1) Was versteht man unter einer körperlichen Misshandlung?
Körperliche Misshandlung ist jede und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.
2) Definieren Sie Gesundheitsschädigung!
Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes.
3) Stellt ein ärztlicher Heileingriff eine Körperverletzung dar?
Ärztlicher Heileingriff ist „eine in die Körperintegrität eingreifende Behandlung, die vorgenommen wird, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden, körperliche Beschwerden oder seelische Störungen zu erkennen, zu heilen, zu verhüten oder zu lindern“. Aufgrund dieser Definition lässt sich unschwer die Problematik der Einordnung des ärztlichen Heileingriffes als Körperverletzung erkennen, da es definitorisch, wie oben bereits erläutert, einer üblen unangemessenen Behandlung oder des Hervorrufens bzw. Steigerns eines pathologischen Zustandes bedarf. Darauf zielt der ärztliche Heileingriff selbstverständlich nicht ab. Es wurden im Laufe der Zeit unterschiedlichste Lösungsansätze für dieses Problem entwickelt, die im Folgenden zusammengefasst vom Verfasser als„Tatbestandsmodelle“ bzw. „Rechtfertigungsmodell“ bezeichnet werden.
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