Buffl

8. Kommunale Wifö: Vorgaben - Spielräume - Basisstrategien (48)

HL
by Hannah L.
  1. Kommunales Selbstverwaltungsrecht (F. 16,17)


  • Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden berechtigt zur direkten Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gesetze nur, wenn mit ihr öffentliche Zwecke im Wirkungskreis der Gemeinden verfolgt werden.

  • In Anbetracht des in der marktwirtschaftlichen Ordnung geltenden Grundsatzes der Wettbewerbsneutralität der öffentlichen Hand stellt die direkte Förderung eines bestimmten Unternehmens als solche keine öffentliche Aufgabe dar. Nur wenn überwiegende des öffentlichen Wohls der örtlichen Gemeinschaft die betriebsbezogene Förderung eines bestimmten Unternehmens erfordern, kann sie im Einzelfall als kommunale Angelegenheit anzusehen sein.

  • Dagegen macht das fiskalische Interesse an einem höheren Steueraufkommen die Förderung nicht zur kommunalen Aufgabe.

  • Die Arbeitsplatzsicherung ist grundsätzlich keine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft, die von den Gemeinden eigenverantwortlich und selbständig erledigt werden kann. Wegen der starken Rückwirkungen der Arbeitsmarktsituation auf die örtliche Gemeinschaft können jedoch flankierende Maßnahmen der Gemeinden zur Sicherstellung der bedrohten Arbeitsplätze gerechtfertigt sein —> (Anm.: „dehnbare“ Definition!).


Lernzettel:

  • Kommunen dürfen betriebsbezogene Förderung nur im Einzelfall durchführen, wenn Gründe des öffentlichen Wohls der örtlichen Gemeinschaft dies erfordern.

    - Fiskalisches Interesse an höherem Steueraufkommen und

    - Arbeitsplatzsicherung

    … sind keine Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft


  1. Gemeindewirtschaftsrecht (F. 19,20)


  • Die Verpflichtung zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verbietet Fördermaßnahmen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen stehen.

  • Grundsätzlich ist es Kommunen untersagt, Grundstücke an Dritte unter Wert zu veräußern oder zur Nutzung zu überlassen. Ausnahmen sind nur aus übergeordneten Gründen zulässig. Grundsätzlich dürfen Kommunen keine Sicherheiten zugunsten Dritter stellen und Darlehen oder verlorene Zuschüsse an Dritte gewähren.

  • Es ist im Allgemeinen nicht Aufgabe der Kommunen, privatwirtschaftlichen Unternehmen das unternehmerische Risiko abzunehmen, ihnen bei Liquiditätsschwierigkeiten zu helfen oder ihnen die Aufnahme zinsgünstiger Kredite zu ermöglichen.

  • Fördermaßnahmen dürfen nicht zur Umgehung der Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden führen. Die von den Kommunen getragenen Förderungsgesellschaften sind an dieselben materiellen Schranken gebunden wie die Gemeinden selbst.

Lernzettel:

  • Verpflichtung zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung

» Kosten/Nutzen-Verhältnis muss angemessen sein

  • Kommunen dürfen Grundstücke nicht unter Wert veräußern, keine Sicherheiten zugunsten dritter stellen, keine Darlehen/verlorene Zuschüsse gewähren

  • Keine Übernahme unternehmerischen Risikos, Hilfe bei Liquiditätsschwierigkeiten u. ä.

  • Fördermaßnahmen dürfen nicht zur Umgehung der Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden führen. (Gilt auch für kommunal getragene Förderungsgesellschaften)

Notizen:

  • Das billigste ist nicht das günstigste

  • Wenn ein Auftrag an einen Betrieb vor Ort gegeben wird, hat das viele Vorteile —> Rückflüsse

  • Rechtfertigen warum man sich für welches Angebot entschieden hat

  • Regionalen Aspekt mit einbauen ohne gleich unfair zu handeln


  1. Definition Ansiedlungspolitik (F. 30)


  • Def.: Ansiedlung standortsuchender Unternehmen in einer Kommune

  • d.h. Ansiedlung von:

    • Gründerinnen und Gründern

    • sich verlagernden Unternehmen

    • sich erweiternden Unternehmungen, deren Herkunft außerhalb oder innerhalb des Wirkungsbereichs der (kommunalen) Wirtschaftsförderung liegt!!

  • Wichtig: Im Rahmen einer exogenen Wirtschaftsförderung wird Ansiedlung vornehmlich auf den Aspekt der Anwerbung von Unternehmen und Gründern von außerhalb reduziert, quasi auf eine Ansiedlungspolitik im engeren Sinne…

Lernzettel:

Ansiedlung standortsuchender Unternehmen in einer Kommune

  • Gründer*innen

  • sich verlagernde Unternehmen

  • sich erweiternde Unternehmen

Notizen:

  • Ansiedlungspolitik

  • Häufig enorme Erwartungen, BMW in ein mini Dorf holen

  • „Königsansiedlung“ - Die Ansiedlung, die jetzt alles rettet

  • Nokia Beispiel in Bochum?

  • Nokia hat den Handymarkt beherrscht, aber den Smartphonemarkt verpasst und sich somit in die Bedeutungslosigkeit verloren

  • Ruhrgebiet mit erheblichen Strukturproblemen

  • Bochum - Nokia hat sich für eine Fläche interessiert und wollte dafür auch was

  • Dafür haben die dann auch was bekommen (direkte WF)

  • Eine Ausnahmeregelung - „keine Steuern mehr zahlen, …“

  • Bochum dachte damit kriegen sie die Probleme in den Griff, Arbeitslosigkeit, … —> viele Hoffnungen, weil Verzweiflung groß war

  • Produktion wurde dahin verlegt

  • Nicht Hightech

  • Bochum hatte kaum etwas davon, keine große Wertschöpfung

  • Nach Ablauf der Subventionen

  • Nokia ist nach Rumänien weggezogen, ein Jahr bevor die Subventionen zu ende gingen

  • In Rumänien waren direkt Inventionen möglich —> gehen einfach weiter

  • Keine Klebeeffekte

  • Immer Gefahren, wenn Subventionen wegfallen, dass Unternehmen abwandern

  • Depression danach in Bochum groß - Ansiedlung kann schnell zum Trauma werden

  • Zu welchem Preis passieren Ansiedlungen - lohnt sich das?


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Hannah L.

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