Weißes Mastschild mit zwei schwarzen Punkten an Lichtsignalen
Gibt das Verhalten bei Halt zeigenden oder gestörten Lichtsignalen vor.
Wenn das Lichtsignal Halt zeigt, dürfen Züge nur mit Befehl vorbeifahren.
Ein mit diesem Mastschild gekennzeichnetes Lichtsignal, das Ra12 (DV301) zeigt oder erloschen ist, hat für Züge keine Bedeutung.
Nur an Sperrsignalen.
Weiß-gelb-weiß-gelb-weißes Mastschild
Wenn das Lichthauptsignal Halt zeigt oder gestört ist und nach dem Anhalten vor dem Signal ist keine Verständigung mit dem Fahrdienstleiter möglich, dann dürfen Züge ohne Zustimmung vorbeifahren und müssen bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht fahren.
Im Geltungsbereich der DV haben diese Hauptsignale mit diesem Mastschild zugleich Vorsignalfunktion.
Weiß-rot-weißes Mastschild
Züge dürfen bei Halt zeigendem oder gestörtem Lichtsignal nur mit Befehl, Ersatzsignal, Vorsichtssignal, Gegengleisfahr-Ersatzsignal oder bei Signal Zs12 - mit mündlichem/fernmündlichem Auftrag- vorbeifahren.
Rangierfahrten: Vorbeifahrt nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters.
Weiß-rot-weißes Mastschild (DV 301)
Züge dürfen bei Halt zeigendem oder gestörtem Lichtsignal nur mit Befehl, Ersatzsignal, Vorsichtsignal, Gegengleisfahr-Ersatzsignal oder bei Signal Zs12 - mit mündlichem/fernmündlichem Auftrag - vorbeifahren.
Rangierfahrten: Vorbeifahrt nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters
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