Was ist die Abgabenordnung (AO) und welche Bedeutung hat sie im deutschen Steuerrecht?
Die AO ist ein grundlegendes Gesetz (Mantelgesetz) für das deutsche Steuerrecht .
Sie regelt alle grundsätzlichen Fragen für die verschiedenen Steuerarten.
Sie enthält Vorschriften über das Besteuerungsverfahren, insbesondere über die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Finanzbehörden. Die AO bildet somit das Grundgerüst des deutschen Steuerrechts und gilt für alle Steuerarten, soweit keine spezielleren Regelungen in den Einzelsteuergesetzen bestehen.
Zweck der AO
Entlastung der Einzelgesetze
Funktionen der AO
Relegung von verfahrensrechltichen Vorschriften
Aufbau der AO
Grundlage für den Aufbau der AO ist der Ablauf des Besteuerungsverfahrens
Welche Zuständigekeiten gibt es in der AO?
Sachliche (§16) und Örtliche (§§ 17 - 29) Zuständigkeit.
Was ist die Sachliche Zuständigkeit?
Bestimmt den Aufgabenbereich einer Behörde.
Sachlich zusändig für die Verwaltung der Steuern sind die Finanzbehörde des Bundes, der Länder und der Gemeinden.
Was ist die Örtliche Zuständigkeit?
Regelt die Aufgabenverteilung der sachlich zuständigen Behörde in räumlicher Hinsicht.
Was ist ein Verwaltungsakt?
Alles was Wohl oder Weh tut (begünsigende und belastende Verwaltungsakte)
Folgende Begriffsmerkmale:
Es muss sich um eine behördliche Maßnahme handeln
zur Regelung eines Einzelfalls
auf dem Gebiet des Steuerrechts
mit unmittelbater Rechtswirkung nach außen
Wann ist ein Verwaltungsakt wirksam?
In dem Zeitpunkt in dem er bekannt gegeben wird
Was für schriftliche Bekanntgaben gibt es?
Übermittlung per Post (gewöhnlicher Brief)
Elektronische Übermittlung
Zustellung (PZU, Einschreiben)
Was versteht man unter einer Frist?
Ein abgegrenzter, bestimmbarer Zeitraum, vor dessen Ablauf eine Handlung oder ein Ereignis wirksam werden muss, um fristgerecht zu sein
Was versteht man unter einem Termin?
Ein bestimmter Zeitpunkt, an dem etwas geschehen soll oder zu dem eine Wirkung eintritt.
Was ist ein Fälligkeitstermin?
Der Endzeitpunkt einer Frist; er gibt das Ende einer Frist an.
Was für Fristen gibt es und was versteht man darunter?
Behördliche Frist und gesetzliche Frist
Behördliche Fristen sind Fristen, die im Einzelfall von der Behörde festgelgt wird (z.B. Stundungsfrist §222 AO)
Gesetzliche Fristen sind Fristen, die gesetzlich genau bestimmt sind (z.B. Einspruchsfristen §355 AO)
Behördliche Frsiten können von den Finanzbehörden verlängert werden.
Gesetzliche Fristen können nur verlängert werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist, andernfalls können diese nicht verlängert werden.
Folgen der Fristversäumnis?
Verspätungszuschlag (§152)
Säumniszuschlag (§240)
Zinsen (§233 ff.)
Zwangsgeld (§329)
Verzögerungsgeld (§146)
Was passiert, wenn ein Steuerpflichtiger seine Steuererklärung nicht fristgerecht abgibt?
Wird die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Zudem kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO) und auf dieser Basis die Steuer festsetzen. In schwerwiegenden Fällen kann die Nichtabgabe der Steuererklärung auch als Steuerhinterziehung gewertet werden, was strafrechtliche Konsequenzen haben kann (§ 370 Abs. 1 Nr.2 AO).
Was versteht man unter der Festsetzungsverjährung und wie lange beträgt sie?
Die Festsetzungsverjährung ist der Zeitraum, innerhalb dessen das Finanzamt eine Steuer festsetzen kann. Nach Ablauf dieser Frist ist die Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig. Die allgemeine Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre (§ 169 Abs. 2 AO). Bei Steuerhinterziehung verlängert sich die Frist auf zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO) und bei leichtfertiger Steuerverkürzung auf fünf Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde oder hätte abgegeben werden müssen (§ 170 AO).
Was ist die Zahlungsverjährung und wie unterscheidet sie sich von der Festsetzungsverjährung?
Die Zahlungsverjährung betrifft den Zeitraum, innerhalb dessen eine festgesetzte Steuer vom Finanzamt eingetrieben werden kann. Sie beträgt grundsätzlich fünf Jahre (§ 228 AO). Im Gegensatz zur Festsetzungsverjährung, die sich auf die erstmalige Festsetzung der Steuer bezieht, betrifft die Zahlungsverjährung die Durchsetzbarkeit von bereits festgesetzten Steueransprüchen. Die Frist beginnt in der Regel mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steueranspruch entstanden ist.
Was sind steuerliche Nebenleistungen, und welche Arten gibt es?
Steuerliche Nebenleistungen sind Verpflichtungen, die neben der eigentlichen Steuerschuld anfallen können. Dazu gehören z.B. Zinsen (§ 233a AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Zuschläge wegen Steuergefährdung (§ 162 Abs. 4 AO). Diese Nebenleistungen dienen unter anderem dazu, den Steuerpflichtigen zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten oder eine verspätete Steuerzahlung zu kompensieren
Unter welchen Voraussetzungen können Zinsen auf Steuernachforderungen und -erstattungen festgesetzt werden?
Zinsen auf Steuernachforderungen und -erstattungen werden nach § 233a AO festgesetzt, wenn der Steuerbescheid später als 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, erlassen wird. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, und endet mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Der Zinssatz beträgt 0,5 % pro Monat, was einem Jahreszins von 6 % entspricht.
Was ist eine Außenprüfung und welche Ziele verfolgt sie?
Eine Außenprüfung, auch Betriebsprüfung genannt, ist eine Maßnahme der Finanzbehörde, um die Steuererklärungen eines Steuerpflichtigen auf Richtigkeit zu überprüfen (§ 193 AO). Ziel der Außenprüfung ist es, die korrekte Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen sicherzustellen und mögliche Unregelmäßigkeiten oder Fehler zu entdecken. Dies kann zur Festsetzung von Steuernachzahlungen oder zur Korrektur der Steuerbescheide führen.
Unter welchen Umständen kann das Finanzamt eine Außenprüfung anordnen, und welche Rechte hat der Steuerpflichtige?
Das Finanzamt kann eine Außenprüfung anordnen, wenn es dies zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse für erforderlich hält (§ 193 AO). Bei der Auswahl der zu prüfenden Steuerpflichtigen können risikoorientierte Kriterien oder Zufall eine Rolle spielen. Der Steuerpflichtige hat das Recht auf eine ordnungsgemäße Ankündigung der Prüfung und kann Einsicht in die Prüfungsanordnung verlangen. Zudem hat er das Recht, während der Prüfung durch einen Steuerberater oder Anwalt vertreten zu werden.
Welche Rechtsbehelfe stehen einem Steuerpflichtigen zur Verfügung, wenn er mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden ist?
Ein Steuerpflichtiger kann gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen (§ 347 AO). Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich beim Finanzamt eingelegt werden. Wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird, kann der Steuerpflichtige Klage beim Finanzgericht erheben. In bestimmten Fällen ist auch die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision vor dem Bundesfinanzhof möglich.
Welche Fristen sind bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid zu beachten?
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingelegt werden (§ 355 AO). Die Frist beginnt am Tag nach der Bekanntgabe des Bescheids, die in der Regel mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als erfolgt gilt (§ 122 AO).
Welche Bedeutung hat die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren?
Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Besteuerung. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, alle Tatsachen, die für die Steuerfestsetzung von Bedeutung sind, vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen (§ 90 AO). Dies umfasst auch die Pflicht zur Vorlage von Belegen und zur Beantwortung von Auskunftsersuchen. Bei Verletzung dieser Pflichten kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO) und ggf. Straf- oder Bußgelder verhängen.
Wann und warum kann das Finanzamt eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen?
Das Finanzamt kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen, wenn der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, keine ausreichenden Buchführungsunterlagen vorlegt oder die vorgelegten Unterlagen nicht glaubwürdig sind (§ 162 AO). Ziel der Schätzung ist es, trotz fehlender oder unzureichender Angaben eine Grundlage für die Steuerfestsetzung zu schaffen.
Erläutern Sie die Voraussetzungen und den Ablauf einer steuerlichen Selbstanzeige. Welche Rolle spielt dabei die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, und welche Folgen hat eine teilweise Selbstanzeige?
Die steuerliche Selbstanzeige ist ein Instrument zur Straffreiheit bei Steuerstraftaten, insbesondere bei Steuerhinterziehung. Sie ist in den §§ 371 bis 374 AO geregelt und ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, eigenständig und freiwillig steuerlich relevante Tatsachen offenzulegen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO):
Vollständigkeit und Richtigkeit:
Die Selbstanzeige muss alle steuerlich relevanten Tatsachen umfassen, die bisher nicht oder nicht vollständig angegeben wurden. Unvollständige oder falsche Angaben führen dazu, dass die Selbstanzeige unwirksam ist.
Rechtzeitigkeit:
Die Selbstanzeige muss erfolgen, bevor die Finanzbehörden von den versuchten oder vollzogenen Steuerstraftaten erfahren (§ 371 Abs. 2 AO). Erfolgt die Anzeige erst nach Entdeckung durch die Finanzbehörden, ist sie nicht strafbefreiend.
Offenbarung der Steuerverkürzung:
Der Steuerpflichtige muss die durch die hinterzogenen Tatsachen verursachte Steuerverkürzung vollständig offenbaren (§ 371 Abs. 1 AO).
Vorsatz:
Die Selbstanzeige setzt einen Vorsatz zur Korrektur der Steuervergehen voraus. Ein bloßes Versehen oder Irrtum berechtigen nicht zur Straffreiheit.
Ablauf einer Selbstanzeige:
Vollständige Offenlegung:
Alle bisher nicht angegebenen steuerrelevanten Tatsachen müssen vollständig und detailliert offengelegt werden.
Nachzahlung der Steuern:
Die hinterzogenen Steuern, Zinsen und gegebenenfalls Strafzuschläge müssen nachgezahlt werden.
Keine strafrechtliche Verfolgung:
Bei Einhaltung der Voraussetzungen (§ 371 AO) wird die strafrechtliche Verfolgung eingestellt, und der Steuerpflichtige bleibt straffrei.
Teilweise Selbstanzeige:
Eine teilweise Selbstanzeige, bei der nicht alle relevanten Tatsachen offengelegt werden, ist unwirksam (§ 371 Abs. 3 AO). In einem solchen Fall kann die Strafbefreiung nicht greifen, und der Steuerpflichtige muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, unabhängig von der Richtigkeit der teilweise gemachten Angaben.
Folgen einer wirksamen Selbstanzeige:
Strafbefreiung: Bei erfolgreicher und vollständiger Selbstanzeige wird die Strafverfolgung eingestellt (§ 371 Abs. 1 AO).
Steuerliche Konsequenzen: Die hinterzogenen Steuern müssen nachgezahlt werden, inklusive Zinsen und gegebenenfalls Strafzuschlägen.
Diskutieren Sie die unterschiedlichen Hemmungsgründe der Festsetzungsverjährung gemäß §§ 171 bis 176 AO. Wie wirken sich diese Hemmungsgründe auf die Berechnung der Verjährungsfrist aus?
Die Festsetzungsverjährung regelt den Zeitraum, innerhalb dessen das Finanzamt eine Steuer festsetzen kann. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Festsetzung unzulässig. Die Grundfrist beträgt gemäß § 169 Abs. 2 AO vier Jahre, kann jedoch durch verschiedene Hemmungsgründe verlängert werden.
Hemmungsgründe gemäß §§ 171 bis 176 AO:
Veranlassung der Verjährungshemmung (§ 171 AO):
Eine Verjährungshemmung wird ausgelöst, wenn das Finanzamt eine der in § 171 AO genannten Maßnahmen ergreift, die den Steuerpflichtigen zur Mitwirkung verpflichten. Dazu zählen:
Anordnungen zur Abgabe von Unterlagen (§ 88 AO)
Durchführung einer Außenprüfung (§ 193 AO)
Erteilung einer Schätzung (§ 162 AO)
Versand von Schreiben oder Aufforderungen zur Mitwirkung
Bedingte Festsetzungsverjährung (§ 173 AO):
Wenn die Voraussetzungen für eine Festsetzung noch nicht erfüllt sind, kann die Verjährung unter bestimmten Bedingungen gehemmt werden, bis die Festsetzungsbedingungen eintreten.
Nichtige oder rechtswidrige Maßnahmen (§ 174 AO):
Falls eine Maßnahme zur Festsetzungsverjährung nichtig oder rechtswidrig ist, kann dies die Hemmung der Verjährung beeinflussen.
Einrede des § 169 Abs. 5 AO:
Hierbei kann der Steuerpflichtige die Festsetzungsverjährung durch bestimmte Einreden hemmen, beispielsweise durch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunft.
Auswirkungen auf die Verjährungsfrist:
Fortsetzung der Hemmung:
Während einer gehemmt wird, läuft die Verjährungsfrist nicht weiter. Nach Wegfall des Hemmungsgrundes läuft die Frist weiter.
Mehrfache Hemmungsgründe:
Wenn mehrere Hemmungsgründe gleichzeitig vorliegen oder nacheinander eintreten, kann die Verjährungsfrist erheblich verlängert werden, da jede neue Hemmung die Frist erneut stoppt.
Längen der Hemmung:
Die Dauer der Hemmung hängt von der Art der Maßnahme ab. Beispielsweise dauert eine Außenprüfung so lange, wie die Prüfung andauert und ggf. noch Nachforschungen erforderlich sind.
Beispielhafte Berechnung:
Angenommen, die Grundverjährungsfrist von vier Jahren beginnt am 31. Dezember 2019 und endet am 31. Dezember 2023. Das Finanzamt leitet am 1. Januar 2021 eine Außenprüfung ein, die bis zum 31. Dezember 2022 dauert. Während der Außenprüfung ist die Verjährungsfrist gehemmt.
Fristende ohne Hemmung: 31. Dezember 2023
Verhinderte Zeit: 2021 und 2022 (2 Jahre)
Neues Fristende: 31. Dezember 2025
Wichtige Aspekte:
Rechtzeitige Maßnahmen: Das Finanzamt muss die Hemmungsgründe ordnungsgemäß anwenden, um die Verjährungsfrist korrekt zu hemmen.
Rechtsbehelfe: Der Steuerpflichtige kann gegen bestimmte Maßnahmen, die die Hemmung verursachen, Rechtsmittel einlegen, z.B. Einspruch gegen die Anordnung einer Außenprüfung.
Nenne ein Beispiel für ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Einspruch
Unterschied Afrika und Stuttgart?
Afrika (§§130, 131): Sonstige Steuerverwaltungsakte
§§164, 165, 172-177: Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide
Beispiele für einen sonstigen VA
Stundung
Zwangsgeld
Verspätungszuschlag
Aussetzung der Vollziehung
Beispiele für Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide:
Steuerbescheide, § 155 Abs. 1 AO,
Vergütungsbescheide, § 155 Abs. 5 AO,
Steueranmeldungen, § 168 AO,
Feststellungsbescheide, § 179 AO,§ 181 Abs. 1 AO,
Steuermessbescheide, § 184 AO
Zerlegungsbescheide, § 188 AO,
Zuteilungsbescheide, § 190 AO,
Zinsbescheide, § 239 AO
Formen der Bestandskraft
Materielle und formelle Bestandskraft
Was ist ein Grundlagenbescheid? Beispiele?
Besteuerungsgrundlagen werden durch Grundlagenbescheide gesondert festgestellt.
Bsp:
Feststellungsbescheide §182 (1) AO
Steuermessbescheide §171 (10) AO
Grundlagenbescheide sind für die Folgebescheide bindend §182 Abs.1 S.1 AO.
Berichtigung von Steuerbescheiden
§129 AO. Ver-Fehler KANN FA bei offenbarer Unrichtigkeit berichtigen.
Innerhalb der Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung beachten! (§171 Abs.2 AO
Was sind endgültige Steuerbescheide?
Solche Bescheide, welche nicht vorläufig (§165) oder nicht unter dem VdN (§164) ergangen sind.
Was versteht man unter Stundung und wo ist diese geregelt?
Durch die Stundung wird der Fälligkeitstermin einer Steuer hinausgeschoben.
§222 AO
Voraussetzungen der Stundung?
Die Einziehung bei Fälligkeit würde eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten
Der Anspruch erscheint durch die Stundung nicht gefährdet
Welche Auswirkungen hat eine Stundung?
Stundungszinsen (§234 Abs.1) für jeden vollen Monat 0,5% des auf volle 50€ abgerundeten Betrags
Wann erlischt der Steueranspruch nach §47?
Zahlung
Aufrechnung
Erlass
Verjährung
Wo ist die Klage geregelt?
§§ 40 ff. FGO
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