Definition öffenltiche Versammlung
Ein Versammlung ist
die friedliche Zusammenkunft
von mindestens 3 Personen
mit einer inneren Verbindung
an jedem beliebigen Ort
mit dem gemeinsamen Zweck der Meinungsbildung sowie -äußerung
Definition Gefahr
Unter einer Gefahr versteht man
den bei ungehindertem Geschehensablauf
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
am Schutzgut eintretenden Schaden.
Ex- ange - Betrachtung im Vorfeld
Prognoseentscheidung
Durchschnittsbetrachter
Je großer der mögliche Schaden, desto geringer die Anforderungen an die Gewissheit des Schadenseintritts
Definition öffenltiche Sicherheit
Die öffneltiche Sicherheit umfasst
die Individualrechtsgüter (Leben, Gesundheit, Eigentum, etc.) ,
die geschriebenen Regeln der Gesamtrechtsordnung
sowie die Einrichtungen und Veranstaltungen
des Staates und der Gemeinden.
Definition Öffentliche Ordnung - kleine Schwester der Öffentlichen Sicherheit
Ungeschriebene Regelungen des menschlichen Zusammenlebens
Sitte und Verkunft
Moralische Wertevorstellung
Subsidiarität zur Öffenltichen Sicherheit
Definition Störung - kleine Schwester der Gefahr
bei der Störung ist bereits ein Schaden entstanden,
Die Gefahr ist eingetreten.
Was ist die Generalermächtigung im Polizeigesetz?
Die §§ 1 und 3 PolG gelten auch für andere Rechtgebiete als Generalsermächtigung
Besonderheit Rechtsgrundlage mit 2 Vorschriften
Tatbestandsmerkmale:
Einzelner/ Gemeinwesen
Gefahr
öffenltiche Sicherheit
öffentliche Ordnung
Definieren Sie Recht?
Recht sind verbindliche Regeln zwischen Personen.
Was ist das öffentliche Recht?
Zum öffentlichen zählen alle Rechtsnormen, deren Einhaltung überwiegend im Interesse der Öffentlichkeit, also der Allgemeinheit stehen. Es regelt die Beziehungen des Einzelnen zur Allgemeinheit / zum Staat.
Defintionen im Verwaltungakt § 35 S. 1 LVwVfG
Behörde:
Maßnahme : jedes Handeln der Verwaltung
Hoheitlich: einseitiges Verwaltungshandeln
Öffentliches Recht: auf einer Seite zwingend die öffentliche Hand
Regelung: Rechtsfolgen erzeugen, also ein Mehr oder Weniger an Rechten oder Pflichten
Einzelfall: konkret -individuell, also ein konkreter Sachverhalt
Außenwirkung verlässt die Verwaltung in den öffentlichen Raum
Rechtsverodnungen / Satzungen
Hierbei handelt es sich um abstrakt-generelle Regelung, oft auch Kommunal-,Landes- oder Bundesebene.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Legitimer Zweck: Gesetz - Zumeist gege ben , keine sachfremden Erwägungen zulässig
Geeignetheit: Eine Maßnahme ist geeignet , wenn sie den angestrebten Zweck zu erfüllen hilft. z.B. Kei Altöl im Boden zu versickern schützt den Boden.
Erforderlichkeit: Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn es kein milderes und gleich geeignetes MIttel gibt. Bspl. Abbruchverfügung richtet sich nur an dei illegale Hundehütte und nicht och zusätzlich an ddas legale Gartenhaus.
Angemessenheit: Eine Maßnahme ist angemessen, wenn die Nachteile für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis - also in einem deutlichen Missverhätlnis - zu den Vorteilen für die Allgemeinheit stehen. Hier werden die jeweiligen Rechtsgüter gegeneinander abgewogen
Definition Unzuverlässigkeit
Unzuverlässig handelt, wer nicht die Gewähr bietet, die für das Gewerbe/Bereich geltenden Regeln einzuhalten.
Definieren Sie den Begriff Verwaltungsverfahren
Ein Verwaltungsverfahren ist jede auf den Erlass einer Maßnahme gerichtete Tätigkeit der Verwaltungsbehörden
§ 9 LVwVfG konktretisiert hier und schränk entsprechend ein.
Welche Akten von Verwaltungsakten gibt es ?
Begünstigender Verwaltungsakt: § 48 Abs.1 S.2 LVwVfG.
Begründet oder bestätigt ein Recht oder einen rechtlich erheblihen Vorteil
Achtunt bei Prüfung immer noch die Notwendigkeit der Erlaubnis (ist überhaupt eine Genehmigung nötig)
Bsp. Gaststättengenehmigung, Fahrerlaubnis
Belaster Verwaltungsakt : greift in die Rechte des Betroffenen ein.
Darf nur auf einer gesetzlichen Grundlage erlassen werden
Bspl. Abbruchverfügung , Widerruf der Gaststättengenehmigung
Begünstigender Verwaltungsakt mit belastender Drittwirkung: Betroffenen wird begünstigt, aber bei anderen Personen zur Belastung führen.
Bspl. Baugenehmigung: Bauherr-begünstig , Nachbar - belastend
Wie erfoglt die Prüfung der Tatbestandvoraussetzungen?
Tatbestandvoraussetzungen finden sich in der Rechtsgrundlage bzw. ergeben sich aus dem Fachgesetz.
Prüfung erfolgt in 3 Teilen:
Benennung des Merkmals (Gasttätte, Gefahr öffentliche Sicherheit)
Definnition / Auslegung (Legaldefinition oder Auslegun)
Subsumtion = Unterordnung des Begriffes zur Definition
Definieren Sie den Begriff Beruf
Ein Beruf ist
auf Dauer angelegte
selbständige oder unselbständige Tätigkeit,
die zumindest auch der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient
und nicht gemeinschaftsschädlich ist .
Das Grundrecht beinhaltete sowohl
die Berufswahl als auch
die Berufsausübung.
Definieren Sie den Begriff “ Eingriff.”
Ein Eingriff ist jedes staatliche Handeln,
welches in den Schutzbereich fällt und
ein Verhalten des Grundrechtsträgers beschränkt oder sogar unmöglich macht.
Wie lautet der Gleichbehandlungsgrundsatz?
Wesentlich Gleiches darf nicht ungleich und
wesentlich Ungleiches darf nicht gleich behandelt werden.
Wie lautet die 3 Stufen Theorie, die grundsätzlich bei Eingriffen in die Berufsfreiheit greift.
Betrifft der Eingriff de objektive Berufswahl, os ist dieser nur zulässig
zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes.
Betrifft der Eingriff die subjektive Berufswahl, so ist dieser nur
zulässig zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes.
Betrifft die Regelung “nur” die Berufsausübung, ist dese bereits zulässig,
wenn sie im Interesse des Gemeinwohls erlassen wurde.
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