Welche wesentlichen Fragen sind als Vorübrlegung für eine Klageschrift aus Anwaltssicht sinnvoll ?
Was will der Mandant
Welche Tatsachen benötige ich
Welche Hindernisse gefährden den Anspruch
Wie kann der Beweis geführt werden
Welche Anträge sind in einer Klageschrift zu stellen ?
Falls notwendig: Antrag nach 593, dass im Urkundsprozess geklagt wird
Hauptsacheantrag (Haupt und Nebenforderung)
Kosten und Vorläufige Vollstreckbarkeit (eig. nicht notwendig, aber üblich)
Antrag nach §331 III
Welche Spruchkröper und Zweigstellen sind bei der Nennung des Spruchkröpers in der Klageschrift zu beachten ?
Bei Amtsgerichten oftmals einfach nur “Zivilgerith” (Familien , nachlass Wohungseigentumsgericht” auch denkbar)
Bei Landgericht entweder, Zivilkammer oder Kammer für Handelssachen
Zweigstellen gibt es nur Aschaffenburg, zweigstelle Alzenau und Oderborn Zweigstelle Miltenberg
In welchen Fällen ist es ausnahmsweise mal zulässig unbezifferte Klageanträge zu stellen ?
253 II BGB (SChmerzensgeld)
651n II BGB ( Pauschalreiseentschädigung)
254 ZPO (Stufenklage)
287 ZPO Höhe des Anspruchs im Ermessen / Schätzung des Gerichts
Womit beginnt die Begründetheit einer Klage immer ?
Mit der Nennung einer ganz konkreten Anspruchsgrundlage !
Was sollte in der KLageschrift in der Prüfung dert Zulässigkeit stets angesprochen werden und was geht wohin ?
Stets angesprochen werden sollte das zuständige Gericht
Die restlichen ZUlässigkeitsfragen nur wenn sie problematisch sind in die Klageschrift, ansosnten ggf. Hilfsgutachten
Was fehlt in der Formelsammlung kann aber kurz nach den Anträgen ggf. aufgenommen werden ?
Nur bei Landgerichtsprozessen: Dass die Übetragung der Sache auf den EInzelrichter keine Gründe entgegernstehen (348a ZPO)
Muss man für jede Tatsache in der Klageschrift einen Beweisantritt machen ?
Nicht zwingend:
zwingendn ist es nur für jede Tatsache bei der dem Kläger die Beweislast trifft
Nicht notwendig sind dagegen tatsachen bei denen ohnehin der Beklagte die Beweislast trifft und solche Tatsachen die ohnehin vorprozessuale schon unstreitig sind
Nur welche Rechtsbegriffe darf man auch im Tatsachenvortrag eines Schriftsatzes in der Sachverhaltsdarstellung nutzen ?
NUr solche die im Alltag auch von einem Laien problemlos verstranden werden
Darf man in Schriftsätzen an das Gericht auf Dokumente und Urkunden Bezug nehmen ?
Ja aber der Schriftsatz muss in sich und aus sich heraus verständlich und vollständig bleiben
Nur wenn das Dokument so lange etc ist, dass ein Abschreiben reine frömelei und aufwändig wäre ist es zulässiog
Darf man ungüsntige Tatsachen verschweigen ?q
Ja solange die Wahrheitspfllicht nicht verletzt wird ist das denbar.
Man sollte aber immer darüber nachdneken ob es taktisch klug ist etwas zu verschweiege, wenn ohnehin klar ist, dass es später rauskommt
Wichtig: es ist immer darüber nachzudenken, welche Möglichkeit für den Rechtschutz bestehen, aber auach welche Risikien dabei vorliegen etc
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