Was ist das Sozialstaatsprinzip?
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
o Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
o Artikel 20: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
- Gestaltung der sozialen Sicherungssysteme durch
o Versicherungsprinzip (Abdeckung sozialer Risiken durch Beiträge, z.B. Renten-, Krankenversicherung)
o Fürsorgeprinzip (Sozialhilfe, wenn keine anderen Leistungen oder Selbsthilfe möglich sind)
o Versorgungsprinzip (Entschädigung in besonderen Fällen, z.B. Kriegsfolgen, Beamtenversorgung)
- Die Sozialgesetzgebung ist ein wesentlicher Teil der Umsetzung hiervon.
Was ist die Zielsetzung des Sozialstaatsprinzip bzw. Sozialgesetzbuches?
- "Das Recht des Sozialgesetzbuches soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.
- Es soll dazu beitragen,
o ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
o gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
o die Familie zu schützen und zu fördern,
o den Erwerb des Lebensunterhaltes durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
o besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.“
Was sind die dreizehn Sozialgesetzbücher? Welche sind relevant für das Modul?
5, 9, 11
Was sind die fünf gesetzlichen Sozialversicherungen?
- gesetzliche Krankenversicherung (seit 1883)
- gesetzliche Unfallversicherung (seit 1884)
- gesetzliche Rentenversicherung (seit 1889)
- gesetzliche Arbeitslosenversicherung (seit 1927)
- gesetzliche Pflegeversicherung (seit 1995)
Das Solidarprinzip (Schaubild):
Nach was richtet sich das Äquivalenzprinzip der PKV (Gegensatz zu Solidarprinzip)?
- In der PKV richtet sich die Höhe der Prämie (Beiträge) nach dem Versicherungsrisiko. Die Prämie ist dem Risiko äquivalent.
- Die Einkommenshöhe ist für die Prämienhöhe gleichgültig
o Es zählen Krankheitsrisiko und Umfang der versicherten Leistungen.
- umfangreiches Leistungspaket / hohes Eintrittsalter / Vorerkrankung= hohe Prämie
- eingeschränktes Leistungspaket / niedriges Eintrittsalter / gesund= niedrige Prämie
Vergleich GKV- PKV: Organisation
- GKV: staatliche Sozialversicherung durch Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts und mittelbare Staatsverwaltung
- PKV: Individualversicherung durch private Versicherungsunternehmen
Vergleich GKV- PKV: Zugänglichkeit
- GKV: Wahlfreiheit unter allen geöffneten Krankenkassen
- PKV: substitutive, die GKV ersetzende private Krankenversicherung nur für Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht in der GKV unterliegen private Zusatzversicherungen zugänglich auch für GKV-Versicherte
Vergleich GKV- PKV: Zugangsverfahren
- GKV: Aufnahme erfolgt durch Beitrittserklärung alle Krankenkassen unterliegen einer gesetzlichen Aufnahmepflicht
- PKV: Aufnahme erst nach Gesundheitsprüfung und Risikoeinschätzung keine Pflicht zur Aufnahme (außer Basistarif, Kindernachversicherung)
Vergleich GKV- PKV: Art und Umfang der Leistungen
- GKV: Sachleistungen Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen
- PKV: Kostenerstattung Leistungspflicht nur für die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen (evtl. Leistungsausschlüsse)
Vergleich GKV- PKV: Versicherung von Familienangehörigen
- GKV: beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Kindern
- PKV: individueller Versicherungsvertrag für jede Person (Ehegatte, Kinder)
Vergleich GKV- PKV: Finanzierung durch Beiträge/Prämien
- GKV: für alle Mitglieder gleicher, einkommensabhängiger allgemeiner Beitragssatz pauschaler, einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag Zuzahlungen
- PKV: individuell unterschiedliche Prämien je nach gewähltem Tarif und individuellem Versicherungsrisiko (z.B. Gesundheitszustand, Beruf etc.) Selbstbehalte
Vergleich GKV- PKV: Finanzierung aus sonstigen Quellen
- GKV: Steuerzuschuss des Bundes
- PKV: Kapitalerträge aus Alterungsrückstellungen
Was ist das Subsidiaritätsprinzip?
- Unter versteht man im Verfassungsprozessrecht eine Abfolge, wonach eine bestimmte Verfahrensbehandlung erst nachrangig nach einer anderen Verfahrensbehandlung zulässig ist
- Beispiel: Individuum muss aufkommen, bis es nicht mehr kann (Baföq)
Was ist das Bedarfsdeckungsprinzip?
- Die GKV deckt den gesamten Behandlungsbedarf für medizinisch notwendige Leistungen ab.
- Anrecht auf Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. (SGB V,§12)
- Beinhaltet, dass ein Anspruch auf Leistungen unabhängig von den Gründen der Notlage (verschuldensunabhängig) besteht
- Umsetzung dieses Anspruchs ist Auftrag des G-BA
Was ist das Sachleistungsprinzip?
- Strukturprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung
- Als Standard im fünften SGB vorgesehen
- Verpflichtet die Krankenkasse eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts sicherzustellen
Was ist das Selbstverwaltungsprinzip?
- Organisationsprinzip der GKV
- Die Gesetzlichen Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (SGB IV, §29(1)).
- Die Selbstverwaltung wird in der Regel von Versicherten und Arbeitgebern ausgeübt (Sozialwahlen).
Was ist die Versicherungspflicht?
- Es besteht Versicherungspflicht
o bis zu einer Versicherungspflichtgrenze, beitragspflichtige Einnahmen >66.600€/Jahr [2023]
o Wer mehr verdient darf sich privat krankenversichern oder in der GKV bleiben)
- ≠ Beitragsbemessungsgrenze
o Die Beitragsbemessungsgrenze gibt bei Arbeitnehmern die maximale Höhe des Arbeitsentgelts an, das zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen wird
o 59.850€/Jahr [2023]/ Wer noch mehr verdient muss hierfür keine zusätzlichen Beiträge bezahlen
- Es besteht Kontrahierungszwang der GKV für alle Personen, die der Versicherungspflicht unterliegen.
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