Wo ist der Begriff der AK definiert?
§ 255 Abs. 1 HGB
Was ist die Definition der AK?
Aufwendungen zum Erwerb eines VG
Aufwendungen, um das Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen bzw. um es bestimmungsgemäß nutzen zu können
Anschaffungsnebenkosten
Nachträgliche AK
Abzgl. AK-Minderung
ACHTUNG: SOWEIT SIE DEM VG EINZELN ZUGEORDNET werden kann; KEINE GEMEINKOSTEN!
Was passiert, wenn in späteren Jahren zu einer Berichtigung des VSt-Abzugs nach § 15a UStG kommt. Wird die Höhe der AK dann geändert?
Nein, Erhöhung des VST führt zu BE, Rückforderung VST führt zu BA § 9b Abs. 2 ESTG
Wo sind Erläuterungen und Hinweise im EStR zu § 255 Abs. 1 AK HGB geregelt?
R 6.2 ESTR
Geben Sie einen Überblick über § 6 EStG
§ 6 Abs. 1 Nr. 1: WG des AV
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a: anschaffungsnahe HK
§ 6 Abs. 1 Nr. 2: GruBo, Beteiligungen und WG des UV
§ 6 Abs. 1 Nr. 2a: LIFO-Verfahren für Bilanzierende
§ 6 Abs. 1 Nr. 3: Verbindlichkeiten
§ 6 Abs. 1 Nr. 3a: Rückstellungen
§ 6 Abs. 1 Nr. 4: Entnahmen insbesondere private KFZ-Nutzung
§ 6 Abs. 1 Nr. 5: Einlagen
§ 6 Abs. 2: GWG
§ 6 Abs. 2a: Poolabschreibung für GWG
§ 6 Abs. 3 und 4a: unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten
§ 6 Abs. 5: Überführungen zwischen BV
§ 6 Abs. 6: Tauschgeschäft
Wie wirkt sich die Übernahme von Verbindlichkeiten auf die Höhe der Anschaffungskosten aus?
H. 6. 2 EStH „Schuldübernahme“ -> Schuldübernahme zählen zu den AK eines WG
Die übernommene Schuld wird zur Betriebsschuld des Erwerbers, wenn sie im Zusammenhang mit dem Erwerb eines betrieblichen WG steht.
Ändern sich die AK, wenn sich der Kurswert der Kaufpreisschuld nachträglich ändert?
Nein, es ergeben sich jedoch Auswirkungen auf die Bewertung der Verbindlichkeit und auf die Bewertung von Umlaufvermögen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
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