Nenne fünf Rechtsschutzverfahren im Zwangsvollstreckungsrecht!
- Erinnerung, § 766 ZPO
- Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
- Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
- Sofortige Beschwerde, § 793 ZPO
- Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO
Worum geht es bei der Erinnerung, § 766 ZPO?
Um formelle Einwendungen gegen die Vollstreckungsmaßnahme.
Worum geht es bei der Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO?
Um materielle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch.
Worum geht es bei der Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO.
Der Kläger behauptet ein die Veräußerung hinderndes Recht.
Worum geht es bei der sofortigen Beschwerde, § 793 ZPO?
Um formelle Einwendungen gegen Entscheidungen.
Worum geht es bei der Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO.
Um die Durchsetzung von Pfandrechten.
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