Was versteht man unter Abgaben?
Steuern
Gebühren
Beiträge
sonstige Abgaben
Wie werden Steuern unterteilt?
Realsteuern sind Gewerbe - und Grundsteuern
(haben extra Gesetze)
Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer
(Kommunales Abgabengesetzt)
Welche Gebühen kennen Sie?
Benutzungsgebühren
Theatereintritt, Schwimmbadeintritt
Verwaltungsgebühren § 11 KAG
Ausweisgebühr, Führerscheinantrag
Beispiele: Straßenreinigung, Standgebühren, Friedhofsgebühren, Mühlabfuhrgebühren
Welche Beiträge kennen Sie?
Erschließungsbeiträge
Anschlussbeiträge
Straßenbau
Beleuchtung
Bürgersteige
Kabelanschluss
Was sind sonstige Abgaben?
Kurtaxen, Fremdenverkehrsbeiträge
Welche Gesetzte kommen im Abgabenrecht oft zur Anwendung?
Grundgesetz - GG
Landesverfassung - LV
Gemeindeordnung - GemO
Abgabenordnung AO
Kommunalabgabengesetz - KAG
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB
Gewerbesteuergesetz - GewStG
Grundsteuergesetzt - GrStG
Landesgrundsteuergesetz - LGrStG
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO
Welches Prinzip gilt sowohl für die Privat- als auch für die öffentliche Finanzwirtschaft?
Okonomisches Prinzip
entspricht dem Wirtschaftlichkeitsprinzip
Minimalprinzip: angestrebtes Ziel mit möglichst geringen Mitteln zu erreichen.
Maximalprinzip: mit den vorgegebenen Mitteln den maximalen/größtmöglichen Erfolg erzielen.
Auf welcher Ebene bzw. welches Verhältnis besteht von Seiten der Behörde zum Bürger?
Über- und Unterordnungsverhältnis
Kommune - Abgabe - Bürger
Was sind die rechtlichen Grundlagen der “Zahlungspflicht” bei öffentlichen Abgaben
Rechtliche Grundlage - Satzungen, Gesetzte
Entstehung der Zahlungsverpflichtung -
Vorliegen von Voraussetzungen, einseitige Festsetzung
Grundlage für die Entgelthöhe - Satzungen, Gesetze
Formaler Charakter - Hohleitlich
Ablauf - Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt ? Rechtsfolge mündet in VA- Folge Abgabenfestsetzung
Wo ist die kommunale Selbsverwaltung gesetzlich festgeschrieben und welche Hoheitsrechte leiten sich daraus ab?
Art. 28 Abs. 2 GG iVm Art 71 LV
Hoheitsrechte sind u.a.
Finanzhoheit
Planungshoheit
Rechsetzungshoheit
Personalhoheit
Organisationshoheit
Verwaltungshoheit = Allzuständigkeit der Kommunen
Welche drei Bereiche umfasst die Finanzhoheit
Haushaltshoheit
Ausgabenhoheit
Einnamehoheit Art. 73 Abs. 2 LV
Welche Einnahmen hat die Gemeinde aufgrund öffentlich-rechtlicher Grundlagen
Kommunalabgaben
Andere Einnahmen
Beispiele:Bußgelder, Verwarnungsgeler, Feuerwehrkostenersatz, Steuerbeteiligungen, Finanzausgleichsgelder
Was sind Kommunalabgaben?
Grundsteuer
Gewerbesteuer
örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer (Hundesteuer)
Verwaltungsgebühren
Sondernutzugsgebühren
Steuer- bzw. abgabenrechtliche Nebenleistungen
Wo stehen die all. Haushaltsgrundsätze und wie heißen diese?
§ 77 GemO
Allg. HH Grundsätze und allg. Finanzierungsgrundsätze:
Sicherung de stetigen Aufgabenerfüllung
Konjunkturgerecht Haushaltsführung
sparame Haushaltsführung
wirtschaftliche Haushaltführung
Wo ist die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung gesetzlich hinterlegt und was bedeutet sie?
§ 77 Abs. 1 S. 1 GemO
Dauerhafte und wirtschaftliche Erfüllung der Aufgaben
freiwillige Aufgaben § 21 GemO
Pflichtaufgaben mit Weisung (von übergeordneter Behörde)
§ 2 Abs. 3 GemO
Pflichtaufgaben ohne Weisung (Kommune muss Aufgabe erfüllen, aber wie entscheidet die Kommune z.B. KiTa, Schule)
§ 2 Abs. 2 GemO
Zu beachten! Erhaltung der Substantz (Gemeindevermögen)-Resourcenausgleich
Welche Grundsätze gelten für dieErzielung von Einnahmen und Erträgen?
§ 78 Abs. 3 GemO
Sonsitge Erträge und Einzahlungen
Privatrechtiche Entgelte , Zuschüsse / Zuweisungen
Entgelte für erbrachte Leistungen
Kredite
Wo ist das verfassungsmäig, garantierte Recht der Kommunen auf eigene Abgaben wiederholt und was gilt es besonders zu beachten
§ 78 GemO
Entgelte für Leistungen
Soziale Gesichtspunkte (soweit vertretbar)
wirtschafliche Notwendigkeit (soweit geboten)
wirtschaftliche Leisltungsfähigkeit der Abgabepflichtigen
Wie ist der geltungsbereich der Abgabenordnung und aus welche Gesetz entstammt sie?
AO ist “elementares Gesetz des deutschen Steuerrechts”
AO enthält allgemeine Vorschriften und grundsätzliche Regelungen zum Steuer- und Abgabenrecht.
Einzelne Steuergesetze (GrStG oder EinkommenssteuerG) regeln die konkreten Bestimmungen und die Berechnung der Steuer und Abgaben
Warum findet die AO als Bundesgesetz für die Kommunen Anwendung?
§ 1 Abs. 1 S. 1
Gültigkeit für alle Steuern, die durch Bundesrecht oder Europäisches Recht geregelt sind, soweit sie von Bundes -oder Landesbehörden verwaltet werden.
§ 1 Abs.2
Für Realsteuern gilt nur ein Teil der Vorschriften entsprechend.
Für alle anderen Abgaben gilt das KAG, Ermächtigung der Anwendenung in
§ 3 KAG
Wie ist der Geltungsbereich der Abgabenordnung?
Die AO gilt:
für Steuern, Gebühren und Beiträge,
die von Gemeinden und Landkreisen erhoben werden (Kommnalabgaben)
soweit nicht eine besondere gesetzliche Regelung besteht
§ 1 AO
Anwendung auf Landesebene muss durch Verweise zugelassen werden.
Bei Realsteuern gilt die AO unmittelbar
Wo stehen die Verweisvorschriften in der AO aufgrund die Kommunen die AO anwenden dürfen?
Relasteuern: §1 Abs. 2 AO
Kommunale Abgaben: § 3 KAG und § 3 Abs 2 AO
Für Beitreibungen (Vollstreckung) : § 13 LVwVG
Welches Gesetz gilt für die Kommunalabgaben?
Kommunalabgabengesetzt § 1 KAG
außer eine besondere gesetzliche Regelung liegt vor.
z.B. Grundsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Abgabenordnung
Wie und in welchem Gesetz ist eine “Gebühr” definiert und welchen Unterschied gibt es zum Beitrag?
§§ 11 bis 19 KAG
eine Gebühr ist:
Geldleistung
auf dem Gebiet es öffentlichen Rechts
durch öffentl. Gemeinwesen auferlegt
zur Einnahmenerzielung
mit direkter Gegenleistung
Unterschied zum Beitrag dieser hat die
Möglichkeit oder Bereitstellung der Gegenleistung
Welches sind die 3 wichtigen Zeitpunkte für Steuern, Gebühren und Beiträge?
Entstehung - § 38 AO
Fälligkeit - § 220 AO
Erlöschen - § 47 AO
gestzliche Grundlagen für die Steuerabgabe?
Entstehung:
§ 38 AO dann
§ 9 GrStG, § 18 GewStG, §2 KAG
Fälligkeit :
§ 28 Abs.1 GrStG, § 19 Abs. 1 GewStG, § 2 KAG
Erlöschen:
§ 47 AO
Gesetzliche Grundlage für die Geührenerhebung?
Entstehung
§§ 11, 12, 13 KAG, § 2 KAG , Satzung
Fälligkeit:
§ 2 KAG
Gesetzliche Grundlage für die Beitragserhebung?
§§ 32 Abs. 1 und 41 Abs. 1 KAG
§ 2 KAG, Satzung
Was beinhaltet der § 47 AO
erlschöschen kann eine Forderung durch:
Zahlung
Aufrechnung
Erlass
Verjährung
Auflösende Bedingung
Welche Form der Zahlungen sind Ihnen bekannt?
§ 224 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO
Übergabe oder +Übersendung von Zahlungsmitteln, Achtung bei Schecks 3 Tage
Überweisung oder Einzahlung auf ein Kontode Finanzbehörde
bei vorliegen einer Einzugsermächtigung am Fälligkeitstag
§ 387 BGB
gleichartige Leistungen = Gebühren + Beiträge = Abgaben = Geldleistungen , somit geichartig
Gegenseitige Forderungen
= Gebührenerstattung und Beitragszahlung
§ 388 BGB Erklärung gegenüber dem Schuldner
Aufrechnung ist zu erklären
Wo strehen die gesetzlichen Regelungen zum Erlass?
§ 47 AO Erlöschen der Forderung
§ 227 AO Erlass
hier kann die jeweiige Behörde “Ermessen” ausüben.
Fristenberechnung - Prüfschema
Bekanntgabe
§ 122 Abs. 2 AO Bekantgabe Verwaltungsakt
§ 108 Abs. 1 Fristen und Terimine Verweis BGB
§§ 187 bis 193 BGB Fristen Beginn- Ende usw.
Fälligkeit
§ 108 Abs. 2 AO oder Regelung im Gesetz oder einer Satzung
Säumniszuschläge
§ 240 AO Achtung je angefangener Monat!!!
§ 108 Abs. 1 AO Fristen und Termine Verweis BGB
§§ 187 bis 193 BGB Fristen
Stundungszinsen
§ 234 AO Stundungszinsen
§238 AO Höhe und Berchung der S-Zinsen Achtung volle Monate sind nicht Kalendermonate
+ Fälligkeit beachten
Nachzahlungs-/Erstattungszinsen
§ 233a AO Verzinsung
Hinweis Zahlungslauf beginnt immer zum 01. ; somit voller Monat = Kalendermonat
Festsetzungsverjährung
§ 169 AO Festsetzungsfrist
Zahlungsvejährung
§ 228 AO Gegenstand der Verjährung
Mahngebühren
§ 1 Vollsreckungskostenordnung zu § 14 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzt
Festsetzungsverjährung für Prüfung wissen noch aufbereiten
Abklären ob Zahlungsverjährung wichtig
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