Welche Konsequenz droht einem Gläubiger, der aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil vollstreckt, wenn dieses in einer weiteren Instanz aufgehben oder geändert wird?
Der Schadensersatzanspruch nach § 717 II ZPO
Wieso muss jedes Urteil auch einen Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit enthalten?
Weil jedes Urteil zumindest auch wegen der Kosten vollstreckbar ist.
Welche Arten der vorläufigen Vollstreckbarkeit gibt es?
Vorläufige SVollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung, § 709 ff. ZPO
Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung mit Abwendungsbefugnis, §§ 708 Nr. 4-11, 711, 713 ZPO
Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung und ohne Abwendungsbefugnis, §§ 708 1-3 ZPO
Wie ist der Grundfall des Ausspruchs der Sicherheitsleistung? WIe ist deren Höhe zu titulieren?
Wann kann anders tituliert werden?
Grundsätzlich ist eine Sicherheitsleistung in entsprechender Höhe zu beziffern => 5.000 EUR.
Bei Zahlungsansprüchen kann auch ein relativer Betr<g des zu vollstreckenden BEtrages (idR 110 %) als Sicherheit tituliert weden
==> „Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar“
„Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 5.000 Euro vorläufig vollstreckbar“
Wann nur, ist im Rahmen der Vollstreckung eine Sicherheitsleistung zu leisten?
Entweder,
wenn das Urteil eben nur gegen Sicherheitsleitung für vorläufig vollstreckbar erklärt wird, § 709 ZPO
oder
wenn dem Schuldner eine Abwendungsbefugnis nach § 711 für gegen die Vollstreckung von Urteilen nach § 708 Nr. 4-11 ZPO zusteht.
An was ist zu denken, wenn aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel vollstreckt wurde und im Nachgang (nächste Instanz) das Urteil entgegen dem vorläufig vollstreckbaren abgeändert wurde?
Dass dem Schuldner des ersten, für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil, ein Se-Asnpruch nach § 717 II zusteht.
Welche Urteile sind insbesondere ohne Sicherheitsleistung zu vollstrecken?
Annerkenntnis- und Verzichtsurteile
Versäuminisurteile
Urteile mit denen Entscheidungen im einstweiligen Rechtschutz abgelehnt oder aufgehoben werden
Wohnraumstreitigkeiten
Berufungsurteile in Vermögensrechtlichen Streitigkeiten
Wenn
a) die Verurteilung in der Hauptsache 1.250 Euro nicht übersteigt
b) die vollstreckbaren Kosten nicht mehr als 1.500 Euro
Wann entfällt eine Abwendungsbefugnis oder ein Schuldnerschutzantrag in jedem Fall?
Dann, wenn gegen das Urteil in keinem Fall ein Rechtsmittel mehr angebracht werden kann, § 713 ZPO
An was ist hinsichtlich der vorl. Vollstreckung zu denken, wenn der Beklagte nicht komplett unterliegt?
Dass der Beklagte auch einen Teil seiner Kosten vollstrecken kann.
=> Wird aber in der Regel immer unterhalb der Grenze des § 708 Nr. 11 sein, weshalb dem Kläger eine Abwendungsbefugnis zusteht.
An was ist zu denken, wenn der Hauptsachetenor nicht auf eine Geldleistung geht?
An was ist zu denken, wenn ein Urteil im Rahmen einr VAK für vorläufig vollstreckbar erklärt werden soll?
Nach was ist allerdings grade nicht zu differenzieren?
Dass dann hinsichtlich der Sicherheitsleitung zu differenzieren ist.
=> Bei einer Verurteilung zu etwas anderem als Geldleistung muss ein Betrag für die Sicherheitsleistung angegeben werden, § 709 S. 2 ZPO gilt hier nicht.
=> Die Kosten sind wieder eine Geldleistung, weshalb hier eine Sicherheitsleistung in relativer Höhe zur Forderung möglich ist.
Das Urteil geht nicht auf eine Geldleistung. Daher findet § 709 S. 2 ZPO keine Anwendung.
Danach, ob wegen der Kosten die Schwelle des § 708 Nr. 11 ZPO überschitten wird. Denn für die Sicherheitsleistung ist nur der Ausspruch in der Hauptsache entscheidend.
An was ist zu denken, wenn das Urteil ein Versäumnisurteil aufrecht erhält?
Dass dann in jedem Fall die vorläufige Vollstreckbarkeit aus dem VU nur gegen Sicherheitsleistung auszusprechen ist.
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