In der Literatur werden für den traditionellen Begriff der Hausverwaltung weitere Bezeichnungen verwendet. Welcher Begriff ist am weitesten von der Hausverwaltung entfernt und kann nicht synonym verwendet werden? (1 Antwort)
Welche Aufgabe gehört nicht zum wirtschaftlich-kaufmännischen Aufgabenbereich des Verwalters? (1 Antwort)
Welche Aufgabe gehört nicht zum bautechnischen Aufgabenbereich? (1 Antwort)
Welche Aufgabe gehört nicht zum vertraglich-juristischen Aufgabenbereich? (1 Antwort)
Welche Aufgabe gehört nicht zum zwischenmenschlichen Aufgabenbereich? (1 Antwort)
Welche Aufgabe gehört nicht zum architektonischen Aufgabenbereich. (1 Antwort)
jede Verwaltung führt umfangreiche Stammakten über die verwalteten Objekte. Welche Akten zählen nicht zu den Stammakten? (1 Antwort)
Was muss beim Mietvertragsabschluss beachtet werden? (1 Antwort)
Was ist bei der Kaution zu beachten? (1 Antwort)
Ein Wohnungsmietvertrag weist folgende Klausel auf: „Die Miete erhöht sich jährlich um 2 %.“ Wie ist dieser Passus zu beurteilen? (1 Antwort)
Bei Beendigung eines Mietverhältnisses durch den Mieter muss der Miethausverwalter eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen, damit die Wohnung so schnell wie möglich wieder vermietet werden kann. Welche Tätigkeit gehört nicht dazu? (1 Antwort)
Steht eine Wohnung bedingt durch einen Mieterwechsel
leer, so prüft ein guter Verwalter Möglichkeiten von vorteilhaften Investitionen, da Instandhaltungsmaßnahmen oder Modernisierungen besser in leeren Wohnungen durchgeführt werden können. Doch auch bei vermieteten Objekten können Maßnahmen ergriffen werden. Was ist dabei zu beachten? (1 Antwort)
Immer neue Verordnungen und Gesetze halten Einzug in den Verwalteralltag. Aus weicher Verordnung ergibt sich keine regelmäßige Wartungsprüfpflicht? (1 Antwort)
Man unterscheidet zwischen periodischen und aperiodischen Instandhaltungsmaßnahmen. Welche Maßnahme gehört nicht zu den periodischen Instandhaltungsmaßnahmen? (1 Antwort)
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