Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und ihre Anwendungshinweise finden in der Praxis der (Verkehrswert-)Marktwertermittlung breite Anwendung. Prinzipiell weisen diese Normen einen spezifischen Charakter und Anwendungsvoraussetzungen auf. Erläutern Sie diese.
ImmoWertV verbindlich für Marktwertermittlung nach dem Städtebaurecht (BauGB)
bei Marktwertermittlung durch freie Sachverständige wird ImmoWertV herangezogen bzw. dient Orientierung
in der Finanzwirtschaft erfolgt Marktwertermittlung in Anlehnung an ImmoWertV
In welcher Rechtsnorm ist der Begriff „Verkehrswert“ bzw. „Marktwert“ definiert?
Welche Komponenten charakterisieren in richtiger Weise den (Verkehrswert-) Marktwertbegriff?
Er wird durch den Preis bestimmt, …. zu erzielen wäre.
Wie stehen Beleihungswert und Marktwert normalerweise zueinander?
Welche Sachverständigen müssen die Vorschriften des BauGB und der ImmoWertV zwingend im Rahmen der (Verkehrs-)Marktwertermittlung anwenden?
Welche Wertermittlungsverfahren sind in Deutschland durch die ImmoWertV normiert?
In welchen Fällen kommt das Vergleichswertverfahren vorwiegend zum Einsatz?
Wann kommt das Sachwertverfahren vorwiegend zum Einsatz?
In welchen Fällen wird das Ertragswertverfahren angewendet?
Die International Valuation Standards sind in folgenden Fällen zwingend anzuwenden:
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