Woraus besteht ein "PfÜB"?
- Pfändungsbeschluss, § 829 I ZPO
- Überweisungsbeschluss, § 835 ZPO
Woraus besteht der Pfändungsbeschluss, § 829 I ZPO?
- Arrestatorium, § 829 I 1 ZPO
- Inhibitorium, § 829 I 2 ZPO
Was ist ein Arrestatorium, § 829 I 1 ZPO?
Dem Drittschuldner wird verboten, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen.
Was ist ein Inhibitorium, § 829 I 2 ZPO?
Der Vollstreckungsschuldner muss sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, enthalten.
Wann wird ein Pfändungsbeschluss wirksam?
Mit Zustellung an den Drittschuldner, § 829 III ZPO.
Welche zwei Alternativen gibt es bei dem Überweisungsbeschluss, § 835 ZPO?
- Überweisung an Zahlung statt, § 835 II ZPO
- Überweisung zur Einziehung, § 836 ZPO
Welche Wirkung hat die Überweisung "an Zahlung statt" beim Überweisungsbeschluss?
- Wirkung wie gesetzlicher Forderungsübergang
- Wirkung wie Zahlung an Erfüllung statt, § 364 I BGB
Welchen Nachteil hat die Überweisung "an Zahlung statt" beim Überweisungsbeschluss?
Der Vollstreckungsgläubiger trägt das Insolvenzrisiko.
Welche Wirkung hat die Überweisung "zur Einziehung"?
- Wirkung wie Einzugsermächtigung, § 185 I BGB
- Wirkung wie Zahlung erfüllungshalber, § 364 II BGB
Welchen Sinn und Zweck hat § 836 III 1 ZPO?
Kein weiterer Titel für Herausgabevollstreckung erforderlich.
Was bedeutet, dass es sich bei § 840 I ZPO um ein Auskunftsobliegenheit handelt?
Die Auskunft ist keine einklagbare Pflicht, begründet aber bei Nichterfüllung Nachteile für den Drittschuldner.
Wie muss der Vollstreckungsgläubiger die gepfändete Forderung gegen den Drittschuldner durchsetzen?
Leistungsklage, §§ 253, 261 ZPO.
Welche spezielle Regelung zum Schadensersatz ist in den §§ 828 ff. ZPO enthalten?
§ 840 II 2 ZPO bei nicht ordnungsgemäßer Auskunft des Drittschuldners.
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