Gesundheitsausgaben in Deutschland insgesamt
2019: 414.000
2020: 414.000
2022: 497.000
(in Mio.)
Gesundheitsausgaben nach Einrichtung
2022: (auf 497.000 Mio.)
24% Krankenhäuser
14% Arztpraxen
6% Zahnarztpraxen
13% Apotheken
9% stationäre / teilstationäre Pflege
6% ambulante Pflege
Trends:
Krankenhäuser und Praxen sinken anteilsmäßig, Pflege steigt
alle Sektoren steigen, weil Gesamt steigt deutlich
Gesundheitsausgaben aus Sicht der Krankenversicherung (GKV)
2023: 289.000 Mio.
33% Krankenhausbehandlung
16% Ärtzliche Behandlung
17% Arzneimittel
Definition der Krankenhäuser
nach §2 KHG:
„Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen
Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert
werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu
versorgenden Personen untergebracht und gepflegt werden“
Grunddaten der Krankenhäuser 2022:
Unterscheidung nach Versorgungstufe
Ergänzungsversorgung (<200 Betten)
CH, IM
Grundversorgung (ca. 200 Betten)
GG, IM, OT
Regelversorgung (ca. 400 Betten)
GE, IN, RA
Zentralversorgung (ca. 800 Betten)
PD, NR, PS
Maximalversorgung (ca. 800 Betten)
MK, DV
Output von Krankenhäusern
Definition und Operationalisierung:
Der „Output“ eines Krankenhauses besteht zum einen in der
Verbesserung des Gesundheitszustandes der Patienten und
zum anderen in der Bereithaltung von Kapazitäten zur
Befriedigung einer Optionsnachfrage. Besonders der erste ist
jedoch nur schwer operationalisierbar und lässt sich nur
unvollkommen dem Krankenhaus zurechnen.
Erbrachte Einzelleistungen (Untersuchung, Operation, Sonographie,
Laborparameter, Computertomographie...)
Anzahl der Patienten bzw. Behandlungsfälle, eventuell differenziert
nach Krankheitsarten
Anzahl der Pflegetage, eventuell differenziert nach Pflegeintensität
Eingesetzte Produktionsfaktoren (Arbeitszeit der Beschäftigten,
medizinischer Bedarf, Strom, Betten etc.)
Unterscheidung von Effzienzarten in der Produktion
Entwicklungen und Trends in der “Krankenhausproduktion”
Heterogenität des Krankenhausoutputs fördert die Entwicklung von
Systemen zur Patienten-Klassifikation
International Classification of Diseases (ICD)
Diagnosis Related Groups (DRG)
Output wird nach „Schwierigkeit“ näher differenziert,
Krankenhausvergleiche sollen möglich sein
—> Kapazitätsabbau
—> Komplexere Fallstruktur
stationäre Kosten pro Tag steigen rapide an (von 500 auf 1.000 Euro pro Tag in den letzten 10 Jahren)
—> Verdichtung der Leistungen
Kosten pro Fall von 3.000€ auf 7.000€ in letzten 20 Jahren
—> Erhöhter Kostendruck
—> Veränderung der Strukturen notwendig
Organisation und Produktion
Krankenhausträger > Krankenhausleitung > Fachabteilung
Wie werden Investitionsentscheidungen in Krankenhäusern getroffen?
Wertziele: 41%
Sachziele: 41%
Sozialziele: 18%
The Tipping Point Phenomen
zu hohe Auslastung erhöht die Mortalität
Sweetspot der Auslastung zwischen 85 und 90%
Finanzierung - Flexibles Budget
Analyse
Gewinn- bzw. Verlustsituation
Zusammenfassung
Das Ergebnisrisiko kann durch das flexible Budget reduziert werden.
Wenn die Grenzkosten kleiner als der Grenzerlös sind, dann wird ab
einem eindeutigen Break-Even-Punkt Gewinn erzielt.
Wenn die Grenzkosten größer als der Grenzerlös sind, ist durch
geeignete Wahl von α und β Gewinn zwischen zwei Break-Even-
Punkten möglich. In diesem Fall besteht ein hoher Anreiz, die
geplanten Mengen einzuhalten.
Fallpauschalensystem - DRG-Notation
Fallpauschalensystem - Vergütungssystem
Abrechnung der Fallpauschalen
Entgelt = Relativgewicht x Basisfallwert
+ Pflegeerlös Bewertungsrelation/Tag x Pflegeentgeltwert x Verweildauer
RG = Relativgewicht
differenziert nach Hauptabteilung / Belegabteilung
BFW = Basisfallwert
wird auf Landesebene jährlich vereinbart – KHEntgG § 10
Landesbasisfallwert NRW in 2024: 4.206,00 €
Änderung des Relativgewichts bei
Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer
Überschreitung der oberen Grenzverweildauer
Externer Verlegung
Pflegeentgelt wird gesondert berechnet
Tagessätze statt Fallpauschale, d.h. keine Zu- und Abschläge bei
Unter- oder Überschreiten der Grenzverweildauern
Pflegeerlös Bewertungsrelation/Tag (PBWR) im Fallpauschalenkatalog
Pflegeentgeltwert wird krankenhausindividuell vereinbart (§ 6a Abs. 4
KHEntgG) seit dem 28.03.24: 250€
Abrechnung der Fallpauschale A04E im einfachen Fall (VD = 36 Tage)
+
Zusätzliches Pflegeentgelt:
Abrechnung der Fallpauschale A04E bei Unterschreiten der unteren Grenzverweildauer (VD = 8 Tage)
Abrechnung der Fallpauschale A04E bei Überschreiten der oberen Grenzverweildauer (VD = 70 Tage)
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