Maßnahme
Unter einer Maßnahme ist jede Handlung zu verstehen die einen Erklärungsgehalt hat
Behörde
Eine Behörde im Sinne des Sgb ist nach § 1 Abs 2 SGB X jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übernimmt
Gebiet des öffentlichen Rechts
Die Maßnahme muss auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts getroffen werden. Hoheitliches Handeln liegt vor, wenn die Behörde auf einer Rechtsgrundlage handelt
Regelungswirkung
Als Regelung ist jede Maßnahme zu verstehen, die auf die Herbeijührung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
Einzelfall
Ein Einzelfall liegt dann vor, wenn es sich um eine konkret-individuelle Regelung handelt
Außenwirkung
Der Adressat der Maßnahme muss außerhalb der Verwaltung stehen
Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
Regelung
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