Grundgesetzt
Verfassung DE, wird druch Ewigkeitsklausel gesichert
gibt rechtlichen und politischen Rahmen vor
stehen jedem bedingungslos zu
Artikel 1: Würde ist unanstatsbar
Artikel 2: Recht auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit
Artikel 2: recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Autonomie)
Artikel 4: Freheit im Glauben und Religion ist unverletzlich
Artikel 6: Pflege + Erziehung von Kinden ist natürliches Recht der Eltern
Artikel 6: Kinder dürfen nur aufgrund eines Gesetztes, bei versagen der Erziehungsberechtigten oder wenn Kinder aus anderen Gründen verwahrlosen der Familie entzogen werden
BGB
Elterliche Sorge - Erziehung und Pflege des Kindes
Personensorge (Recht Kind zu pflegen, eziehen, beaufsichtigen, Aufenthalt zu bestimmen)
Kind hat Recht auf Gewaltfreie Pelfege und Erziehung
Familiengericht muss Eltern bei Personensorge unterstützen
SGB
SGB 5: regelt gesetztliche KV 👉🏼 Behandlungplege
SGB 11: regelt Leistungen für Plfegebedürftigkeit (Definition, Pelgegrad, Leistungen, Pflegekasse) 👉🏼 Pflegesachleistungen
SGB 8: regelt Kinder und Jugendhilfe (z.B. Eltern haben anspruch auf geeignete und notwendige Hilfe, Kinder und Jugendliche haben Recht sich ans Jugendamt zu wenden)
Weisungsrecht
darf nur von Arbeitgeber oder dessen Ausgewählte Leitungspositionen erteilt werden -> z.B. Angehörigen muss ich nicht Weisung folgen
Deligationsrecht
übertragung einer Aufgabe/Handlung an qualifizierte Person
delegiert werden kann nur wer Aufgabe selbst ausführen könnte
Grundelgende Verantwortung bleibt bei Deligierendem
Deligationsverantwortung: Klare Deligation -> Sicherstellen der Kompetzen und Qaulifikation -> Aufsicht, Kontrolle, Erfüllen der Aufgabe
Quailifikationen werden durch KrPflG, Heilpfelgegesetzt, Berufsordnungen, SGB geregelt
Übernahme- und Druchführungsverantwortung (Ausführender):
muss sich eigenen Kompetenzen, Rechten und Qalifikationen bewusst sein
muss Hanldung fachlich korrekt ausführen
Remonstrationspflicht
Wiederspruch gegen Aufgabe/Anordnung/Anweisung einlegen -> Klärung/Prüfung (Hinterfragen)
nach Klärung kann Aufagbe erfüllt werden
Verpflichtung!
Ziel: vor rechtswiedrigem Handlen schützen und Klärung einfordern, wird nicht per se abgelehnt
Weigerungsrecht
Aufgabe/Handlung/Anordnung die gegen Recht, Ethik oder Sicherheit verstoßen müssen/sollen nicht ausgeführt werden
verweigern des Handelns
Körperverlstzung
Grundsätzlich alle Hanldungen die die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen und zu Gesundheitsschäden führen und benötigt Rechtfertigungsgrund
audrückliche Einwilligung -> mündlich/schriftlich
mutmaßliche Einwilligung
Nothilfe -> aktue Bedrohung, zur weiteren Schadensabwähr
Recht von Kindern
bei Eingriffen müssen (beide) Eltern einwilligen -> Grundätzlich einholen
Arzt kann festlegen ob Kinder “reif” genug sind um Entscheidungen zu treffen -> ab spätestens 12 Jahren solltne kinder einbezogen werden
PFKs haben troz Anwesenheit der Eltern die Ausichtsplficht
Wer sichert das Recht für Kinder?
Eltern/Erziehungsberechtigte durch BGB: haben Sorgeberechtigung (autamatisch gesetzliche Vertreter bei minderjährigen in allen Angelegenheiten)
Grdungesetzt
UN-Kinderrechtskonvention
(ECHA-Charta) nicht gesetzlich bindend -> Leitfaden
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