Baurecht
Gehört zum öffentlichen Recht
Geregelt auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Immer verbindlich bei Rechtsgeschäften
Verträge: Angebot und Annahme (§631 regelt Werkvertragsrecht)
Baugesetzbuch (BauGB)
Wichtigstes Gesetz des Bauplanungsrechts
Städtebaurecht, Bauleitplanung, Nutzung und Bodenordnungen
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Grundlage für öffentliche Ausschreibungen und Bauverträge
Herausgeber: DIN und DVA
Ständige Anpassung an gesetzliche/technische Änderungen
Ziel: Gerechter Austausch zwischen Bauherren und Unternehmen
Aufteilung:
VOB/A: Vergabeverfahren
VOB/B: Vertragsbedingungen Bauleistungen
VOB/C: Technische Vertragsbedingungen
Landesbauordnung (BauO NRW)
Gesetz auf Landesebene, spezifisch für jedes Bundesland
Regelt:
Grundstücke und Bebauung
Anforderungen an Baumaßnahmen und -anlagen
Bauprodukte und -arten
Bau und Teile davon
Nutzungsbedingte Anforderungen
Zuständige Personen, Behörden, Genehmigungsverfahren
Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten (AHO)
Zusammenschluss von 42 Organisationen
Vertretung und Koordination von Honorar- und Wettbewerbsinteressen
Entwicklung der HOAI
Publikationen (z.B. Heft Nr. 9 über Projektmanagement)
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
Dient der fairen Vergabe öffentlicher Bauaufträge
Bestimmungen über Vergabeverfahren
Vergabeverfahren
Besondere Vorschriften für soziale/besondere Dienstleistungen
Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und Straßenfahrzeuge
Planungswettbewerbe
Vorschriften für Architekten- und Ingenieurvergaben
Übergangs- und Schlussbestimmungen
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