GmbH
Definition
Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit – juristische Person
Kapitalgesellschaften sind Handelsgesellschaften und Kaufleute nach § 6 HGB. Kapitalmäßige Beteilung der Gesellschafter ist notwendig; persönliche Mitarbeit ist nicht notwendig
Gründung
Mindestens 1 Person Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden Entstehung mit Eintragung ins HR B
=> Eintragung ins HR ist konstitutiv
Eine Konstitutivwirkung entsteht durch eine Handlung, die eine Rechtswirkung zur Folge hat, die vorher nicht existent war und erst durch diese Handlung herbeigeführt wird.
Handelsregister
HR B
Kfm.-eigenschaft
Formkaufmann
Formkaufmann ist ein Begriff aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Er beschreibt einen Kaufmann, der diese Eigenschaft „kraft Rechtsform“ (also durch seine Rechtsform) automatisch erhält.
Firma
Personen-, Sach- Phantasiefirma und Zusatz GmbH
Kapitalaufbringung
STAMMkapital mind. 25.000 EUR
Stammkapital: Das im Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) festgelegte Mindestkapital, das durch die Einlagen der Gesellschafter aufgebracht wird. Es dient als Haftungsmasse gegenüber Gläubigern.
Haftung
Gesellschaftsvermögen (Haftung in Höhe der Stammeinlage) evtl. Nachschusspflicht [§§ 26–28 GmbHG]; ansonsten => Insolvenz
Geschäftsführung (Innenverhältnis) & Vertretung (Außenverhältnis)
Mindestens 1 Geschäftsführer, ansonsten bei mehreren Geschäftsführern => Gesamtgeschäftsführungsbefugnis, analog bei Vertretung
Gewinnverteilung
Im Verhältnis der Geschäftsanteile
Organe
Geschäftsführer
Gesellschafterversammlung
Aufsichtsrat (kann bei < 500 AN), (muss bei >= 500 AN)
Verlustverteilung
Tritt ein Verlust (Jahresfehlbetrag) auf, wird dieser innerhalb des Eigenkapitals mit einem negativen Wert bilanziert. Eine Verteilung des Verlustes auf die Gesellschafter erfolgt nicht. Evtl. Nachschusspflicht => Muss im Gesellschaftsvertrag stehen [§§ 26–28 GmbHG]
Steuer
USt; Lohnsteuer; Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer
Vorteile
Leichte Gründung mit geringem Kapital und geringen Grün dungskosten
Haftung ist auf Stammeinlage beschränkt
Abgestufte Publizitäts- und Rechnungslegungspflichten
Geeignet für kleinere und mittlere Unternehmen
Nachteile
Geringe Kreditwürdigkeit
ggf. Nachschusspflicht (siehe oben)
Gesellschaftsanteile sind nicht über Börse handelbar
Fehlendes Kontrollorgan bei nicht zwingend mitbestimmungspflichtigen Gesellschaften
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