Definition Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften sind zu definieren als
(1) Gesellschaften mit eigener Rechtspersöhnlichkeit (Körperschaften),
(2) die aus einem oder mehreren Gesellschaftern bestehen,
(3) über ein in Geschäftsanteile/Aktien zerlegtes Stammkapital verfügen und
(4) zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden können.
Last changed5 days ago