Sachliche Abgrenzung EK/FK
EK-Instrument: Vertrag, der Residualanspruch auf Vermögen nach Abzug aller Schulden begründet
FK-Instrument: Vertrag, der Verpflichtung beinhaltet, finanzielle Vermögenswerte an Kapitalgeber zu liefern (Kündigungs-/Rückgaberecht)
Struktur des Eigenkapitals
kein verbindliches Gliederungsschema
Soll Informationsbedürfnissen des Bilanzadressaten Rechnung tragen
Dadurch unterschiedliche Ausweise des EK in der Praxis
Gezeichnetes Kapital
konstantes EK einer Kapitalgesellschaft
Zusammensetzung aus Nennbeträgen aller Aktien oder Anteilen der Gesellschafter
Offene Rücklagen
variabler Teil
Ursachen: Eigenkapitalzuführung von außen, Gewinnthesaurierung, Bewertungsvorgänge
Sind mindestens in Kapitalrücklagen und andere Rücklagen zu Differenzieren
Kapitalrücklagen: Aktienagios oder andere Zuzahlungen
Gewinnrücklagen: Rücklagen aus früheren Periodenergebnissen, auch der Jahresüberschuss
Sonstige Rücklagen: zB Neubewertungsrücklage
Veränderungen EK Gründe
Kapitaltransaktionen mit Eigentümern/Gesellschaftern
Erzielung Gewinn/Verlust im Geschäftsjahr
GuV-neutrale Wertveränderung
Begriffsbestimmung Schulden (Fremdkapital)
vorraussichtlicher Ressourcenabfluss aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit
Grundsätzlich passivierungspflichtig
Art der Schuld (Verbindlichkeit/Rückstellung) von Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses abhängig
Klassifizierung von Schulden
Grafik Bestimmung von Schulden
Unterscheidung bei Bewertung von sonstigen Schulden
Zusammensetzung:
Finanzielle Verbindlichkeiten:
beruhen auf vertraglichen Vereinbarungen
BSP: Lieferanten-, Darlehens-, Anleiheverbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten:
öffentlich rechtliche Verpflichtung
BSP: Steuern, Sozialabgaben
Definition Rückstellungen
Ungewissheit bezüglich ihrer Höhe und Eintritt
Ansatzpflicht bei
gegenwärtiger Verpflichtung ggü dritten
Resultierend aus der Vergangenheit
Wahrscheinlichem Mittelabfluss in Zukunft (>50%)
Bei nicht zuverlässiger Schätzung: Ansatzverbot
Leistungsverpflichtung:
rechtlich
Wirtschaftlich
Faktisch
Ausnahme Aufwandsrückstellungen
Rückstellung ohne Verpflichtung ggü Dritten (Sichselbst ggü)
Passivierungsverbot für Aufwandsrückstellungen
Dazu zählen:
Rückstellungen für:
unterlassene Instandhaltung (1)
Unterlassene Abraumbeseitigung (2)
Regelmäßige Großinspektion (3)
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