Was ist bei Reparaturtätigkeiten laborfremder Personen des gleichen Betriebs zu beachten?
werden genauso behandelt wie externes Personal
Tätigkeiten von Laborfremden sind in Laboratorien nur zulässig, wenn entweder vor Aufnahme der Beschäftigung die von einem Laboratorium ausgehenden Gefahren beseitigt oder geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt wurden
Im Falle eines Unfalls in Bezug auf Gefahrstoffe sind der zuständigen Behörde welche Angaben zu machen?
das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die der Beurteilung zugrunde liegenden Informationen einschließlich der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
die Tätigkeiten, bei denen Versicherte tatsächlich oder möglicherweise gegenüber Gefahrstoffen exponiert worden sind
die Anzahl dieser Versicherten
die nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen,
die durchgeführten Schutz- und Vorsorgemaßnahmen einschließlich der Betriebsanweisungen.
Nennen Sie drei in der DGUV 213/850 angegebenen explosionsgefährlichen Substanzklassen
Knallsilber
Perchlorate
Acetylide
Nennen Sie fünf Tätigkeiten im Labor, die in den speziellen Betriebsbestimmungen der DGUV 213/850 festgehalten sind.
Umgang mit ionisierender Strahlung
Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen
Tätigkeiten mit selbstentzündlichen Stoffen.
Arbeiten im Vakuum.
Trocknen von Lösungsmitteln.
Wie ist eine Acetylenflasche bzw. Argonflasche farblich gekennzeichnet?
Acetylenflasche: grün mit kastanienbrauner Schulter
Argonflasche: leuchtend grün mit dunkelgrüner Schulter
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