Welche Streitwerte gibt es im Zivilprozess?
- Zuständigkeitsstreitwert
- Gebührenstreitwert
- Rechtsmittelstreitwert
Nach welchen Vorschriften ist der Zuständigkeitsstreitwert zu bestimmen?
§§ 3-9 ZPO.
Wofür ist der Zuständigkeitsstreitwert bedeutsam?
Für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit des Gerichts, sofern die sachliche Zuständigkeit nicht streitwertunabhängig begründet wird.
Nach welchen Vorschriften ist der Gebührenstreitswert zu bestimmen?
Nach den §§ 39-60 GKG.
Wofür ist der Gebührenstreitwert bedeutsam?
Für die Kostenentscheidung und für die Streitwertfestsetzung.
Wie verhält sich der Gebührenstreitwert zum Zuständigkeitsstreitwert?
Gebühren- und Zuständigkeitsstreitswert sind gleich, sofern es keine besonderen Vorschriften für einen abweichenden Gebührenstreitwert gibt, § 48 I GKG i.V.m. §§ 3, 9 ZPO.
Nach welchen Vorschriften bestimmt sich der Rechtsmittelstreitwert?
Nach den §§ 3-9 ZPO analog.
Wofür ist der Rechtsmittelstreitswert bedeutsam?
Für die vorläufige Vollstreckbarkeit und für die Zulässigkeit von Rechtsmitteln.
Worauf ist maßgeblich beim Kläger abzustellen, wenn es um die Erreichung des Rechtsmittelstreitwertes geht?
Auf die formelle Beschwer (= Abweichung vom Antrag).
Worauf ist maßgeblich beim Beklagten abzustellen, wenn es um die Erreichung des Rechtsmittelstreitwertes geht?
Auf die materielle Beschwer (= Summe des Unterliegens).
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