Bekenntnis zum Rechtsstaat
Art. 20 Abs.3
Art. 28 Abs.1 Satz 1
Staat ist an Recht gebunden
Rechtsstaatlichkeit
Ausübung staatlicher Macht
Ziel: Gewährleistung von Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit
Rechtsstaatsprinzip
Prinzip der Gewaltenteilumg (vgl. Art.1 Abs.3 GG)
Das Prinzip des gesetzesmäßigen staatlichen Handelns (Art.20 Abs.3 GG)
Die Grundrechtsbindung der Verwaltung (Art.2-19 GG)
Die Garantie des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs.1 GG)
Die Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG)
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ( Art. 20 III GG)
Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 III GG)
Vorbehalt des Gesetzes
Die Verwaltung darf nur handeln, wenn sie dazu durch Gesetz ermächtigt ist
Kein Handeln ohne Gesetz
Vorrang des Gesetzes
kein Verhalten (Tun oder Unterlassen) der Verwaltung darf gegen Gesetze verstoßen
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