Von welcher Norm ist die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges bei polizeilichen Maßnahmen abzugrenzen?
§ 23 I 1 EGVG
Wann ist der Beschluss des Rates einer Gemeinde dennoch ein VA, obwohl der Rat keine Behörde ist?
Dann, wenn der Beschluss nicht mehr durch den BM umgesetzt werden muss.
=> Benennung einer Straße zB.
Welche Teile der Verwaltungsvollstreckung sind angreifbare VAe und welche nicht?
Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang sind Realakte und damit keine VAe.
Die Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln ist hingegen ein VA (jeweils).
Was ist der Unterschied zwischen formellen und materiellen Gesetzen?
Gegen was kann ein materiellen Gesetz abzugrenzen sein?
Formelle Gesetze haben ein formelles Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Materielle Gesetze sind von der Verwaltung erlassen => Kein formelles Verfahren
Ein materielles Gesetz kann gegen eine Allgemeinverfügung, § 35 S. 2 VwVfG NRW abzugrenzen sein.
Wann nur kann eine MAßnahme gegenüber einem Beamten auch ein VA sein?
Dann, wenn dieser in seiner Persönlichen Rechtsstellung betroffen ist (Statusbetroffenheit).
=> Dann nicht der Fall, wenn es um innerbehördliche Abläufe geht, die die Rechte der Person als solche unberührt lassen.
Von was sind Nebenbestimmungen idR abzugrenzen?
Von sog modifizierenden Auflagen
=> Dann eine solche, wenn sie nicht neben dem eigentlichen VA steht, sondern etwas anderes genehmigt wird als das, was ursprünglich beantragt worden ist.
==> Hotel mit 20 ststt 30 Zimmern
==> Haus mit Flach- ststt Gibeldach
Think: Du wolltest zwar das, bekommst aber das => modifizierende Auflage
Eine echte Nebenbestimmung geben dem Antragsteller immer die Möglichkeit das zu erhalten, was er eigentlich beantragt hat
Wie muss man als Kläger gegen eine “modifizierende Auflage” vorgehen?
Durch Verpflichtungsklage
=> Es hanedelt sich grade nicht um eine selbstständig anfechtbare Nebenbestimmung, sondern um einen neuen VA.
Was ist ein gutes Argument dafür, dass Nebenbestimmugen separat angefochten werden können, auch wenn sie ein Teil des VAs sind?
Dass § 113 I 1 VwGO davon spruch, dass ein VA vom Gericht aufgehoben wird, soweit er rechtswidirg ist.
=> Spricht für eine Teilrechtswidirgkeit und damit auch für eine Teilanfechtbarkeit
Wann nur kann eine Nebenbestimmung nicht separat angefochten werden?
Dann, wenn eine separate Anfechtung offenkundig ausscheidet; insb. dann, wenn der VA ansonsten rechtswidirg würde, Art. 20 III GG.
=> Aufschiebende Bedingung zB (wobei auch die sicherlich angefochten werden könnte, wenn kein Grund (mehr)dafür besteht)
Woran erkennt man einen Fall der Organleihe?
Daran, dass die Behörde als “untere staal. Verwaltungsbehörde” tätig wird.
Wann beginnt die Klagefrist gegen ein Verkehrszeichen?
Wieso?
Die beginnt mit dem Zeitpunkt an dem der Bürder das Zeichen erstmals wahrnehmen konnte.
Weil im sonst sein Recht auf rechtliches Gehör nach Art. 19 IV GG genommen würde.
Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der behördlichen Entscheidung?
Welche Ausnahmen gibt es?
Der maßgebliche Zeitpunkt der Beurteilung ist der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung.
Dauer-VA => Hier kommt es auf den Zeitpunkt der letzen mündlichen Verhandlung an.
Gegenausnahme => Gewerbeuntersagung, wegen § 35 VI GewO
Was ist die Voraussetzung dafür, dass Ermessenserwägungen nachgeschoben werden können?
Dass die Gründe für die Ermessenserwägungen schon bei Betätigung des Ermessens vorlagen => Quasi vergessen auszuführen, dass man das Ermessen betätigt hat.
=> § 114 S. 2 VwGO “ergänzen”
=> Ist auch sinnig. Denn der Entscheidungserhebliche Zeitpunkt für das GEricht ist die letzte behördliche Entscheidung. Ermessensfehler, die hier vorlagen, sollen nicht durch ein nachschieben von Gründen geheilt werden. Es soll lediglich der Behörde die Möglichkeit eröffnet sein, noch zusätzlich ihre Ermesenserwägungen auszuführen um klarzumachen, dass man dieses betätigt hat.
Wie lautet der Obersatz für die Prüfung der Begründetheit einer Anfechtungsklage?
“Die Anfechtungklage ist begründet, soweit der VA rehtswidrig ist und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, § 113 I 1 VwGO.”
Wann nur, sind die Kosten des Beigeladenen vom Unterlegenen zu tragen?
Dann, wenn der Beigeladene einen Antrag auf Klageabweisung gestellt hat.
Wie ist der Tatbestand in einem verwaltunsgerichtlichen Urteil aufzubauen?
Unstreitiges
Verwaltungsverfahren
Klageerhebung
Vorbringen des Klägers
Klägernatrag
Beklagtenantrag
Vorbringen des Beklagten
Beigeladenenantrag
Vorbringen des Beigeladenen
Prozessgeschichte
Wieso kann man auch bei einem Amtsgericht eine Klage zum Verwaltungsgericht erheben, wenn man dies zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftstelle tut?
Weil § 173 VwGO aus GVG und ZPO weiträumig verweisen. Dies hat den Effekt, dass auch der § 129a ZPO gilt, wonach Klagen vor dem AG bei jedem Urkundsbeamten der GeschStelle erhoben werden können.
An was ist zu denken, wenn der Antrag darauf gerichtet ist, eine Rechtsfolge durch Realakt zu erreichen?
=> Also bspw. der Kläger beantragt, dass ein Schild entfernt werde.
Dass es sich dann nicht nur um eine Anfechtungsklage handelt, sondern auch noch um einen per Annexantrag geltend gemachten Folgenbeseitigungsanspruch
Wo ist das “Nachschieben von Gründen” zu behandeln?
An was ist mit Blick auf die Zweckmäßigkeit des Vorgehens zu denken, wenn die Behörde Gründe nachschiebt?
Im Ermessen.
=> Liegt an § 114 S. 2 VwGO
Dass dann, wenn der VA ohne die Gründe rechtswidirg gewesen wäre, der VA nun rechtmäßig bgworden ist, also nach Rechtshängigkeit erledigung eingetreten ist.
=> Entsprechend ist die Klage für erledigt zu erklären. Wenn sich die Beklagte nicht anschließt, ist ein entsprechender Feststellungsantrag zweckmäßig.
Welche Vorschrift regelt die Heilung von Zustellungsmängeln im Verwaltungsrechtlichen Verfahren?
§ 8 LZG NRW
=> Als lex slecialis zu § 189 ZPO
Wann erfolgt in jedem Fall, auch wenn im Detail streitig, eine Heilung der versäumten Anhörugn im Verwaltungsverfahren innerhalb des Verwaltungsprozesses?
Dann, wenn die Behörde im Rahmen des Prozesses erneut in eine Sachprüfung einsteigt
=> Also würdigt, das der Bürger als Atellungnahme abgegeben hat.
Was ist Voraussetzung dafür, dass mit einer zivilrechtlichen Forderung in einem Verwaltunsgrechtlichen Prozess aufgerechnet werden kann?
Was macht das VG, wenn die Forderung, mit der aufgerechnet werden soll, streitig ist?
Dass das Bestehen der Forderung rechtskräftig festhgestellt wurde.
Das VG muss dann ein Vorbehaltsurteil erlassen, den Rechtstreit aussetzen und dem Kläger aufgeben, die Forderung vor einem ordentlichen Gericht einzuklagen.
Kann es im Verwaltungsprozess eine gewillkürte Prozessstandschaft geben?
Nach Meinung der Gerichte nicht.
=> § 42 II VwGO soll dies ausschließen => Keine Poularklagen
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