Persönlicher Schutzbereich
Deutschen-Grundrecht
Sachlicher Schutzbereich
Vereinigungen
Vereine und Gesellschaften
Geschützte Verhaltensweisen
Gründung, Beitritt, Betätigung, Verbleib
auch negative Vereinigungsfreiheit
Vereiningung (Vereine und Gesellschaften)
(P) Zwangsmitgliedschaft in ÖR Vereinigungen
Vereine: Alle Zusammenschlüsse einer Mehrheit von Personen, die sich für eine längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammenfinden
Gesellschaften
eA (+), Arg.: Abwehrfunktion; Schutzbedürftigkeit
hM (-), aber: Art. 2 I, Arg: Spiegelbildargument
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Schranke: Qualifizierter Gesetzesvorbehalt, Art. 9 II GG
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