Diebstahl
§ 242 StGB
I. Tatbestand §242 StGB
1. Objektiver Tatbestand
a. fremde bewegliche Sache
b. Wegnahme
- Gewahrsam
-Gewahrsamsbruch
-Begründung neuen Gewahrsams
2. Subjektiver Tatbestand
a. Vorsatz -> objektiver Tatbestand
b. Zueignungsabsicht
- Absicht -> Aneignung
- Vorsatz -> Enteignung
c. Rechtswidrigkeit der Zueignung
- Objektive Rechtswidrigkeit der Zueignung
- Vorsatz -> Rechtswidrigkeit der Zueignung
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Strafantrag, § 247 StGB
Diebstahl bsF
§ 243 StGB
I. Tatbestand des Grunddelikts § 242 I StGB
IV. Evtl. Strafantrag, § 247 StGB
V. Strafzumessung, § 243 I StGB
1. Verwirklichung eines Regelbeispiels (objektiv oder subjektiv)
- Nr. 1: Einbruchdiebstahl
Tatobjekt:
-Gebäude, Dients- oder Geschäftsraum, anderer umschlossener Raum
Tathandlung:
-Einbrechen
-Einsteigen
-mit falschem Schlüssel oder anderem Werkzeug eindringen
-sich verborgen halten
Finalzusammenhang ("zur Ausführung der Tat")
- Nr. 2: Gegen Wegnahme besonders gesichert durch
-geschlossenes Behältnis
-anderer umschlossener Raum
- Nr. 3: Gewerbsmäßiger Diebstahl
-Nr. 6: Diebstahl unter Ausnutzung
-der Hilflosigkeit einer anderen Person
-eines Unglücksfalls
-gemeiner Gefahr
2. Evtl. besondere Umstände, die die Indizwirkung der Regelbeispiele entfallen lassen
3. Evtl. unbenannte schwere Fälle (selten)
4. Kein Ausschluss gem. § 243 II StGB
Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
§ 244 StGB
I. Tatbestand
1. § 242 I StGB (Grunddelikt, obj. und subj. Tatbestand)
2. § 244 I StGB (Qualifikation)
a. Objektiver Tatbestand
Nr. 1a
- Beisichführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
Nr. 1b
- Beisichführen eines sonstigen Werkzeugs oder Mittels (mit Verwendungsabsicht, siehe subj. Tb)
Nr. 2
- als Mitglied einer Bande unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds
Nr. 3: Wohnung
- Einbrechen
- Einsteigen
- Eindringen mittels eines falschen Schlüssels oder eines anderen Werkzeugs
- Sich verborgen halten
b. Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz → objektive Tatbestandsmerkmale der Qualifikation
- Verwendungsabsicht bei Nr. 1b
- zur Ausführung der Tat bei Nr. 3
IV. Evtl. Strafantrag, § 247 St
Raub
§ 249 StGB
I. Tatbestand des § 249 I StGB
a. Wegnahme einer fremden beweglichen Sache
b. Qualifizierte Nötigung
- Gewalt gegen eine Person
- Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
c. Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Wegnahme
a. Vorsatz → objektive Tatbestandsmerkmale
b.Zueignungsabsicht
- Absicht → Aneignung
- Vorsatz → Enteignung
- Vorsatz → Rechtswidrigkeit der Zueignung
Räuberischer Diebstahl
§ 252 StGB
I. Tatbestand des § 252 StGB
a. Bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen
b. Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
a. Vorsatz → objektiver Tatbestand
b. Absicht, den Besitz des gestohlenen Guts zu erhalten
Betrug
§ 263 StGB
I. Tatbestand des § 263 I StGB
a. Täuschung
b. Irrtum
c. Vermögensverfügung
d. Vermögensschaden
b. Bereicherungsabsicht
- rechtswidrig
- stoffgleich
IV. Strafverfolgungsvoraussetzungen, § 263 IV StGB
Sachbeschädigung
§ 303 StGB
I. Tatbestand § 303 StGB
a. Tatobjekt
- Fremde bewegliche oder unbewegliche Sache
b. Tathandlungen
- Zerstören
- Beschädigen
- Veränderung des Erscheinungsbilds, § 303 II
- Vorsatz objektiver Tatbestand
IV. Strafantrag, § 303c StGB
Unterschlagung
§ 246 StGB
1. Objektiver Tatbestand des § 246 I StGB
a. Fremde bewegliche Sache
b. Zueignung zugunsten des Täters oder eines Dritten
- Vorsatz → objektiver Tatbestand (insb. Rechtswidrigkeit der Zueignung)
IV. Strafantrag, § 247 StGB, § 248a StGB
V. Subsidiarität, § 246 I am Ende
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