Organisatorische Verwaltungsvorschriften
regeln den Aufbau, die Zuständigkeiten sowie die innere Ordnung einer Behörde
Verhaltenslenkende Verwaltungsvorschriften
regeln das Handeln bei einer Entscheidungsfindung
Anwendung: bei Rechtsnormen, die Ermessen einüben
Sollen dem Eindruck von Willkürlichkeit vorbeugen (Ermessen nur eingeschränkt überprüfbar)
Norminterpretierende Verwaltungsvorschriften
“gesetzauslegende Verwaltungsvorschrift”
Unbestimmte Rechtsbegriffe auslegen
Dienen der einheitlichen Anwendung von schwierigen bzw. schwierig zu interpretierenden Vorschriften
Normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften
ermöglichen die Ausschöpfumg des den öffentlichen Verwaltung zustehenden Beurteilungsspielraums
Dienen dazu, einem unbestimmten Rechtsbegriff zu konkretisieren
Für Umwelt- und Technikrechts besitzen sie eine Außenwirkung (für richterliche Entscheidungen relevant und bindend)
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