Wirtschaftliche und rechtliche Besonderheiten Kaufvertrag:
Kaufgegenstand und Zubehör
· Kaufgegenstand ist das Grundstück
· Das GB ist mit dem Grundstück verbunden und geht über sowie alle Wesentliche Bestandteile
· Mitverkauft sind alle festangebrachten beweglichen Sachen
· Formvorschrift: Notarielle Beurkundung aus Schutz vor Übereilung
· Keine Nebenabreden erlaubt! Auch nicht zum Zubehör
Gestreckter Erwerbsvorgang:
Ein gestreckter Erwerbsvorgang beschreibt die zeitliche Aufteilung eines Immobilienkaufs in mehrere Phasen, die oft durch rechtliche und wirtschaftliche Gründe bedingt ist.
Phasen des gestreckten Erwerbsvorgangs:
Vorvertragliche Phase:
Finanzierungsklärung (z.B. Kreditverhandlungen) Einholung von Informationen
Abschluss des Kaufvertrages:
Abschluss eines notariellen Kaufvertrages
Eintrag einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Eigentumsübertragung
Erfüllungsphase:
Zahlung des Kaufpreises
Übergabe der Immobilie
Umschreibung des Eigentums im Grundbuch (Auflassung und Eintragung des neuen Eigentümers)
Auflassung
Dinglicher Vertrag= Einigung Übergang
Wird erst vom Notar beantragt wenn die Info über die Zahlung erfolgt ist.
Auflassungsvormerkung
Sicherung für den Käufer
Negativtest:
Verzicht auf Vorkaufsrecht der Gemeinde
Übergabe
Tatsächliche Besitzverschaffung= Wirtschaftlicher Übergang – Recht und Lasten
Wirtschaftliche und rechtliche Besonderheiten bei Erbbaurecht
Definition Erbbaurecht
Ein dingliches Recht, das dem Erbbauberechtigten erlaubt, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten oder zu besitzen. Grundstück und GB fallen auseinander.
Vertragslaufzeit Erbbaurecht:
Typische Dauer: 30 bis 99 Jahre.
Verlängerung: Oft möglich, aber abhängig vom Vertrag und Verhandlungen.
Vertrag/ Grundbuch Erbbaurecht
Regelmäßige Zahlung (monatlich, vierteljährlich, jährlich) an den Grundstückseigentümer.
Anpassung: Periodisch möglich, oft indexgebunden (z.B. an den Verbraucherpreisindex). Sofortige Zwangsvollstreckung möglich. Kosten u. Zeiterspraniss
Grundbuch Eintragung: Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen, oft in einer eigenen Abteilung.
Beleihung: Kann wie Eigentum belehnt werden.-> Oft mit Zustimmung
Übertragung: Kann verkauft oder vererbt werden, oft mit Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Heimfall:
Bei Vertragsverstößen oder am Ende der Laufzeit kann das Grundstück (inkl. Gebäude) an den Eigentümer zurückfallen. Z. B. Vertragswiedriges Verhalten, Unterlasse Instandhaltung oder Insolvenz
Entschädigung: Der Erbbauberechtigte erhält meist eine Entschädigung für das Bauwerk.
Veräußerung und Vererbung.
Immobilienbewertung:
Bewertungsziel:
Beleihungswerte, Einheitswerte, gleitender Neuwert
Bewertungsanlässe:
Verkauf, Schenkung, Scheidung, Beleihung und Zwangsvollstreckung
Bewertungsobjekte:
unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und Erbbaurechte
Standartverfahren:
Vergleichswert, Sachwert, Ertragswert
Vergleichswertverfahren:
Vergleichswertverfahren: Bodenwert, RH,ETW Zuschläge führen zur Vergleichbarkeit, Schwierigkeiten bringen Zeitpunkte und unterschiedliche Beschaffenheit.
Sachwertverfahren:
EFH, Berücksichtigung Restnutzung, Normalherstellungskosten
Ertragswertverfahren:
einfach, Normal und Periodisch
Vereinfachtes Verfahren Ertragswert:
Der Ertragswert wird über den Kapitalisierten Jährlichen Reinertrag und dem abgezinsten Bodenwert ermittelt.
Normales Ertragswertverfahren:
Der Jährliche Reinertrag wird durch die Bodenwertverzinsung vermindert.
Periodisches Ertragswertverfahren/ Discounted Cashflow Methode (DCF)
Methode bei der der Wert der Immobilie auf Basis der zu erwartende zukünftige Erträge berechnet wird (unter Abzug der Bewirtschaftungskosten) . Bewertet eine Immobilie basierend auf den zukünftig erwarteten jährlichen Nettomieteinnahmen, die auf den aktuellen Zeitpunkt abgezinst werden, dies gibt Sicherheit bei der Ertragsermittlung. Meistens 10 Jahre betrachtungszeitraum
+ Attraktivität lässt sich gut einschätzen
- Subjektive Prognosen in Hinblick auf die Markt Entwicklung
Residualwertverfahren (Immobilienbewertung)
Das Residualwertverfahren ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, insbesondere von Grundstücken, die für eine zukünftige Bebauung vorgesehen sind.
Es wird häufig verwendet, wenn der genaue Wert des Grundstücks schwer zu bestimmen ist, aber der Wert des fertigen Bauprojekts bekannt oder gut abschätzbar ist.
Das Verfahren hilft Entwicklern, den maximalen Preis zu bestimmen, den sie für ein Grundstück zahlen sollten, damit das Projekt rentabel bleibt (Sinnvoll für z.B. Vergleichspreise)
Bewertungsrisiken:
Ø Rechenfehler, nicht vergleichbare Daten, Falsche Annahemen
Ø Zeitpunkt: Werte sind nicht aktuell
Ø Rechtliche Gegebenheiten: Können Sich ändern
Ø Tatsächliche Eigenschaften: Nur beschränkt möglich zu Berücksichtigen
Ø Sonstige Beschaffenheiten: z.B. Verborgende Altlasten
Ø Lage des Grundstücks: Kurzfristige Änderung der Umgebung
Abweichungen vom Marktpreis:
Ø Fehleinschätzungen
o Bewertung
o Lage
o Infrastruktur
o Marktanpassungsfaktoren
o Gesetzesänderungen
o Preispolitische Überlegungen
Marktpreis in der Zwangsversteigerung
Gründe für Zwangsversteigerung:
Kapitaldienst bleibt aus
Sonstige Gründe die gegen Darlehnsverträge verstoßen
Öffentliche Abgaben o. Steuern sind bezahlt worden
Zwangsversteigerung Wertermittlung:
Ø Erfolgt durch einen öffentlichen bestellten Gutachter
Ø Der Marktpreis wir durch den Zuschlag festgestellt
Ø Mög. Beim ersten Termin den Schlag zu erteilen wenn 7/10 des Wertgutachtens erreicht sind
Ø Mög. Beim zweiten Termin den Schlag zu erteilen, wenn 5/10 des Wertgutachtens erreicht sind
Ø Im letzten Termin gilt das höchste Gebot
Direkte und Indirekte Preisnachlässe
Direkte PN:
Reduzierung des Ursprungspreises
Direkte PN Verkauf Vorteile:
+ K. muss weniger Finanzierungsmittel aufnehmen
+ Grunderwerbssteuer ist niedriger
+ Verkäufer erhält ein Positives Image
+ Verkäufer meidet lange Verkaufszeiten
Direkte PN Verkauf Nachteile:
- K ist sich nicht sicher, ob das wirklich das geringste Gebot ist
- K befürchtet, dass spätere Mängel nicht behoben, werden
- Andere K können sich benachteiligt fühlen
- Vermutung auf wirtschaftliche Schwierigkeiten
Direkte PN Miete:
weniger Miete
Direkte PN Miete Vorteile:
+ Mieter kann eine bessere Wohnung Mieten
+ Zahl der potentiellen Mieter vermehrt sich
Direkte PN Miete Nachteile:
- M ist unsicher, ob die maximale vergünstigung erreicht wurde
- Eine falsche Mieterstruktur könnte angezogen werden
Indirekte PN
Ø Stundung eines Teils des KP
Ø Weniger Kaution
Ø Bessere Ausstattung
Indirekte PN Verkauf Vorteile
+ Nicht sichtbar da KP gleich bleibt
+ schwerer für andere zu Bewerten z.B. bessere Ausstattung
Indirekte PN Verkauf Nachteile
- U hat mehr Kosten
- Andere Erwarten dieses auch zu erhalten
Indirekte PN Miete Vorteile
- Zielgruppe wird nicht verändert
- Nicht sichtbar
Indirekte PN Miete Nachteile
- Niedrige Kaution = Größeres Risiko
- Der Mieter ist sich unsicher das Maximum zu erhalten
Immobilien Fonds geschlossen
· Festgelegte Kapitalhöhe
· Festgelegte begrenzte Fondanteile
· Festgelegte Immobilienanzahl
· Immer GbR oder KG somit
· Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Immobilen Fonds offen
· Breitstreuung = Geringes Risiko
· Anlegerzahl nicht eingeschränkt
· Geringere Einlage
· Unterliegt der Bundesanstalt für Fondsanteile
· Ausschüttung sind Einkünfte aus Kapitalvermögen
Verwertungsphasen 2. Möglichkeiten
· Abriss u. Neuplanung
· Revitalisierung des Gebäudes
Revitalisierung
· Kann in verschieden Formen passieren
· Von außen in Gänze von innen verschiede Grundrisse
· Markt prüfen
Abriss
· Kann Kosten intensiv sein da Bauschutt oft belastet sein kann
Verwertungsphasen: Sollte ein Verkauf angestrebt werden, was wird benötigt
· KP Vorstellung
· Auszugdaten
· Verbleibende Einbaumöbel
· Prüfung Umwandlungmöglichkeiten
Teilmärkte ( was ist wichtig)
· Bezieht sich auf das Produkt- also das Angebot
· Wo kann der größte Erfolg erzielt werden
· Wichtig ist, dass die Märkte Heterogen sind
Sodass eine Substitution nur auf dem Teilmarkt möglich ist
Teilmarkt Unterteilung Räumlich
· Lokaler Teilmarkt: Angebote gleicher Art stehen in Konkurrenz
· Regionaler Teilmarkt: z.B. Medizinische Centren
· Überregional Teilmarkt: Fonds etc.
Teilmarkt nach dem Entwicklungszustand:
· Baurechtliche Bestimmungen
· Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan
· Bodennutzung in den Grundzügen für das Gemeindegebiet
· Ist nur behördenverbindlich
Bebauungsplan
· Für jeden Verbindlich
· Festgelegtes Gebiet
· Festgelegtes Art u. Maß der baulichen Nutzung
Zielgruppen für unbebaute Grundstücke
· Private Bauherren
· Bauträger
· Investoren
Marktsegmentierungskriterien
· Mit Mitteln der Empirischen Forschung messtechnisch nachweisbar
· Art und Volumen ausreichend Substanziell
· Mit Mitteln des Marketings direkt oder in direkt erreichbar
· Sollten sich Abgrenzen lassen
Unterteilung der Vertragsarten Mieter
Gewerbe o. Wohnungsmieter
z.B. Index, Staffel oder Umsatzmiete
Unterteilung der Vertragsarten Kaufvertrag
Privatkunde o. Kapitalanleger
Eigennutzer: Wohnen o. Gewerbe
Leasing
Sale and Lease back Modell z.B. Bilanz auf Besserung durch Aktivierung stiller Reserven (Vertrag Notariell Beurkunden)
Einflussmöglichkeiten auf die Bildung von Teilmärkten
Ein Monopolist hat die gerößte mögl. auf einen Teilmarkt Einfluss zunehmen
ABER: Gibt es in der Immobilien Branche nicht
Deshalb gilt: Bedienen der Zielgruppe
· Politisch kennen
· CI + Kompetente Ansprechpartner können die Markt Position stärken
Auch Bauträger können den Markt beeinflussen über Zusatzleistungen
Kontrolle über Teilmärkte ausbauen
· Offene Kommunikation
· Schnelle Reaktion auf Kundenwünsche
· Zusatzleistungen
· Bestandspflege
= Sicherung Qualität in Bestand
= Erhöhung der Marktattraktivität
Marktposition
· Kann nur mit guten Marketing Maßnahmen erreicht werden
· Angebot und Nachfrage müssen bedient werden
· ABER -> Gesetze berücksichtigen z.B: Mieterschutzgesetzt
· Bei Angebotsüberhang Immobilie attraktiv machen
Rechtliche Besonderheiten der Maklertätigkeit
· Immobilienmakler = Zivilmakler NIE Handelsmakler
· BGB= Mäkler Vertrag § 652 bis 654
· Wenn Dienstleistungen beauftragt werden welche nicht unter den
Maklerauftrag fallen muss ein Dienstleistungsvertrag geschlossen werden
Werksvertrag
· Verpflichtung Konkreter Erfolg z.B. Makler steht für den Finanzierungserfolg ein
Provisionsanspruch
1. Wirksamer Vertrag
2. Hauptvertrag entsteht
3. Tätigkeit
4. Kausalität
Tätigkeit des Maklers
1. Unbekannte Vertragsgelegenheit
2. Möglichkeit Kontakt aufzunehmen:
a. Hierzu muss Name und Anschrift des Verkäufers und Grundstück weitergeben werden
b. Schließt dann ein bekannter den Vertrag ab GIBT ES KEINEN Provisionsanspruch
Vermittlung
Bedeutet Einwirkung mit erfolgsorientiertem Abschluss
Abschluss eines Hauptvertrags
= Hierfür müssen Verhandlung geführt werden
Nachweis-Makler
Bringt die Parteien zusammen und kann Provision Verlagen
Form Maklervertrag
Zwingend Textform
Zahlung Makler Provision Verkauf
Doppelprovision: 2 Verträge u. die Provision wird hälftig aufgeteilt.
Einseitige Interessenvertretung:
Innenprovision o. der Käufer hat einen such Auftrag gemacht, aber nur wenn das Objekt noch nicht akquiert ist
Miet whg. Provision
Bestellerprinzip
Vertragsklauseln eines Maklervertrags
Vertragsklauseln 7
Auftragsbeschreibung
2. Rechte und Pflichten des Maklers
3. Rechte und Pflichten des Auftragsgebers
4. Provision u. Aufwendungsersatz
5. Laufzeit und Kündigung
6. Datenschutz
7. Schlussbestimmungen
Vertragsklauseln Auftragsbeschreibung
· Beschreibung Objekt (Größe, Lage etc.)
· Auftragsart
· Verkaufs o. Vermietung
Vertragsklauseln Rechte und Pflichten des Maklers
· Regelmäßige Informationspflicht
· Doppelmaklertätigkeit
Rechte u. Pflichten des Auftragsgeber Vertragsklauseln
· Informationspflicht
· Ggf. Einschaltungsrecht weiterer Makler
Provision u. Aufwendungsersatz Vertragsklauseln
· Provisionshöhe und Bemessungspflicht
· Fälligkeit des Provisanspruch
Laufzeit und Kündigung Vertragsklauseln
· Regelung zur Laufzeit u. Kündigung
· Regelungen außerordentliche Kündigung
Datenschutz Vertragsklauseln
· Einwilligung zur Datenerhebung
Vertragsklauseln Schlussbestimmungen
· Erfüllungsort
· Formerfordernis für Nebenabreden
Fernabsatzverträge
· Widerrufsbelehrung sonst à Widerruf möglich für 1 Jahr u 2 Wochen
· Sonst 14 Tage
· Vorablauf der 14 Tage:
· Kunde muss ordnungsgemäß belehrt sein
· Kunde hat zugestimmt
· Kunde hat Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt
Einfacher Maklerauftrag
Merkmale:
· Auftraggeber kann auch andere Makler beauftragen.
· Auftraggeber kann selbst einen Käufer/Mieter finden.
· Makler erhält nur Provision, wenn er den erfolgreichen Nachweis oder die Vermittlung erbracht hat.
· Formularvertrag
+ Größtmögliche Flexibilität für den Auftraggeber.
- Geringe Motivation des Maklers, da Konkurrenz besteht.
Alleinauftrag
· Nur ein Makler wird beauftragt.
· Auftraggeber kann nicht andere Makler beauftragen, aber kann selbst tätig werden.
· Makler erhält Provision nur bei erfolgreicher Vermittlung durch ihn oder wenn der Auftraggeber selbst einen Interessenten findet.
+ Höhere Motivation des Maklers, da keine Konkurrenz durch andere Makler.
Üblich 3 bis 6 Monate
- Auftraggeber hat weniger Flexibilität.
Qualifizierter Alleinauftrag
· Merkmale:
· Auftraggeber darf weder selbst tätig werden noch andere Makler beauftragen.
· Makler erhält Provision bei erfolgreicher Vermittlung oder Nachweis.
· Üblich 3 bis 6 Monate
+ Höchste Motivation des Maklers, da er exklusiv arbeitet.
Geringste Flexibilität für den Auftraggeber.
Ursächlicher Zusammenhang zwischen Maklerleistung u. Hauptvertrag
Die Tätigkeit des Maklers muss für den Abschluss des Hauptvertrags ursächlich sein
àMitursächlichkeit reicht dafür aus
àWenn vorher Kenntnis bestand u. der Makler keine neuen Infos gebracht hat ist kein Provisionsanspruch entstanden
Wirksamer Hauptvertrag:
· Personen – u. Objektbezogene Gleichwertigkeit
· Wirtschaftliche Identität muss gegeben sein
o Wirksame Anfechtung macht den Provision Anspruch zu nichte
o Aufschiebende Bedingungen = Provisionsanspruch erst wenn Eintritt
Beratungs- u. Aufklärungspflicht
§ 242 BGB Nebenpflichten
Treuepflichten können auch mit den Kauf- und Mietinteressenten entstehen, wenn ein Beratungsvertrag entstanden ist hieraus kann eine Aufklärungs- und Beratung und Unterlassungspflicht entstehen (als Hauptpflicht = Kardinalspflicht = Verletzung gleich = Haftung)
Aufklärungspflichten
· Entsteht, wenn Informationen von wichtiger Bedeutung vorhanden sind
· Besonderes Augenmerk, wenn eine Doppelmakler Tätigkeit vorhanden ist
· Dann muss alles Aufgeklärt werden
· Pflichtverletzung führt evtl. zu Schadensersatz
Nebenpflichten
### **Nebenpflichten eines Maklers**
1. **Informations- und Aufklärungspflicht:**
- Der Makler muss den Auftraggeber über alle wesentlichen Tatsachen und Entwicklungen informieren, die für den Abschluss des gewünschten Vertrags von Bedeutung sind.
- Er muss auch auf Risiken hinweisen, beispielsweise auf bestehende Mängel der Immobilie.
2. **Treuepflicht:**
- Der Makler muss die Interessen seines Auftraggebers wahren und darf keine Tätigkeiten ausüben, die diesen Interessen zuwiderlaufen.
- Dies bedeutet auch, dass der Makler keine Geschäfte abschließen darf, bei denen er in Interessenkonflikte geraten könnte.
3. **Sorgfaltspflicht:**
- Der Makler muss seine Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt ausführen. Dazu gehört beispielsweise die korrekte und vollständige Weitergabe von Informationen.
4. **Verschwiegenheitspflicht:**
- Der Makler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erhält, nicht an Dritte weiterzugeben.
5. **Dokumentationspflicht:**
- Der Makler muss seine Tätigkeit und die dabei geführten Gespräche dokumentieren, um im Streitfall seine Bemühungen nachweisen zu können.
6. **Rechenschaftspflicht:**
- Der Makler muss auf Verlangen des Auftraggebers über den Stand seiner Tätigkeiten und erzielte Ergebnisse Auskunft geben.
Diese Pflichten dienen dazu, das Vertrauen zwischen dem Makler und seinem Auftraggeber zu gewährleisten und sicherzustellen, dass der Makler seine Rolle verantwortungsbewusst und professionell ausübt.
Besonderes Treueverhältnis
· Aufklärungspflicht
· Beratungspflicht
· Unterlassungspflicht
Belehrungsbedürftigkeit
Makler ist Sach- und Fachkundig gibt er Zusicherungen sollte er Nachprüfungen anstellen o. einen Hinweis geben, dass er nicht geprüft hat
Aufklärungsarten
Wirtschaftliche Art:
Makler muss seinen Auftraggeber über wirtschaftliche Umstände Aufklären. Diese können Entscheidungsrelavant sein
· Mitteilungspflicht ergibt sich aus der Überprüfung der Bonität
· Der Makler selbst hat kein Recht drauf diese Informationen einzuholen
Aufklärungspflicht rechtlicher Art
· Makler muss über alle rechtliche Gegebenheiten
· Oft Objekt bezogen
· Bestehende Bauverbote
· Auflagen Denkmalschutz
· Bauschäden
Aufklärung steuerlicher Art
· Aufklärung steuerlicher Art schuldet der Makler nicht
· Wenn mit steuerlichen Vorteilen geworben wird muss dieses richtig sein- Er muss darüber Aufklären können
· Er muss ein Problembewusstsein schaffen und an einen Steuerberater verweisen
· Übernimmt der Makler die Beratungspflicht so haftet er bei Fehlern
Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
· Gestaltung von Maklerverträgen
· Mit Vorbereitung von Notar Verträgen
· Beratung Energieverträge
Unterlassungspflichten
· Makler darf das Hauptgeschäft nicht gefärden
· Keine Sonderabsprachen
· Keine Verletzung der Verschwiegenheitspflichten
Entgelte aus der Maklertätikeit
· Höhe frei verhandelbar
· Provision gilt als Stillschweigend vereinbart, wenn die Leistung nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
· Übliche Provision Höhe 3,57 % bis 7,14 % inkl. Umsatzsteuer (2,38)
· Bestellerprinzip höchstens 2,38
· Kaufverträge Provision ist hälftig
Mehrerlös bzw. Übererlösklausel
· Kann vereinbart werden (Vertragsfreiheit)
o Das Interesse des Maklers darf nicht über den der Kunden liegen
o Man darf nicht gegen andere Vorschriften Verstoßen
§ Unerfahrenheit der Kunden
§ Offenlegung von Doppelmaklertätikeit
§ Übervorteilung des Auftraggebers z.B. Kenntnis Kaufpreisangebot
Provisionshinweis und Inanspruchnahme von Maklerleistung
· Provisionspflicht muss Kunde mitgeteilt werden
o Am besten im ersten Kontakt
o Objektinformationen müssen mitgeteilt werden
o Aber keine Kontaktdaten sollten mitgeteilt werden (Lage, Größe, GB Alter)
· Nach Kenntnis der Provisionspflicht können die ET Daten Übergeben werden
· Vereinbarung für Ersatz und Folgegeschäfte sollte vereinbart werden um die Provision zu sichern
Gleichstellungsabrede bei Maklerverträgen
Die Gleichstellungsabrede in Maklerverträgen stellt sicher, dass der Auftraggeber den Makler so behandelt, als wäre dieser der einzige Vermittler.
Schutz des Maklers vor Umgehung seiner Provisionsansprüche.
Sicherstellung der Exklusivität und damit Erhöhung des Engagements des Maklers.
Die Gleichstellungsabrede muss ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein, da sie eine erhebliche Einschränkung des Auftraggebers darstellt.
Diese Abrede kann individuell ausgehandelt oder als Teil eines Makleralleinauftrags festgelegt werden.
+ Klarheit und Sicherheit für beide Vertragsparteien.
+ Vermeidung von Konflikten und Rechtsstreitigkeiten über Provisionsansprüche.
- Einschränkung der Flexibilität des Auftraggebers.
- Eventuelle zusätzliche Kosten, wenn mehrere Makler involviert sind.
z.B.: Ein Hausverkäufer schließt einen Vertrag mit einem Makler ab und vereinbart eine Gleichstellungsabrede. Verkauft der Verkäufer das Haus selbst oder durch einen anderen Makler, schuldet er dennoch die vertraglich vereinbarte Provision dem ersten Makler.
Deklaratorisches Schuldeingeständnis bei Maklerverträgen
Ein deklaratorisches Schuldeingeständnis ist eine rechtliche Erklärung, in der eine Partei eine bestehende Schuld anerkennt. Diese Anerkennung hat keinen neuen Schuldgrund zur Folge, sondern bestätigt lediglich das Bestehen der bereits bestehenden Verpflichtung.
Aufwendungsersatz
· Muss vereinbart sein
· Gilt auch wenn keine Hauptvertrag zustande gekommen ist
· Hat keine Formvorschrift
· Pauschalmöglich
Erfolgsunabhängige Entgeltabrede
· Nicht nach Maklerrecht zu bewerten
· Provision ist aus freien Stücken zugesagt
· Bemüguns Entgelt
· Individualverglich abzuschließen
· Beurkundungszwang
Provision nach dem Wohnungsvermittlunggesetz
· Unterliegt einem Provisionsverbot
· Verstoß = Ordnungswidrigkeit
· Bestellerprinzip
Abschlussfreiheit
Der Auftraggeber kann jederzeit den Abschluss verweigern
Wenn der Auftraggeber den Hauptvertrag in Sittenwidriger Schädigungsabsicht u Lasten des Makler verteilt macht er sich Schadenersatzpflichtig
· Häufig aber schwer nach zu weisen
Nichtigkeit der Provisionsvereinbarung und Verwirkung des Anspruchs
· Wg. Sittenwiedrigkeit z.B. Mehr o. Übererlösklausel
· Aufklärungs-,Beratungs- und Unterlassungspflicht = Sittenwidrig wenn nicht eigehalten
· Ausnutzen Unerfahrenheit mit eigenen Übermäßigen Gewinnstreben
· Verwirkung bei nicht Neutralität bei Doppelmaklertätikeit
· Verletzung der Treuepflichten
· Grob Sittenwidriges Verhalten z.B. Beleidigung
Haftung Zivilrechtlich
· Wenn er Haupt- o. Nebenpflichtenverletzt
z.B. Unfähigkeit beim Alleinauftrag
· Vermögensschaden
z.B.durch zu niedrigen Preis
· Sorgfaltspflicht bei Mehr oder Übererlösklausel
· Aufklärungspflicht als Nebenpflicht verletzt
· Verjährung 3 J. Ende Kalender Jahr
· Verstoße gegen: Mabv o. § 34 c Gewerbeordnung
Verstöße gegen Enev
Ordnungswidrigkeit = 15.000 €
· Art E. Ausweis
· Baujahr
· Wert für Verbrauch
· Effizient klasse
· Energieträger
UWG
· schützt Verbraucher und Mitbewerber vor unlauteren Geschäftspraktiken. Es soll faire Marktbedingungen sicherstellen.
· Makler dürfen keine irreführenden oder aggressiven Praktiken anwenden.
o Irreführende Werbung: Unklare oder falsche Angaben zu Objekten.
o Druckausübung: Unangemessener Druck auf potenzielle Kunden.
o Verschweigen von Kosten: Nicht Offenlegen aller anfallenden Kosten.
· Rechtsfolgen:
o Abmahnungen
o Unterlassungsklagen
o Schadensersatzansprüche
TMG
regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Telemedien, also elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Hierzu gehören auch Websites und Online-Plattformen.
Durch die Einhaltung dieser Vorgaben aus dem TMG stellen Makler sicher, dass ihre Online-Präsenz rechtskonform ist und das Vertrauen der Kunden gestärkt wird.
Impressumspflicht:
vollständiges Impressum: Name, Anschrift, Kontaktinformationen und Angaben zur Aufsichtsbehörde
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen.
Haftung:
Makler sind für die Inhalte auf ihrer Website verantwortlich. Dies betrifft auch Verlinkungen und von Dritten bereitgestellte Inhalte, wenn diese wissentlich eingebunden wurden.
Informationspflichten:
Alle Informationen zu Dienstleistungen und Angeboten müssen klar, verständlich und vollständig dargestellt werden.
GWG
zielt darauf ab, illegale Gelder zu erkennen und ihre Herkunft zu verschleiern. Makler sind nach dem GwG verpflichtet, Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um Geldwäsche zu verhindern. (=
Wichtige Aspekte umfassen:
Identifizierungspflicht: Makler müssen die Identität ihrer Kunden und gegebenenfalls deren wirtschaftlich Berechtigte vor Abschluss eines Geschäfts prüfen und dokumentieren.
Verdachtsmeldepflicht: Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung müssen Makler unverzüglich eine Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) abgeben.
Aufbewahrungspflicht: Dokumente zur Identifizierung und Überprüfung müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Preisangabenverordnung
Endpreise sind in Anzeigenanzugeben
Einheits/zeitgesetz= m²
Maklerverhaltenskodex
· Daten, Zahlen und Fakten =Sachlich
· Zusicherung durch Formulierung vermeiden
· Fremdangaben Kennzeichen
Grundbuchaufbau
öffentliches Register, das alle Grundstücke und deren Eigentümer verzeichnet, geführt beim Grundbuchamt
Deckblatt: Amtsgericht, das das Grundbuch führt, die Nummer des Grundbuchblatts
Bestandsverzeichnis: Listet das Grundstück auf: Lage, Größe und Art der Nutzung.
Abteilung I: Verzeichnet die Eigentümer des Grundstücks und deren Eigentumsanteile.
Abteilung II: Listet Lasten und Beschränkungen des Grundstücks auf, wie Wegerechte oder Vorkaufsrechte.
Abteilung III: Enthält Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden.
Grundstück: Wesentliche Bestandteile:
· Teile der Immobilie, die fest mit dem Grundstück verbunden sind und nicht ohne Zerstörung oder wesentliche Beeinträchtigung entfernt werden können.
· Beispiele: Gebäude, fest eingebaute Einrichtungen (z.B. Heizungsanlagen, sanitäre Anlagen).
· Verkauf: Diese Bestandteile sind automatisch mit dem Grundstück verkauft.
Grundstücke: Unwesentliche Bestandteile
· Gegenstände, die zwar mit dem Grundstück verbunden sind, aber ohne Zerstörung oder wesentliche Beeinträchtigung entfernt werden können.
· Beispiele: Bewegliche Einrichtungsgegenstände, abnehmbare Markisen.
· Verkauf: Diese Bestandteile sind nicht automatisch mitverkauft und müssen im Kaufvertrag explizit aufgeführt werden, wenn sie Bestandteil des Verkaufs sein sollen.
Grundstück: Zubehör
· Gegenstände, die dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks dienen und eine gewisse dauerhafte Verbindung zum Grundstück haben.
· Beispiele: Garagentoröffner, Gartenwerkzeuge.
· Verkauf: Zubehör ist im Zweifel mit dem Grundstück verkauft, es sei denn, es ist im Kaufvertrag anders geregelt.
Zivilrechtlicher Übergang:
· Zeitpunkt: Mit Eintragung ins Grundbuch. (Beginn Spekulationsfrist)
· Bedeutung: Käufer wird rechtlicher Eigentümer.
· Notar: Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden
Wirtschaftlicher Übergang:
· Zeitpunkt: Im Kaufvertrag festgelegt, meist bei Kaufpreiszahlung.
· Bedeutung: Käufer übernimmt wirtschaftliche Lasten und Nutzen.
· Nutzen und Lasten: Z.B. Grundsteuern, Betriebskosten, Mieteinnahmen
Übersicht Finanzplan
Gesamtkosten:
KP+ KPNK + FKNK + MOD. Kosten + Geldbeschaffungskosten= GK
Erforderliches FK
GK – EK = FK
Erforderliches EK
GK – FK = Evtl. EK
Mtl. Belastung
Bekanntes FK +
Neues FK
= Anfängliche mtl. Belastung
Hauptpflicht
Für einen Makler ergeben sich sowohl Hauptpflichten als auch Nebenpflichten, die sich aus dem Maklervertrag und den gesetzlichen Regelungen ergeben. Hier ist eine Übersicht:
### **Hauptpflichten eines Maklers**
1. **Nachweis- und Vermittlungspflicht:**
- Der Makler ist verpflichtet, den Auftraggeber über potenzielle Käufer, Mieter, Verkäufer oder Vermieter zu informieren (Nachweis) oder zwischen den Parteien zu vermitteln (Vermittlung).
- Der Makler muss aktiv werden und geeignete Interessenten suchen bzw. Angebote einholen.
2. **Bemühungspflicht:**
- Der Makler muss sich nach besten Kräften bemühen, das vereinbarte Ziel zu erreichen, also einen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrag zu vermitteln.
3. **Objektive Beratung:**
- Der Makler muss seinen Kunden umfassend, neutral und objektiv über den Markt und die Möglichkeiten informieren, damit dieser eine fundierte Entscheidung treffen kann.
Was sind Nebenpflichten?
Die Nebenpflichten sind die Pflichten, die sich aus einem Vertrag ergeben, aber nicht dessen Hauptgegenstand bilden.
Sie sind jedoch notwendig für die Erfüllung des Vertrages und bilden eine Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien.
Nebenpflichten können sowohl explizit im Vertrag festgelegt werden, als auch implizit aus der Natur des Vertrages oder aus Gesetzesnormen resultieren.
Ihr Nichterfüllen kann zu Schadensersatzansprüchen führen, gleichwertig zu einer Verletzung der Hauptleistungspflicht.
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