Was ist Fiqh
Wissen/Erkenntnis, Abu Hanifa: „Die Erkenntnis darüber, was dem Selbst (also dem Individuum) handlungstechnisch zusteht und was ihm obliegt“
Das Wissen über die handlungstechnischen Urteile der Religion, die aus dem detaillierte Extrahiert worden sind.
Die Ahkam Schar‘iyyah Taklifiyyah
1. Pflicht (Fard) – belohnjng Sünde
2. Notwenidg (Al Wajib) – Belohnung aber keine Bestrafung Belohnung und Bestrafung
3. Erwünscht (Sunnatun Al Huda) belohnt, dauerhaft unterlassen bestraft
4. Empfohen (Sunnatun Sahidah) belohnt nicht bestraft
5. Neutral (Mubah) – weder lohn noch strafe neutral
6. Unerwünscht (Makruh Tanzihan) belohnt
7. Verbotenerweise unerwünscht (Makruh Tahriman) belohnt und bestraft
8. Verboten (Haram) - Bestrafung verboten
Nenne die Basics zum hanafitischen Madhhab
Wer Gründer war
· Abu Hanife
· Imam Mohammed und Imam Yusuf
Nenne die Pflichten des Wudu (Furud al-Wudu)
Die Pflichten der rituellen Waschung (Wudu‘) sind 4:
1. Das Waschen des Gesichts. Dies ist (vertikal) der Bereich zwischen dem üblichen Haaransatz und der untersten Stelle des Kinns, sowie (horizontal) der Bereich zwischen den beiden Ohrläppchen.
2. Das Waschen der Arme bis zu den Ellenbogen.
3. Das benetzende Bestreichen (Mash) ein Viertel des Kopfes.
4. Das Waschen der Füße samt den Knöcheln.
Ferner ist es verpflichtend (bei der Waschung) stets die Haut, die nicht von Haaren bedeckt ist, zu waschen. Dementsprechend ist es verpflichtend die äußere Sicht eines dichten Bartes zu waschen.
Nenne die erwünschten Taten des Wudu (Sunan al Wudu)
1. Das Beginnen mit der Tasmiyah3
2. Das dreimalige Waschen der Hände bis zu den Handgelenken
3. Der Siwak4
4. Das Ausspülen des Mundes
5. Das Ausspülen der Nase
6. Das Durchfahren des Bartes (mit einer nassen Hand)
7. Das Durchfahren der Finger/Zehen
8. Das dreimalige Waschen (der Körperteile)
9. Das benetzende Bestreichen (Mash) des gesamten Kopfes einmal
10. Das benetzende Bestreichen (Mash) der Ohren mit dem Wasser vom Bestreichen des Kopfs
11. Die Absicht
12. Die erwähnte Reihenfolge (bei der rituellen Waschung)
13. Ununterbrochene Kontinuität
Nenne die Empfohlenen Taten des Wudu
Das Beginnen mit rechts5
Das benetzende Bestreichen (Mash) des Nackens
Das Aufsagen der überlieferten Bittgebete (zur rituellen Waschung)
Anschließend, während man in Richtung der Gebetsrichtung (Qiblah) steht, folgendes aufzusagen:
Nenne die Unerwünschte Taten des Wudu
Die Verschwendung (Israf) vom Wasser
Zu wenig Wasser zu benutzen
Das Reden (währenddessen) über alltägliche Sachen
Von jemanden anderem (dabei) unterstützt zu werden
Das dreimalige Waschen zu überschreiten
Nenne die ungültig machenden Faktoren des Wudu
Das, was aus den vorderen und hinteren Genitalöffnungen heraustritt
Das Austreten von nicht-ritueller Unreinheit (Najas) aus dem Körper, abgesehen von den beiden Genitalöffnungen, wenn es auf eine Stelle fließt, welche verpflichtender Weise gewaschen werden muss in der rituellen Waschung oder in der rituellen Ganzkörperwaschung.
Erbrochenes, ob fest oder flüssig, welches Mundvoll ist; nicht Schleim, selbst wenn es viel ist.
Bewusstlosigkeit
Wahnsinn7
Trunkenheit
Liegender oder auf einem der Hüftseiten angelehnter Schlaf; nicht der fest auf dem Boden sitzende Schlaf und ebenso nicht der Schlaf des Betenden
Das laute Lachen einer geschlechtsreifen Person in einem uneingeschränkten Gebet
Das Berühren der Geschlechtsteile (beim Geschlechtsakt), nicht das bloße Berühren des Genitals oder das bloße Berühren einer Frau. Ebenso macht das Austreten eines Wurms aus einer Wunde die rituelle Unreinheit nicht ungültig
Erkläre die Istinja und die dazugehörigen Regelungen (Fi Akham al-Instinja)
Die Säuberung nach dem Toilettengang (Istinja‘) ist erwünscht (Sunnah) mit Dingen, wie Steinen, mit denen man eine Reinigung erreichen kann. Hierbei ist keine spezifische Anzahl vorgeschrieben, wobei das Waschen (beim Istinja‘) jedoch besser wäre.
Mit welchen Dingen die Säuberung unerwünscht ist (Makruh)
· Knochen
· Dung
· Nahrungsmitteln
· Benutzung der rechten Hand
Ab wann ist es verpflichtend Wasser zu benutzen
· Wenn die nicht rituelle Unreinheit (Najasah) das Umfeld der Genitalöffnung überschritten hat und es die Menge eines Dirhams übersteigt
Welche Regelungen zum Verrichten der Notdurft gibt es
Nenne die Pflichten des Ghusl (Fi Ahkam al-Ghusl)
1. Das Ausspülen des Mundes
2. Das Ausspülen der Nase
3. Das Wachen des gesamten Körper s, inklusiver der inneren Vorhaut
Erwünschte Bestanteile (Sunan al Ghusl)
1. Hände waschen
2. Geschlechtsteile zu waschen
3. Säuberung des Körpers von nicht ritueller Unreinheit (Najasah)
4. Anschließend Wudu vollziehen
5. Wasser 3 mal über den gesamten Körper zu gießen
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