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BEMA & GOZ ZE

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by Sabrina H.

BEMA: Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Steges


GOZ:Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches


BEMA

Vergleich BEMA <-> GOZ

GOZ

23 (Ekr)


2290

  • Für das Trennenvon Brücken, Stegen und Kronenblöcken abrechenbar, je Trennstelle

  • Für das Entfernenvon Teil- und Vollkronen, Brückenanker und abgebrochenen Wurzelstiften abrechnungsfähig

  • In Ausnahmefällen auch vor einer Extraktion abrechnungsfähig, wenn erst nach der Entfernung die Extraktion offensichtlich wird

  • Ausnahmsweise bei definitiv eingegliederten, provisorischen Kronen/ Brücken abrechnebar

  • Auch mehrfach je Zahn abrechnungsfähig, wenn z.B. Krone und Stiftaufbau getrennt entfernt werden müssen.

GOZ:

  • auch “Ähnliches” berechenbar

  • auch für das Entfernen prov. Kronen berechenbar, wenn diese mit definitivem Befestigungsmaterialeingegliedert wurden

  • auch für Inlay/Veneer berechenbar

  • das Entfernen von Wurzelstiften wird nach GOZ-Nr. 2300 berechnet

BEMA:

  • nicht für die Entfernung von Inlays, Veneers, Suprakonstruktion = GOZ-Nr. 2290

  • die BEMA-Nr. 23 umfasst auch die Entfernung eines Wurzelstiftes

BEMA = GOZ

  • nicht für die Entfernung von Füllungen

  • Für das Entfernen von Teil- und Vollkronen, Brückenanker, Inlays und Veneers berechenbar

  • Für das Trennen von Brücken, Abtrennen eines Brückengliedes, Steges, von Kronenblöcken oder sonstigem (z.B. Suprakonstruktionen) berechnbar, je Trennstelle

  • In Ausnahmefällen auch vor der Extraktion berechenbar, wenn erst nach der Entfernung die Extraktion offensichtlich wird

  • Bei definitiv eingegliederten, provisorischen Kronen/ Brücken berechnungsfähig

  • Auch mehrfach je Krone (Krone, Kronenblock) berechenbar

  • !!Das Glätten der Trennstelle kann seperat berechnet werden!!


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Sabrina H.

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