Mechanismen der Beendigung eines Arbeitsvertrags
Kündigung (ordentlich oder außerordentlich)
Aufhebungsvertrag: Einvernehmliche Beendigung ohne Kündigungsschutz.
Anfechtung: Z. B. wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung.
Ablauf einer Befristung oder Tod des Arbeitnehmers.
Verschiedene Kündigungsarten und ihre Wirksamkeitsvoraussetzungen
Ordentliche Kündigung: Benötigt einen Kündigungsgrund (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt).
Außerordentliche Kündigung: Fristlos mit wichtigem Grund, oft bei schweren Pflichtverletzungen.
Sonderformen wie Verdachtskündigung oder Änderungskündigung. Für jede Kündigung gelten Anforderungen wie Schriftform (§ 623 BGB) und Zugang der Erklärung (§ 130 BGB).
Besonders geschützte Personengruppen
Schwangere und Mütter: Kündigungsverbote während und nach der Schwangerschaft.
Schwerbehinderte: Zustimmung des Integrationsamts erforderlich.
Elternzeitnehmer:innen und Pflegezeitnehmer:innen.
Funktionsträger:innen und Auszubildende.
Grundzüge eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens
Instanzenzug: Arbeitsgericht → Landesarbeitsgericht → Bundesarbeitsgericht.
Grundsätze wie Beschleunigungsgrundsatz und rechtliches Gehör.
Verfahrensablauf: Klageerhebung, Güteverhandlung, streitiges Verfahren.
Kündigungsschutzklage: Zur Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung.
Was besagt die Dispositionsmaxime?
Die Parteien bestimmen vor Gericht selbst über Beginn, Inhalt und Ende des Verfahrens.
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