Welche streitigen Punkte werden im Rahmen der ststthafen Klageart beim Kommunalverfassungsstreit diskutiert?
Strittige Maßnahme als VA
=> Es könnte eine AK ststthaft sein, wenn die Maßnahme, gegen die das Organ/Organteil vorgehen will Außenwirkung entfaltete.
=> iE jedoch nur dann, wenn Sanktionsmaßnahmen gerügt werden sollen, die die Privatperson hinter dem Amt tragen soll.
=> IdR daher eine Leistungs- oder Feststellungsklage
Klageart sui generis
=>Arg: Klagen sind auf das Verfahren Bürger gegen Staat zugeschnitten.
=> Damit anzulehnen, dass die KLagearten der VwGO passen.
Gilt im Rahmen des Kommunalverfassungsstreits das Rechtsträgerprinzip?
Nein.
=> Es wird stattdessen das Organ/der Organteil verklagt, der für die streitige Mßanahme verantwortlich ist.
Welcher Streit besteht im Rahmen der Beteiligungs- und Prozessfähigkeit der Beteiligten ORgane/Organteile?
Wie deren Beteiligten- und Prozessfähikeit herzuleiten ist.
=> Analoge Anwendung der § 61, 62 VwGO oder richterliche Rechtsfortbildung
=> Im Ergebnis wumpe, da in jedem Fall allgemein annerkannt.
Was ist beim Prüfungsumfang des Kommunalverfassungsstreits zu bedenken?
Dass hier nur explizite Organrechte geprüft werden dürfen.
=> Das Recht, in das gg.f rechtswidrig eingegriffen worden ist, muss sich aus der Stellung als Organ innerhalb der Kommunalverfassung ableiten.
=> Einfachechtliche Rechtsverletzungen sind kein tauglicher Klragegrund; Es fehlt am RSchB.
Bsp: Verletzung des Rederechts (+), Befangenheit eines anderen Rantsmitglieds (-).
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