlende Mitteilung des Mitgliedstaates
-unvollständige oder inkorrekte Umsetzung in nationales Recht
Inkorrekte Implementierung nationaler Gesetzgebung
Vertragsverletzungsverfahren:
kommisssion schickt Aufforderungsschreiben
Unzufriedenstellende Antwort: Kommission gibt Stellungsnahme ab
Unzufriedenstellende Antwort: Kommission kann Gerichtshof anrufen
Stellt EuGh Verstoß fest: muss Land umsetzen
Nichtbefolggung des Urteils: finanzielle Sanktionen möglich
Zuständigkeit: Rechtskontrolle der Tätigkeit der EU- Organe
-nichtigkeitsklage: Kläger beantragen Nichtigkeitserklärung einer handlung eines Organs
-Klage können von den Mitgleigsstaaten den organen selbst und von jeder natürlichen oder juristischen Person erhoben werden
Zuständigkeit: Auslegung des Rechts: Vorabscheidungsverfahren
-wichtigstes Verfahren vor dem EuGh-> Mehrheit der Urteile des EuGH
-nationale Gerichte haben die Möglichkeit dem EuGH direkt (zb an den nationalen verfassungsgerichten vorbei) Fragen zur Vereinbarkeit von nationalem Recht mit europäischem Recht vorzulegen
Auswirkungen von Vorabentscheidungen:
-in der Praxis sind die Vorabentscheidungen sehr spezifisch und werden umgesetze: regionale Gerichte können sich so national profilieren
-Signifikant für die Entwicklung von EU recht und Konstitutionalisierung der EU
Konstitutionalisierung der EU durch richterliche Entscheidungen:
-Unmittelbare Anwendbarkeit (direkt effekt) =einzelne Personen können EU recht direkt anklagen
-Vorrang von EU recht (supremacy of EU law)
Politikwissenschaftliche Erklärungansätze des EuGh
Intergouvernementalismus: Gerichtshof als Agent der Mitgliedsstaaten
-Mitgliedsstaaten akzeptieren Urteile, solange diese in ihrem politischen und wirtschtlichen Interesse sind
-Mitgliedsstaaten irnorieren Urteile, die nicht ihren Interessen entsprechen
Supranationalismus: Gerichtshof als Motot der Intergration:
-Gerichtshof muss sich auf pro-europäische Kläger verlassen (zb multinationale Firmen)
-supranationale Gerichte als Alliierte des Gerichtshofs: verabschiedungsverfahren um eigene Rolle im national politischen Prozess zu stärken
-ABER: kein konsistenten pro-europäischen Urteile
Institutionalismus: Aktivismus des Gerichtshof
-Principal Agent Logik= Gerichtshof sollte mehr Handlungsspielraum haben wenn Mitgliedsstatten slbst im Rat blockiert sind
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