Schritte der Kostenstellenrechnung
Lektion 4.1 - Aufgaben & Vorgehen der Kostenstellenrechnung
1. Verteilung der Gemeinkosten aus der Kostenartenrechnung (=primäre Gemeinkosten) auf die Kostenstellen
2. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung, d.h Verteilung der Gemeinkosten von leistenden zu empfangenden Kostenstellen (sekundäre Gemeinkosten = durch innerbetrieblichen Leistungsaustausch zwischen Kostenstellen verursacht)
3. Ermittlung der Kalkulationssätze (=Rechengröße zur Verrechnung von GK auf Kostenträger) je Endkostenstelle als Vorbereitung der Kostenträgerrechnung -> zusätzlicher Schritt: Kosten- bzw. Wirtschaftlichkeitskontrolle in den einzelnen Kostenstellen
Kostenstelleneinzelkosten
4.2 Verteilung der primären Gemeinkosten
- Gemeinkosten, die aber direkt einer Kostenstelle zugeordnet werden können
- Voraussetzung, dass Verbindung zu Kostenstellen belegmäßig erfasst wurde
• Material-bzw. Sachkosten als Gemeinkosten, wenn auf Materialentnahmeschein/Rechnung die Kostenstelle vermerkt wurde
• Hilfslöhne/Gehälter als Gemeinkosten, bei Zuordnung einer Person zu Kostenstelle in Lohn/Gehaltsliste
• Kalkulatorische Abschreibungen auf Vermögensgegenstäde, nur von einer Kostenstelle genutzt (Maschinen, Fahrzeuge)
• Dienstleistungskosten als Gemeinkosten, wenn für Kostenstelle angefallen (Reisekosten)
Kostenstellengemeinkosten
- Gemeinkosten, können nicht direkt einer Kostenstelle zugeordnet werden
- Mithilfe der Kostenstellungrechnung möglichst auf Kostenstelle verteilen, mithilfe von:
• Wertschlüssel = basieren auf Geldgröße, zb kalkulatorische Zinsen gemäß dem investierten Kapital der Kostenstelle verteilt werden
• Mengenschlüssel = basieren auf Mengengröße, zB Heizungskosten gemäß Raumflächen/Raumvolumen der Kostenstelle verteilt werden Kostenverteilung mittels Verteilungsschlüssel
1. Bildung der Schlüsselsumme (zB Addition der Raumgröße)
2. Ermittlung einer Schlüsseleinheit (SE)
SE = Kostenstellengemeinkosten/Schlüsselsumme
3.Ermittlung der Gemeinkosten (GK) pro Kostenstelle (KoSt)
GK KoSt x = Schlüsselwert KoSt x * SE
Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung
4.3 Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
- Hilfskostenstellen nur dann einrichten, bei regelmäßig wiederkehrenden, permanenten Leistungsaustausch (Kantinenbetrieb, Energieerzeugung)
- Hilfskostenstellen hier = Vorkostenstellen
- Nicht bei heterogenen, einmalig erbrachten, eindeutig absetzbaren und messbaren Leistungen
-> einseitig = Leistung von KoSt A an B aber nicht von B an A
-> gegenseitig = Leistung von KoSt A an B und B an A
-> Praxisrelevanz: Stufenleiterverfahren, Gleichungsverfahren, Iterationsverfahren
Stufenleiterverfahren (Treppenverfahren genannt) + Kostenumlage mittels Stufenleiterverfahren
Stufenleiterverfahren (Treppenverfahren genannt)
- Kostenstellen werden hintereinander angeordnet und stufenweise verrechnet
- Anordnung der Kostenstellen entscheidend
- Keine Berücksichtigung von Eigenverbrauch oder Leistungsabgabe an vorgelagerte KoSt, Anteil gering halten
- Nur einseitiger Austausch, selbst wenn gegenseitiger Austausch
- Bei gegenseitigem Austausch muss Ungenauigkeit aufgrund nicht berücksichtigter Austauschrichtung akzeptiert werden
Kostenumlage mittels Stufenleiterverfahren
- Gemeinkosten (GK), Kostenstelle (KS), Leistungseinheiten (LE), müssen bekannt sein
(Alternativ den Quotienten aus Summe der GK und Summe der LE, dann mit Zahl der durch KS in Anspruch genommenen LE der Hilfskostenstelle h multiplizieren)
Gemeinkostenzuschlagssätze
4.4 Vorbereitung der Kostenträgerrechnung
Gemeinkostenzuschlagssatz = Prozentualer Zuschlag der Gemeinkosten an der Kostenstelle
Wenn es eine Wertgröße ist (Einzelkosten oder Herstellkosten)
Bezugsgröße Einzelkosten
fallen in Kostenstelle an
Im beispielhaften BAB fallen Einzelkosten im Materialbereich sowie in den Fertigungskostenstellen FK1 und FK2 an. Die Gemeinkostenzuschlagssätze ergeben sich dann wie folgt
Bezugsgröße Herstellkosten der Fertigung
im Verwaltungs- und Vertriebsbereich keine Einzelkosten
Summe aller bis hierher verrechneten Kosten = Herstellkosten
Annahme, dass es keine Bestandsveränderungen gibt
Bezugsgröße Herstellkosten des Umsatzes
Lagerhaltung
müssen die (wertmäßigen) Bestandsveränderungen der Beobachtungsperiode berücksichtigt werden
Gemeinkostenverrechnungssätze
wird gebildet, wenn die Bezugsgröße eine mit der Leistung der Kostenstelle in Verbindung stehende Mengengröße ist.
Beispiele für Mengengrößen sind Maschinenstunden (z. B. im Industriebetrieb oder Krankenhaus), Eingriffszeiten (im Krankenhaus), Übernachtungen (im Hotel) oder Pflegetage.
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