AG
Definition
Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit; klare Trennung zwischen Kapitalgebern und Unternehmensleitung – juristisch Person
Kapitalgesellschaften sind Handelsgesellschaften und Kaufleute nach § 6 HGB. Kapitalmäßige Beteilung der Gesellschafter ist notwendig; persönliche Mitarbeit ist nicht notwendig
Gründung
Eine oder mehrere Personen
Satzung muss notariell beurkundet werden
Entstehnung mit Eintraagung ins HR B
Eintragung ins HR ist konstitutiv
Eine Konstitutivwirkung entsteht durch eine Handlung, die eine Rechtswirkung zur Folge hat, die vorher nicht existent war und erst durch diese Handlung herbeigeführt wird.
Handelsregister
HR B
Kfm.-eigenschaft
Formkaufmann
Formkaufmann ist ein Begriff aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Er beschreibt einen Kaufmann, der diese Eigenschaft „kraft Rechtsform“ (also durch seine Rechtsform) automatisch erhält.
Firma
Personen-, Sach- Phantasiefirma und Zusatz AG
Kapitalaufbringung
GRUNDkapital (gezeichnetes Kapital) = mind. 50.000 EUR Mindestnennwert je Aktie: 1 EUR
Haftung
Es haftet nur das Gesellschaftsvermögen. (sämtliche Vermögenswerte der AG) Eine persönliche Haftung des Aktionärs besteht nicht.
Geschäftsführung (Innenverhältnis) & Vertretung (Außenverhältnis)
Beides durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam (Gesamtgeschäftsführungsbefugnis und -vertretung)
Gewinn- Verteilung
Als Dividende an die Aktironäre Im Verhältnis der Aktien Nennbeträge
Organe
Vorstand:
Geschäftsführendes Organ
1 oder mehrere Mitglieder
Bestellung durch den Aufsichtsrat
Aufsichtsrat:
überwachendes Organ
mind. 3 Mitglieder
Hauptversammlung (Interessensvertretung der Aktionäre):
beschlussfassendes Organ z.B. über Gewinnverwendung, Bennenung des Aufsichtsrates 1 Aktie = 1 Stimme
Verlustverteilung
Verlust äußert sich über Aktienwert
keine Gewinnausschüttung bei Veräußerung der Aktien evtl. Verlust je nach Nennbetrag des Aktienkaufs
Steuer
USt; Lohnsteuer; Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer
Vorteile
große Risikostreuung
geringes Haftungsrisiko für Aktionäre
leichte Veräußerbarkeit der Aktien / Kapitalbeteilung
einfache Kapitalbeschaffung durch Ausgabe neuer Aktien
Trennung von Unternehmensleitung und Kapital
Geeignet für Großunternehmen, die viel Kapital benötigen
Nachteile
Relativ hohe Anforderungen bei Gründung der Unternehmung
Sehr hohe Publizitätspflichten
Starke Mitbestimmung durch tlw. sehr viele Eigentümer (Aktionäre) oder wenige Großeigentümer
„weitreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten durch Mitarbeiter“
Risiko einer „feindlichen Übernahme“ durch Aktienkauf an der Börse
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