Wie lautet der Revisionsantrag bei Aufhebung und Zurückverweisung nach §§ 354 II, 355 StPO?
"Das Urteil des … (Gericht, Ort, Aktenzeichen, Datum) wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an eine andere (Abteilung/Kammer/Senat Gericht, Ort) zurückverwiesen."
Wie lautet der Revisionsantrag bei Freispruch, § 354 I StPO?
"Das Urteil des (…) wird aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen."
Wie lautet der Revisionsantrag bei Einstellung, § 354 I StPO?
"Das Urteil des (…) wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Das Verfahren wird eingestellt."
Wie lautet der Revisionsantrag bei Teilaufhebung?
"Das Urteil des (…) wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen (Delikt) verurteilt wurde. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere (…) zurückverwiesen."
Wie lautet der Revisionsantrag bei Teileinstellung?
"Das Urteil des (…) wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Soweit der Angeklagte wegen (Delikt) verurteilt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere (…) zurückverwiesen."
Wie lautet der Revisionsantrag bei Teilfreispruch?
"Das Urteil des (…) wird aufgehoben. Soweit der Angeklagte wegen (Delikt) verurteilt wurde, wird er freigesprochen. Im Übrigen wird die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere (…) zurückverwiesen."
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