Welche Arten der Erledigung sind im Zivilprozess zu unterscheiden?
- Einseitige Erledigungserklärung
- Übereinstimmende Erledigungserklärung
Kann auch der Beklagte für erledigt erklären?
Nein, nur der Kläger.
Welche Arten der einseitigen Erledigungserklärung sind zu unterscheiden?
- Vollständige einseitige Erledigungserklärung
- Teilweise einseitige Erledigungserklärung
In welcher Entscheidungsform wird über die vollständige bzw. teilweise einseitige Erledigungserklärung entschieden?
Durch Urteil.
Welche Arten der übereinstimmenden Erledigungserklärung sind zu unterscheiden?
- Vollständige übereinstimmende Erledigungserklärung
- Teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung
In welcher Entscheidungsform wird über die vollständige übereinstimmende Erledigungserklärung entschieden?
Durch Beschluss nach § 91a ZPO.
Bedarf es für die teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung eines erledigenden Ereignisses?
Nein.
In welcher Entscheidungsform wird über die teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung entschieden?
In welchen vier Schritten ist die vollständig einseitige Erledigungserklärung gutachterlich abzuhandeln?
I. Auslegung der Erklärung als einseitige Erledigungserklärung
II. Zulässigkeit der Klageänderung
III. Zulässigkeit der Klage
IV. Begründetheit der Klage
Was passiert, wenn der Beklagte trotz richterlichen Hinweises der Erledigungserklärung innerhalb von 2 Wochen nicht widerspricht?
Die Zustimmung wird fingiert, § 91a I BGB a.E. Es liegen also übereinstimmende Erledigungserkärungen vor.
Kann der Kläger vor dem Landgericht auch ohne Rechtsanwalt den Rechtsstreit für erledigt erklären?
Ja, §§ 91a, 78 III ZPO.
Welche Vorschrift ist bei der Zulässigkeit der Klageänderung im Falle der vollständigen einseitigen Erledigungserklärung zu zitieren?
§ 264 Nr. 2 ZPO.
Woraus ergibt sich im Falle der vollständigen einseitigen Erledigungserklärung stets das Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 ZPO?
Der Kläger hat stets ein Kosteninteresse, weil er, wenn er den Rechtsstreit im Falle eines erledigenden Ereignisses nicht für erledigt erklären würde, den Rechtsstreit verlöre und die Kosten zu tragen hätte.
In welchen vier Schritten prüft man die Begründetheit der Feststellungsklage nach vollständig einseitiger Erledigungserklärung?
1. Zulässigkeit der ursprünglichen Klage
2. Begründetheit der ursprünglichen Klage
3. Tatsächlich erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit
4. Unzulässigkeit und/oder Unbegründetheit der ursprünglichen Klage aufgrund des erledigenden Ereignisses
Wie lautet der Tenor bei der vollständigen einseitigen Erledigungserklärung, wenn der Klage stattgegeben wird?
"Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist."
Wonach richtet sich die Kostenentscheidung bei vollständiger einseitiger Erledigungserklärung?
Nach den §§ 91, 92 ZPO.
Was ist bei der vorläufigen Vollstreckbarkeit im Falle der vollständigen einseitigen Erledigungserklärung zu beachten?
Es sind nur die Kosten vorläufig vollstreckbar.
Welche Umstände sind im Falle der vollständigen einseitigen Erledigungserklärung in der antragsbezogenen Prozessgeschichte mitzuteilen?
- Ursprünglicher Antrag
- Zustellung der Klage
-Tatsächliches erledigendes Ereignis
- Erledigungserklärung des Klägers
Worauf ist bei der Wiedergabe der ursprünglichen Anträge bei der vollständigen einseitigen Erledigungserklärung zu achten?
Die ursprünglichen Anträgen sind nicht einzurücken.
Was schreibst Du zum aktuellen Antrag des Klägers im Fall der vollständigen einseitgen Erledigungserklärung?
"Der Kläger beantragt nunmehr, festzustellen, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist."
An welcher Stelle im Tatbestand ist auf den Widerspruch des Beklagten gegen die Erledigungserklärung einzugehen?
Entweder am Ende der antragsbezogenen Prozessgeschichte oder einleitend zum aktuellen Antrag des Beklagten
Auf welche Punkte ist in den Entscheidungsgründen einzugehen, wenn der Kläger den Rechtsstreit vollständig einseitig für erledigt erklärt hat?
1. Gesamtergebnis
2. Zulässigkeit der Klageänderung
3. Zulässigkeit der Feststellungsklage
4. Begründetheit der Feststellungsklage
In welchen fünf Schritten ist die einseitige Teil-Erledigungserklärung gutachterlich abzuhandeln?
I. Auslegung der Erklärung als einseitige Teil-Erledigungserklärung
III. Zulässigkeit der Klagen
IV. Zulässigkeit der objektiven Klagehäufung, § 260 ZPO
V. Begründetheit der Klagen
Kann der Kläger vor dem Landgericht auch ohne Rechtsanwalt den Rechtsstreit teilweise für erledigt erklären?
Welche Vorschrift ist bei der Zulässigkeit der Klageänderung im Falle der einseitigen Teil-Erledigungserklärung zu zitieren?
Worauf bezieht sich die Zulässigkeitsprüfung, wenn der Kläger den Rechtsstreit einseitig teilweise für erledigt erklärt hat?
I. Zulässigkeit der Feststellungsklage
II. Zulässigkeit der Rest-Klage (Leistungsklage)
Woraus ergibt sich im Falle der einseitigen Teil-Erledigungserklärung stets das Feststellungsinteresse bzgl. des erledigten Teils?
Worauf bezieht sich die Begründetheitsprüfung, wenn der Kläger den Rechtsstreit einseitig teilweise für erledigt erklärt hat?
I. Begründetheit der Feststellgungsklage
II. Begründetheit der Rest-Klage (Leistungsklage)
In welchen vier Schritten prüft man die Begründetheit der Feststellungsklage nach einseitiger Teil-Erledigungserklärung?
1. Zulässigkeit der ursprünglichen Klage bzgl. des erledigten Teils
2. Begründetheit der ursprünglichen Klage bzgl. des erledigten Teils
4. Unzulässigkeit und/oder Unbegründetheit der ursprünglichen Klage bzgl. des erledigten Teils aufgrund des erledigenden Ereignisses
Wie lautet der Tenor bei der einseitigen Teil-Erledigungserklärung, wenn der Klage vollständig stattgegeben wird?
"Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von … erledigt ist. Der Beklagte wird verurteilt, … Euro (Restbetrag) an den Kläger zu zahlen."
Worauf ist bei der Kostentscheidung im Falle der einseitigen Teil-Erledigungserklärung zu achten?
Dass die Kostentscheidung einheitlich ergeht.
Welche Umstände sind im Falle der einseitigen Teil-Erledigungserklärung in der antragsbezogenen Prozessgeschichte mitzuteilen?
- Teil-Erledigungserklärung des Klägers
- Widerspruch des Beklagten
Was schreibst Du zum aktuellen Antrag des Klägers im Fall der einseitgen Teil-Erledigungserklärung?
"Der Kläger beantragt nunmehr,
1. festzustellen, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von … erledigt ist
2. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger (Restbetrag) zu zahlen."
Auf welche Punkte ist in den Entscheidungsgründen einzugehen, wenn der Kläger den Rechtsstreit einseitig teilweise für erledigt erklärt hat?
3. Zulässigkeit der Klagen (Feststellungsklage und Restklage)
4. Evtl. Objektive Klagehäufung, § 260 ZPO
5. Begründetheit der Klagen (Feststellungsklage und Restklage)
Worüber trifft das Gericht im Falle der vollständigen übereinstimmenden Erledigungserklärung eine Entscheidung?
Nur noch über die Kosten.
In welchen zwei Schritten erfolgt die gutachterliche Prüfung im Falle der vollständig übereinstimmenden Erledigungserkärung?
I. Auslegung der Erkärungen
II. Billigkeitsentscheidung
Aus welcher Norm ergibt sich, dass der Kläger vor dem Landgericht bei vollständig übereinstimmenden Erledigungserklärungen für seine Erklärung keine anwaltliche Vertretung braucht?
Aus §§ 91a, 78 III ZPO.
Woran orientiert sich maßgeblich die Billigkeitsentscheidung bzgl. der Kosten bei der vollständig übereinstimmenden Erledigungserklärung?
Maßgeblich ist der bisherige Sach- und Streitsstand (Erfolgsaussichten der Klage).
In welchen drei Schritten prüft man die Billigkeitsentscheidung nach § 91a ZPO?
1. Zulässigkeit der Klage
2. Begründetheit der Klage
3. Sonstige Billigkeitsgesichtspunkte
Wie sind die Beteiligten im Beschluss nach § 91a ZPO zu bezeichnen?
"Kläger" und "Beklagter".
Was enthält der Tenor eines Beschlusses nach § 91a ZPO?
Nur die Kostenentscheidung (also keine Entscheidung über die Hauptsache oder die vorläufige Vollstreckbarkeit).
In welcher Zeitform sind das streitige Kläger- und das streitige Beklagtenvorbringen im Beschluss nach § 91a ZPO mitzuteilen?
In der Zeitform Perfekt.
Wie sind die Entscheidungsgründe im Beschluss nach § 91a ZPO zu gliedern?
I. Gesamtergebnis
II. Billigkeitsentscheidung nach § 91a ZPO
3. Sonstige Billigkeitserwägungen
In welchen vier Schritten ist die teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung gutachterlich zu prüfen?
I. Auslegung der Erklärung
II. Zulässigkeit der Restklage
III. Begründetheit der Restklage
IV. Nebenentscheidungen
Wie wirkt sich die teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung auf die Zuständigkeit des Gerichts aus?
Gar nicht, § 261 III Nr. 2 ZPO.
Skizziere die Begründung der Kostenentscheidung im Falle der teilweise übereinstimmenden Erledigungserklärung!
1. Kostenentscheidung bzgl. des erledigten Teils nach § 91a ZPO
2. Kostenentscheidung bzgl. der Restklage nach §§ 91, 92 ZPO
3. Einheitliche Kostenentscheidung aus 1. und 2.
Worauf bezieht sich im Falle der teilweise übereinstimmenden Erledigungserklärung der Hauptsachetenor?
Nur auf die Rest-Klage.
Worauf ist bei der Kostenentscheidung bei teilweiser übereinstimmender Erledigungserklärung zu achten?
Dass die Kostentscheidung einheitlich für beide Teile ergeht.
An welcher Stelle wirkt sich die teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung im Tatbestand aus?
Bei der antragsbezogenen Prozessgeschichte sind die Umstände der teilweise übereinstimmenden Erledigungserklärung mitzuteilen.
Worauf beziehen sich die Entscheidungsgründe im Falle der teilweise übereinstimmenden Erledigungserklärung?
Wie sieht die Begründung der Nebenentscheidung bei teilweiser übereinstimmender Erledigungserklärung aus?
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