Steht ein einstweiliges Rechtschutzverfahren einem Erkenntnisverfahren wegen anderweitiger Rechtshängigkeit entgegen?
Nein. Beide Verfahren können nebeneinander betrieben werden. Insbesondere erwächst die ENtscheidung in der einstweiligen Rechtssache nicht in materielle Rechtskraft.
Welcher Grad an Gewissheit ist für die Glaubhaftmachung im einstweiligen Rechtschutz notwenidig?
“Überwiegend wahrscheinlich”
=> Im Erkenntnisverfahren sonst “Vollbeweis” ==> “Zur Überzeugung des Gerichts”
Was ist das entscheidende Kriterium für die Beweismittel, die im Rahmen der Glaubhaftmachung herangezogern werden können?
Dass der Beweis in einem Termin mit ihnen erbacht werden kann, ohne dass es einer Ladung duch das Gericht bedarf.
=> Sistierte Beweismittel
An was ist bei einem Herausgabeverlangen im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes zu denken?
Dass die Herausgabe nur an einen Sequester verlangt werden kann, weil ansonsten ein endgültiger Zustand (und eben kein einstweiliger) geschaffen würde.
=> Vorwegnahme der Hauptsache
Wieso besteht für Anträge auf einstweiligen Rechtschutz auch vor dem LG kein Anwaltszwang?
Weil Anträge auf einstweiligen Rechtschutz auch zur Protokoll bei der GEshcäftstelle gegeben werden können, § 920 III ZPO. Wenn diese möglich ist, besteht kein Anwaltszwang, § 78 III ZPO
Welche Wirkung hat der ANtrag auf einstweligen Rechtschutz auf einen Anspruch?
Die Verjährung wird gehemmt, § 204 I Nr. 9 ZPO, 167 ZPO.
Muss, wenn im Wege der einstweiligen Verfügung ein Widerspruch in das GB eingetragen werde soll, das Bestehen des widersprechenden Rechts glaubhaft gemacht werden?
Nein. Das steht in § 899 II BGB
Welches ist das GEricht der Hauptsache bei einem Mahnverfahren?
Das Mahngericht, solange der Rechststreit noch nicht an das Streitegericht abgegeben worden ist.
Was kann aus Anwaltssicht “angeregt” werden, wenn eine einstweilige Rechtssache besonders eilig ist?
Das, wenn die Sache von einem Kollegialspruchkörper zu entscheiden ist, der Vorsitzende diese allein entscheidet, § 944 ZPO
Wieso ist eine einstweilige Verfügung, gerichtet auf ein Verfügungsverbot, keine gute Idee?
Weil Es sich handelt um ein relatives Verfügungsverbot => Verfügungen über die Sache sind damit nur gegenüber dem Antragssteller unwirksam, § 135 I BGB
Ein solches Verfügungsverbot ist allerdings wenig effektiv, da dennoch die Regeln des gutgläubigen Erwerbs greifen, § 135 II BGB
=> Trotz einstw. Verfügung kann so ein Dritter das Recht erwerben.
Wird durch den Widerspruch die Vollziehung der einstw. Verfg. gehemmt?
Nein, § 924 III ZPO
=> Es kann aber ein entsprechender Antrag nach § 707 ZPO gestellt werden.
An was ist zu denken, wenn aus einem einstweiligen Rechtschutztitel der im BEschlusswege ergangen ist, vollstreckt werden soll?
Dass dieser im Parteibetrieb zuzustellen ist, § 922 II ZPO
An welche Frist ist zu denken, wenn aus einer einstweiligen Verfügung vollstreckt werden soll?
An die Vollstreckungsfrist nach § 929 II ZPO.
=> Demnach hat der Gläubiger einen Monat Zeit sich zu überlegen, ob er aus der Verfügung/dem Arrest vollstrecken möchte.
An was ist zu denken, wenn eine Unterlassung im Wege des einstweiligen Rechtschutzes erwirkt wird?
Dass die Androhung der Zzwangsmaßnahmen nach § 890 I ZPO auch mit dem Urteil erlassen werden kann, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde, § 890 II ZPO
Welches “Beweismittel” ersetz in vorläufigen Rechtschutzverfahren den Zeugenbeweis?
Die eidesstattliche Erklärung
=> Insb. dann, wenn durch Verfügung ohne mV entschieden werden soll => Keine möglichkeit einen Zeigen anzuhören => ansonsten ggf sistierter Zeuge
Welche “Beweise” kann man im Rahmen der Glaubhaftmachung innerhalb des einstweiligen Rechtschutzverfahrens dem Gericht zur Verfügung stellen?
Urkunden
eidesstattliche
Versicherungen
Privatgutachten
Fotografien
Welche Umstände -neben der drohenden Zahlungsunfähigkeit- müssen noch hinzutreten, damit gegen den Schuldner einer Geldforderung ein Arrest im Wege des einstweiligen Rechtschutzes erlassen werden kann?
Um die Wertungen der InsO als “Geamtvollstreckungsordnung” nicht zu unterminieren, müssen zusätzliche Umstände hinzutreten, die den Schuldner unredlich erscheinen lassen. Das sind insb:
Verschwendung
Spielsucht
Geld “wegschaffen”
Was sind die Voraussetzungen einer Leistungsverfügung gem. § 940 ZPO analog?
Erforderlichkeit der sofortigen Erfüllung des Anspruchs
Titel im ordentlichen Verfahren nicht möglich
schwerwiegende Nachteile die außer Verhältnis zum Schaden stehen
Wann liegt ein Verfügungsgrund vor?
Dann, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts einer Partei vereitelt wird oder wesentlich erschwert wird, oder wenn bei dauerhaften Rechtsverhältnissen die Regelung eines einstweiligen Zustandes zu Abwendung von Nachteilen oder zur Verhinderungn drohernder Gewalt oder aus anderen Gründen notwendig ist.
=> Sofortige gerichtliche Durchsetzung notwendig
Was ist hins. des Vortrags des AG der Maßstab für die Zulässigkeit des Antrags?
Dass VErfügungsanspruch und Verfügungsgrund glaubhaft gemacht werden
=> Doppelt relevante Tatsache
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