Asylpolitik in der EU
Entwicklung der Zusammenarbeit:
• Schengen- intergouvernementale Zusammenarbeit
– 1995: Abschaffung von Grenzkontrollen innerhalb teilnehmender Staaten
– Regelungen der Zuständigkeiten für Asylanträge (Dublin-Konventionen)
• Vertrag von Maastricht 1993
– Migration in der Säule der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
– Intergouvernementale Zusammenarbeit
• Vertrag von Amsterdam und Tampere Programm 1999
– Gesetzgebungskompetenz für die EU, einstimmige Entscheidungen im Rat (bis 2005)
– Gesetzgebungsprogramm für ein „gemeinsames europäisches Asylsystem“ (GEAS)
und eine gemeinsame Migrationspolitik
• Vertrag von Lissabon 2009
– Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: gleichberechtigte Mitbestimmung des
Europäischen Parlaments, volle Zuständigkeit des EuGH
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)
Drei Phasen
• Phase I : 1999- 2005 → zentrale Richtlinien und Verordnungen
• Phase II : 2008- 2013 → Reform
• Phase III: seit 2015 → Krise des GEAS und Reformversuche
• Richtlinien zum Asylverfahren und zur Schutzgewährung:
– Aufnahmerichtlinie
– Verfahrensrichtlinie
– Qualifikationsrichtlinie
– Massenzustromsrichtlinie (Temporary Portection Directive,
erstmals aktiviert 2022)
• Regelung der Zuständigkeit:
– Dublin - Verordnung
Das Dublin-System
Ziel:
• Vermeidung von „refugees in orbit“ und “forum shopping“
Impliziertes Ziel:
• Entlastung von Staaten mit starken Zuzugszahlen
Zuständigkeitskriterien:
1. Staat in dem Familienangehörige leben
2. Staat, der Visum / Aufenthaltstitel erteilt hat
3. Staat der Ersteinreise (praktisch am wichtigsten; Ausnahme:
unbegleitete Minderjährige)
Das Dublin System: Regeln & Wirklichkeit
Deutschland 2022:
• 68709 „outgoing“ Ersuchen, 4158 Überstellungen
• 14233 „incoming“ Ersuchen, 3700 Überstellungen
I
talien 2022 :
• 5315 „outgoing“ Ersuchen, 65 Überstellungen
• 27928 „incoming“ Ersuchen, 2331 Überstellungen
Der Handlungsspielraum von Staaten im Asylrecht
• Wichtige Einschränkungen der nationalen Souveränität
bei der Steuerung von Migration
– Push-Backs illegal
• Folge:
• Staaten versuchen Einschränkungen zu umgehen
− Verhinderung legaler Einreise
− Sichere Drittstaatenregelung
− Off-Shoring von Asylverfahren
Reform des GEAS
2015: „Flüchtlingskrise“ / Krise des GEAS
Deutschland setzt das Dublin-Verfahren für Syrer*innen aus (aber: schon zuvor keine Überstellungen nach Griechenland wegen Mängeln im Asylsystem)
• Scheitern des Dublin-Systems offen anerkannt
• 14.9. und 22.9.2015 : Relocation-Beschluss des Rates mit qualifizierter Mehrheit
• Relocation von 160 000 Asylsuchenden aus Griechenland, Italien und Ungarn an andere Mitgliedstaaten
• 35.000 Personen tatsächlich umgesiedelt
• Ab ca. 2017: reduzierte staatliche Seenotrettung;
• Verweigerung des Anlegens ziviler Rettungsschiffe (v. a. Italien) und „ad hoc – Relocation“
• Unterstützung der libyschen Küstenwache („pull backs“)
• 2016: Kommissionsvorschläge für eine Reform des GEAS
• keine Änderungen der Kriterien, aber längere Zuständigkeit
• Zusätzlicher „Fairness-Mechanismus“ → finanzieller Ausgleich für Nicht-Teilhabe
• Reform Ende 2023 beschlossen, 2024 verabschiedet
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