Bürgerliche und politische Rechte
In erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Vor allem Leistungsansprüche gegen den Staat
Gruppenrechte
z.B. Selbstbestimmungsrecht der Völker, Recht auf Entwicklung
=> Haben die Menschenrechte universelle Geltung?
Argument: Überflüssigkeit der Frage, weil Reichweite durch positives Völkerrecht definiert
Gegenargument:
Vertragsschluss zeigt nicht immer Werteakzeptanz
Völkergewohnheitsrecht: hier oft durch ethische Erwägungen beeinflusst.
Argument: Rechte sind grundsätzlich kulturell bedingt, so dass jede Kultur selbst über ihre Rechte und Werte entscheiden sollte
Gegenargument
Wer entscheidet über die Rechte einer Kultur?
Kulturelle Werte können dazu dienen, den Status einer gesellschaftlichen Elite zu schützen
Länderberichtsmodelle, Art. 40 IPBPR
Verfahren zwischen den Staaten
Individualbeschwerden vor Kommission
Individualbeschwerde vor Gericht, Art. 34 f. EMRK
beinhaltet auch soziale Rechte und Gruppenrechte
z.B. Art. 15-17 AfrChHPR: Recht auf Arbeit, Gesundheit und Bildung
Art. 19-24 postulieren Rechte der Völker
Gerichtshof hat bisher nur geringe Rolle gespielt, hat aber in jüngerer Zeit mit drei Verfahren für Aufsehen gesorgt:
Einstweilige Verfügung gegen libysche Regierung
Verurteilung Tansanias: Ausschluss parteiloser Bewerber von Wahlen
Urteil gegen Burkina Faso: mangelnde Aufklärung eines Mordes an einem Journalisten
Jüngste regionale Menschenrechtscharta (Verabschiedung: 2004 Inkrafttretung: 2008)
Substantielle Garantien sind stark an andere, neuere Menschenrechtsabkommen angepasst
Gleichstellung von Mann und Frau, Art. 3
Verbot von Zwangsehe und von Gewalt gegen Frauen und Kinder
soziale Rechte
Arabischer Menschenrechtsausschuss
Kontrolle allein über Länderberichtsverfahren
Last changed17 days ago