Buffl

Makler

JR
by Jennifer R.











Nebenpflichten

### **Nebenpflichten eines Maklers**

1. **Informations- und Aufklärungspflicht:**

- Der Makler muss den Auftraggeber über alle wesentlichen Tatsachen und Entwicklungen informieren, die für den Abschluss des gewünschten Vertrags von Bedeutung sind.

- Er muss auch auf Risiken hinweisen, beispielsweise auf bestehende Mängel der Immobilie.

2. **Treuepflicht:**

- Der Makler muss die Interessen seines Auftraggebers wahren und darf keine Tätigkeiten ausüben, die diesen Interessen zuwiderlaufen.

- Dies bedeutet auch, dass der Makler keine Geschäfte abschließen darf, bei denen er in Interessenkonflikte geraten könnte.

3. **Sorgfaltspflicht:**

- Der Makler muss seine Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt ausführen. Dazu gehört beispielsweise die korrekte und vollständige Weitergabe von Informationen.

4. **Verschwiegenheitspflicht:**

- Der Makler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erhält, nicht an Dritte weiterzugeben.

5. **Dokumentationspflicht:**

- Der Makler muss seine Tätigkeit und die dabei geführten Gespräche dokumentieren, um im Streitfall seine Bemühungen nachweisen zu können.

6. **Rechenschaftspflicht:**

- Der Makler muss auf Verlangen des Auftraggebers über den Stand seiner Tätigkeiten und erzielte Ergebnisse Auskunft geben.

Diese Pflichten dienen dazu, das Vertrauen zwischen dem Makler und seinem Auftraggeber zu gewährleisten und sicherzustellen, dass der Makler seine Rolle verantwortungsbewusst und professionell ausübt.

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Jennifer R.

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