Was regelt die Gentechnik Beteiligungsverordnung?
Regelt die Zusammenarbeit zwischen dem BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) und anderen europäischen Institutionen bzw. Behörden
bei den Verfahren zur Genehmigung von Freisetzungen und Inverkehrbringen von GVOs
Die Gentechnik-Anhörungsverordnung regelt öffentliche Anhörungen im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren. Nennen Sie zwei Genehmigungsverfahren hierzu:
Freisetzung
Errichtung gentechnischer Anlagen der Sicherheitsstufen 3 oder 4 zu gewerblichen Zwecken
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) hat den Ausschuss AM. Was bedeutet AM und welche Aufgaben hat er?
Ausschuss Methodenentwicklung
Erarbeitung von Untersuchungsmethoden im Rahmen der Überwachung nach§25 GenTG
Die Methodenentwicklung umfasst den gesamten Gentechnikbereich mit Ausnahme der Lebens-, Futter- und Arzneimittel
Was regelt die Gentechnik Aufzeichnungsverordnung?
Sie regelt die Dokumentationspflicht für gentechnische Arbeiten.
Sie enthält Angaben zum Inhalt, zur Form und zur Aufbewahrungsfrist der Aufzeichnungen.
Was beinhaltet die „Freisetzungsrichtlinie“?
In der Freisetzungsrichtlinie geht es um die absichtliche Freisetzung von genetisch veränderten Organismen in die Umwelt.
Welche gentechnischen Anlagen (S1-S4) benötigen eine Konzession?
Alle Gentechnischen Anlagen (S1-S4) benötigen eine Konzession
S1 und S2 eine Zustimmung
S3 und S4 eine Genehmigung
Was sind gentechnische Arbeiten?
Unter gentechnischen Arbeiten im Sinne des GenTG versteht man die Erzeugung von GVO
die Vermehrung, Lagerung, Zerstörung oder Entsorgung
sowie den inner-betrieblichen Transport von GVO und deren Verwendung in anderer Weise
Was regelt die Gentechnik-Notfallverordnung?
regelt die Erstellung von außerbetrieblichen Notfallplänen bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 oder 4.
Sie regelt die Informations-, Melde- und Unterrichtungspflichten bei Unfällen im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 2, 3 oder 4 für Betreiber und Behörden
Sie regelt die Pflicht zuständiger Behörden zur Festlegung erforderlicher Maßnahmen im Falle eines Unfalls.
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