Was machte das Robert Koch Institut zu Coronazeiten?
Das RK kommunizierte tägliche Lageberichte über seine Website und erschien in zahlreichen Pressekonferenzen und im Fernsehen.
Was ist #besonderehelden?
Kleine Videoclips, die das Zuhausebleiben zur Ansteckungsminimierung thematisierten und fast heroisierten, was kritisch diskutiert wurde
Datenspende
Es werden anonymisierte Gesundheitsdaten von Nutzern für medizinische Forschung zur Verfügung gestellt
Was ist #allesdichtmachen?
Eine Kampagne von über 50 deutschen Schauspielern über YT, Twitter, eine Website, die die kritische Lage der Kunst und Schauspielbranche in Corona Zeiten thematisiert.
Die drei Gestaltungsdimensionen der Medienproduktion
Content
Technik
Organisation
Die drei Charakteristika der Medienproduktion laut Nölleke-Przybylski und Gebesmair:
1. Produktionsprozesse sind hochgradig arbeitsteilig, zeichnen sich durch koordinierte Arbeit verschiedener Spezialisten in einem Team aus, 2. Es besteht ein Zwang zur Innovation, 3. Hohes Maß an Unsicherheit in Bezug auf technische und organ. Gegebenheiten im Produktionsprozess, Rechtsprechung, machen es notwendig sich mit intensiv mit dem Medienproduktionsprozess und seinen Akteuren auseinanderzusetzen
Die Bandbreite der Mediengattungen
Es gibt Presse und Pintmedien, klassische Medien (Rundfunk, Fernsehen, Kino, Printwerbung, Außenkommunikation), Ambient Media (Kommunikation in der Umwelt, z.B. Werbung auf Displays/Plakaten), neue, elektronische, digitale, soziale interaktive Medien
Soziotechnisches System
Beschreibt das Zusammenwirken von Menschen, Technik und Institutionen bzw. Organisationen
Welche Organisationen/Institutionen gehören zu einem zoziotechnischem System?
• öffentlich-rechtliche und private Sendeanstalten für Rundfunk und Fernsehen,
• Agenturen für Design, Werbung und Kommunikation,
• Filmgesellschaften,
• Buch- und Zeitungsverlage sowie Fachverlage und
• Druckereien.
Die Rahmenbedingungen auf Meso-Ebene werden u. a. gesetzt durch:
• Regeln für die Inhalte:
◦ das Grundgesetz, z. B. in Bezug auf die Meinungsfreiheit usw.
◦ medienrechtliche Vorgaben
◦ den Jugendschutz
• Regeln zur Zugänglichmachung:
◦ die Anforderungen an die Barrierefreiheit, z. B. in Form des European Accessibility Act
(EAA) (Bundesfachstelle Barrierefreiheit o. J.a)
• sowie Regeln, die mehrere dieser Aspekte tangieren, z. B.:
◦ den Urheberrechtsschutz oder – je nach Land – das Copyright
◦ datenschutzrechtliche Regelsysteme wie die DSGVO
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