Welche rechtlichen Grundlagen und Institutionen sind für Impfstoffzulassungen, Impfempfehlungen und den Arbeitsschutz in Deutschland zuständig?
Rechtliche Grundlagen und zuständige Institutionen:
Impfstoffzulassung:
Zuständig ist das Paul-Ehrlich-Institut.
Impfempfehlungen:
Die Empfehlungen werden von der STIKO (Ständige Impfkommission) des Robert Koch-Institutsherausgegeben.
Zusätzlich können Landesgesundheitsministerien Empfehlungen erlassen.
Arbeitsschutz:
Zuständig sind die UVV Gesundheitsdienste (Unfallverhütungsvorschriften).
Welche Rolle spielen die obersten Landesgesundheitsbehörden in Bezug auf Impfempfehlungen und spezifische Prophylaxe?
Rolle der obersten Landesgesundheitsbehörden:
Sie sollen öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe aussprechen.
Diese Empfehlungen basieren auf den jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Wann ist das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt, eine Schutzimpfung für Teile der Bevölkerung anzuordnen?
Ermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit:
Das Bundesministerium für Gesundheit ist ermächtigt, Schutzimpfungen anzuordnen, wenn:
Eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt.
Diese Krankheit eine epidemische Verbreitung hat.
Die Schutzimpfung betrifft bedrohte Teile der Bevölkerung.
Welche Pflichten hat der impfende Arzt bezüglich der Dokumentation von Schutzimpfungen?
Pflichten des impfenden Arztes:
Der impfende Arzt muss jede Schutzimpfung unverzüglich in den Impfausweis des Patienten eintragen.
Falls der Impfausweis nicht vorgelegt wird, muss der Arzt eine Impfbescheinigung ausstellen.
Auf Verlangen muss der Arzt den Inhalt der Impfbescheinigung später in den Impfausweis eintragen.
Welche Informationen müssen im Impfausweis oder der Impfbescheinigung für jede Schutzimpfung enthalten sein?
Informationen, die im Impfausweis oder der Impfbescheinigung enthalten sein müssen:
Datum der Schutzimpfung
Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes
Name der Krankheit, gegen die geimpft wird
Namen und Anschrift des impfenden Arztes
Unterschrift des impfenden Arztes
Welche Akteure sind in der Basisgesetzgebung der Impfempfehlungen, der Versorgung bei Impfschäden sowie der Impfberatung und -aufklärung beteiligt?
Akteure in der Basisgesetzgebung und Impfpraxis:
Bund
Gibt allgemeine gesetzliche Rahmenbedingungen und Empfehlungen vor.
Länder
Setzen die Impfempfehlungen auf Landesebene um und geben regionale Empfehlungen.
Arzt
Führt die Impfungen durch, berät den Patienten und klärt auf.
Apotheker
Bieten Beratung zur Impfstoffwahl und führen in einigen Fällen Impfungen durch
Impfempfehlungen: Werden durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und andere Behörden erstellt.
Versorgung bei Schaden: Der Bund regelt die Versorgung bei Impfschäden.
Beratung und Aufklärung: Ärzte und Apotheker sind für die Impfberatung und -aufklärung verantwortlich.
Welche Grundimmunisierungen sind für Kinder vorgesehen und wie lauten die Abstände bei den jeweiligen Impfungen?
Kombinationsimpfstoffe:
Tetanus, Diphtherie, Polio, Pertussis, H. influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B
Abstände: 4 Wochen – 4 Wochen – 6 Monate
Masern, Mumps, Röteln, Windpocken (2 Impfungen)
Abstand: 4 Wochen
Einzelimpfstoffe:
Pneumokokken: 3 Impfungen
Meningokokken MenB: 3 Impfungen
Meningokokken MenC: 1 Impfung
Neu:
Monoklonale Antikörper: RSV
Welche Impfempfehlungen gibt es für Mädchen und Jungen im Alter von 12 bis 17 Jahren sowie für Erwachsene ab 60 Jahren?
HPV (Humanes Papillomavirus)
2 Impfungen
Abstand: 5 - 6 Monate (sonst ist eine 3. Impfung notwendig)
Impfempfehlungen für Erwachsene über 60 Jahre:
Influenza:
Jährliche Impfung
Pneumokokken:
Auffrischung nach 5 Jahren
Pertussis:
Bei jeder nächsten Td-Impfung
Herpes Zoster:
Covid-19:
Grundimmunisierung: Dosis 1 < 3 Wochen > 2
Auffrischimpfung: 1. Auffrischung sechs Monate nach Grundimmunisierung, sonst mindestens 1 Jahr nach letzter Antigenexposition
RSV: Ab 75 Jahren
Polio:
Auffrischimpfung
Wann sind Auffrischimpfungen für Standardimpfungen erforderlich?
Auffrischimpfungen für Standardimpfungen:
Tetanus, Diphtherie:
Auffrischung nach 10 Jahren
Einmalig, bei Reise in ein Endemiegebiet: Auffrischung nach 10 Jahren
Wann sind Auffrischimpfungen für Indikationsimpfungen erforderlich?
Auffrischimpfungen für Indikationsimpfungen:
Influenza, Covid-19:
Jährlich
FSME, Meningokokken, Tollwut, Typhus:
Auffrischung nach 1 bis 5 Jahren
Auffrischung nach 6 Jahren
Hepatitis B:
Auffrischung nach 10 Jahren bzw. abhängig vom Titer
Welche Impfungen werden für Reisen, berufliche Tätigkeiten und krankheitsbedingte Gründe empfohlen?
Reiseimpfungen:
Cholera
FSME
Gelbfieber
Typhus
Meningitis
Hepatitis A (+ B)
Tollwut
Beruflich bedingte Impfungen:
Hepatitis A + B
Masern, Mumps, Röteln
Varizellen
Krankheitsbedingte Impfungen:
Hib
Hepatitis B
Influenza
Pneumokokken
Welche speziellen Hinweise sind bei Impfungen zu beachten?
Meningitisausbruch:
Bei Ausbrüchen von Meningitis ist eine Impfung besonders wichtig, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.
Aufklärungspflicht:
Vor jeder Impfung muss der Impfende über die Impfung, mögliche Nebenwirkungen und Risiken aufgeklärt werden.
Impfabstände:
Es müssen die empfohlenen Abstände zwischen den Impfungen eingehalten werden.
Abstand zu Operationen:
Impfung sollte rechtzeitig vor geplanten Operationen erfolgen, um eine Immunantwort zu gewährleisten.
Impfddokumentation:
Jede Impfung muss korrekt dokumentiert werden, einschließlich des Impfdatums und des verwendeten Impfstoffes.
Impfreaktionen:
Nach der Impfung können normale Impfreaktionen wie Rötung, Schwellung oder leichtes Fieber auftreten.
Unerwünschte Arzneimittelreaktionen:
Es ist wichtig, unerwünschte Reaktionen nach der Impfung zu überwachen und zu melden.
Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber:
Für diese Gruppen müssen Impfungen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Gesundheitsgeschichte und Risiken erfolgen.
Was ist bei der Tetanus-Impfung bezüglich Grundimmunisierung, Auffrischung und Impfschutzdauer zu beachten?
Tetanus-Impfung:
Grundimmunisierung:
Muss einmal im Leben durchgeführt werden (meist im Oberarm).
Abstand: zuerst kurzer Abstand, dann längerer Abstand.
Auffrischimpfung:
Kann in beliebigem Abstand nach der Grundimmunisierung vorgenommen werden.
Impfschutzdauer:
Der Impfschutz ist immer länger als 10 Jahre.
Quantitative Impfserologie:
Eine quantitative Impfserologie ist sinnvoll bei spezifischen Indikationen (z.B. bei Risikopatienten).
Was ist bei der Diphtherie-Impfung bezüglich Grundimmunisierung, Auffrischung und Impfschutzdauer zu beachten?
Diphtherie-Impfung:
Soll nach spätestens 10 Jahren vorgenommen werden.
Der Impfschutz dauert überwiegend länger als 10 Jahre.
Was ist bei der Influenza-Impfung bezüglich Zusammensetzung, Impfempfehlung, Allergien und Impfschutzdauer zu beachten?
Zusammensetzung:
Typ A: H1N1/H3N2
Typ B
Impfempfehlung:
In Rheinland-Pfalz: generelle Impfempfehlung ohne Altersbeschränkung.
Allergie:
Vorsicht bei Hühnereiweißallergie, da der Impfstoff Hühnereiweiß enthalten kann.
Epidemische Zeit:
Die Grippewelle tritt meist im Februar/März auf.
Der Impfschutz hält 6-12 Monate an.
Was ist bei der Pneumokokken-Impfung bezüglich der Impfstoffe, Wirksamkeit und Wiederimpfung zu beachten?
Impfstoffe:
Kinderimpfstoff: 13-valent, konjugiert (Protein).
Erwachsenenimpfstoff: 23-valent, Polysaccharide.
Serokonversion:
80% der geimpften Personen zeigen eine Serokonversion.
Wirksamkeit:
Wirksamkeit für 5 Jahre nach der Impfung:
65-74-Jährige: 71%
75-84-Jährige: 67%
Wiederimpfung:
Frühestens nach 6 Jahren ist eine Wiederimpfung möglich.
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