Nach Ian Brownlie
Kompetenz, sich auf Verstöße berufen zu können
Kompetenz, Verträge zu schließen
Inanspruchnahme von Privilegien und Immunitäten
Nach C. Walter
= Entitäten, die internationale Rechte und Pflichten haben können.
Vertragsschlusskompetenz
Gesandtschaftsrecht
Deliktsfähigkeit
Traditionell keine eigenständigen Rechte und Pflichten
traditionelles Völkerrecht: Schaden eines Individuums durch einen anderen Staat => Heimatstadt muss diese Verletzung zugunsten des Individuums geltend machen => verletzte Rechte = Staatenrechte
Geltendmachung der Rechte des Einzelnen nur durch das Medium des Staates
= gilt nur im Rahmen der von den anderen Subjekten übertragenen Rechte und Pflichten
→ aktive partielle Völkerrechtssubjektivität = unmittelbar durch Völkerrechte verbürgte subjektive Rechte (Menschenrechte)
→ passive partielle Völkerrechtssubjektivität = unmittelbar durch Völkerrechte verbürgte subjektive Pflichten (Internationales Strafrecht)
Träger von Rechten
Teilnahme an Gerichtsverfahren und Geltendmachung von Rechten vor Gericht
Beteiligung an der Rechtsetzung
Träger internationaler Verpflichtungen
Träger von Vorrechte und Immunitäten
Staatsgebiet = ein geografischer Raum oder mehrere Räume, die sich innerhalb bestimmter Grenzen befinden
Staatsvolk
Staatsgewalt = Herrschaftsmacht, die tatsächlich in der Lage ist, das Staatsgebiet und die Bevölkerung nach innen zu organisieren und zu verwalten und nach außen zu vertreten
Integration
Fusion = zwei Staaten schließen sich zu einem zusammen
Inkorporation = ein Staat tritt einem bereits bestehenden bei
Desintergation
Dismembretion = Staat zerfällt in mehrere Teile, ohne dass der Altstaat bestehen bleibt
Sezession = Abspaltung geschieht gegen des Willen des alten Staates
Separation = Abspaltung geschieht mit dem Konsens des alten Staates
= Staatsschulden, die durch Aktivitäten entstanden sind, die nicht den besten Interessen der Nation dienen (von einem despotischen, tyrannischen oder anderweitig ungerechten und unterdrückerischen Regime aufgenommen).
=> In der Literatur populär, konnte sich jedoch in der Praxis nicht durchsetzen
Verletzung einer völkerrechtlichen Norm
Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel
Staatsangehörigkeit des Schutzstaates
„Genuine connection“ zwischen Staatsangehörigem und Staat, der diplomatischen Schutz ausübt
kein diplomatischer Schutz gegen einen Staat, dessen Staatsangehöriger er ebenfalls ist
= Staat, in dem die Regierung nicht ordnungsgemäß funktioniert; Wegfall der effektiven Staatsgewalt
keine Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet
keine Erbringung öffentlicher Dienstleistungen
=> kein spezifisches Regime für gescheiterte Staaten
=> Es stellt sich jedoch die Frage, wer der rechtmäßige Vertreter eines gescheiterten Staates ist
=> ändert nichts an der Staatsqualität
=> Diplomatischer Schutz
der in Deutschland geborene deutsche Staatsangehörige Nottebohm lebte seit 1905 in Guatemala und war dort auch geschäftlich tätig
durch Geschäftsbeziehungen und persönliche Kontakte flog er bis 1943 wiederholt nach Europa
ab 1931 auch nach Lichtenstein
09.10.1939: Beantragung der Staatsangehörigkeit, Gewährung durch Bestechung
1940: Rückkehr nach Guatemala
1941: Guatemala erklärt auf Seiten der Alliierten den Krieg, Konfiszierung des Vermögens als Feindesvermögen
Lichtenstein klagte vorm IGH: wollte diplomatischen Schutz für Nottebohm
Entscheidung
Abweisung der Klage, das Guatemala die Staatsangehörigkeit von Lichtenstein nicht beachten musste
Annahme der liechtensteinischen Staatsangehörigkeit war opportunistisch war, um die Auswirkungen des Krieges zu umgehen
Erkenntnis: Begründung der Staatsangehörigkeit nicht nur formalrechtlich, sondern auch durch eine "echte Verbindung" (genuine link) zwischen Staatsangehörigen und Staat, der diplomatischen Schutz ausübt
Doppelstaatler à diplomatischer Schutz nicht gegen Staat, dessen Staatsangehöriger Doppelstaatler ist
Kein Anspruch auf diplomatischen Schutz gegen Heimatstaat– Steht im Ermessen der Heimatstaaten
Da Nottebohm keine wirkliche Bindung zu Liechtenstein hatte, war seine Staatsbürgerschaft für den Zweck der diplomatischen Protektion gegenüber Guatemala nicht relevant.
=> Staatsangehörigkeit war kein völkerrechtlich zu berücksichtigender Tatbestand
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