Leistungsbewertung = Feststellen und Beurteilen von Kenntnissen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten aufgrund schriftlicher und sonstiger Schülerleistungen im Unterricht
Schulgesetz NRW § 48
1. Was ist wichtig für Transparenz in der Notengebung?
Dass der Lehrer Beurteilungsmaßstäbe zu Beginn bekannt gibt (ist ein Muss!) —> Eintrag im Klassenbuch/Kursheft
Teilweise ist es sinnvoll, Qualitätsmerkmale an einem gelungenen Beispiel von den SuS erarbeiten zu lassen
Stellen Sie gängige Bezugsnormen für die Notengebung dar und erläutern Sie Vor- und Nachteile.
Soziale Bezugsnorm: Leistung des Einzelnen wird nach ihrem Verhältnis zur Leistung einer Referenzgruppe beurteilt (bei den Schulnoten bildet normalerweise die Klasse die Vergleichsgruppe)
Vorteil: Lehrer sind in aller Regel in der Lage, die Schüler ihrer Klasse nach ihren Schulleistungen verlässlich in eine Rangreihe zu ordnen; die Schüler haben zudem ihre direkten Vergleich zu anderen und können ihre Leistung einordnen, dazu können sie durch den Vergleich mit anderen motiviert werden
Nachteil: selten ist die Gaußsche Normalverteilungskurve als Ergebnis einer Klassenarbeit erstrebenswert, da ein erfolgreicher Unterricht ein solcher ist, in dem auch die Schwächeren hinreichend gefördert werden
Kriterienorientierte Bezugsnorm: orientiert sich an den geforderten Leistungszielen: die Lernleistung des einzelnen Schülers wird mit dem Lernziel, dem Kriterium, vergleichen.
Vorteil: die Distanz zum Kriterium gibt Rückmeldung zu dem Erfolg der bisherigen Lernbemühungen und Auskunft über die noch zurückzulegenden Lernschritte
Nachteil: der Lehrer hat am Ende nur die Wahl zwischen „Lernziel erreicht“ und „Lernziel noch nicht erreicht“; vielmehr sollen aus den lernzielorientierten Tests unmittelbare Schlüsse für den weiteren Gang des Lernens gezogen werden
Individuelle Bezugsnorm: Vergleich jetziger Lernleistungen mit denen früherer Zeitpunkte
Vorteil: Selbst wenn sich die Rangfolge eines Schülers in der Klasse hinsichtlich der Note nicht verändert hat, können individuelle Fortschritte möglich sein und sollten dann verbalisiert werden; der Schüler wird als Individuum betrachtet und kann selbst motiviert werden, wenn er eine Steigerung bei sich bemerkt
Nachteil: wenn ein Schüler zwar mit der Zeit bessere Leistungen erbringt, aber diese Leistungen nicht entsprechend sind, muss sich die individuelle Bezugsnorm häufig der sozialen Bezugsnorm unterordnen
Nennen Sie unterschiedliche Funktionen der Notengebung
- SuS qualifizieren, sich in die Gesellschaft zu integrieren, gesellschaftliche Normen und Werte nahe bringen
- Selektionsfunktion = Versetzung, Übergang auf weiterführende Schulen
- Berechtigungsfunktion = Berechtigung für den weiteren sozialen Aufstieg
- Sozialisierungsfunktion = Leistungsorientierung unserer Gesellschaft einüben
- Rückmeldefunktion = S bekommt Info über Lernfortschritt und –bemühungen; L. bekommt indirekt Info über Qualität und Erfolg des Unterrichts
- Bericht an d. Eltern über momentanen Leistungsstand
- Anreiz und Disziplinierung; Förderung durch Aussicht auf gute Noten; Furcht vor Bestrafung mit schlechten Noten
Welche Gütekriterien gibt es bei der Leistungsmessung?
Wichtige Qualitätsnormen für die Beurteilung:
- Objektivität: Je größer der Beurteilungsspielraum, desto geringer die Objektivität, Präzise Erwartungshorizonte erleichtern die Objektivität eines Tests/einer Klausur
- Reliabilität (Zuverlässigkeit): Die Reliabilität eines Tests gibt die Genauigkeit an mit der gemessen wird, mit der man also dem „wahren“ Wert nahekommt.
- Validität (Gültigkeit): Ein Test ist dann valide, wenn er das was er zu messen vorgibt, auch tatsächlich misst.
Welche subjektiven Fehlerquellen bei der Leistungsmessung sind Ihnen bekannt?
- „Es gibt keine objektive Leistungsbewertung!“
- Subjektive Fehlerquellen:
o Sympathie-Effekt
o Effekt der Zusatzinformationen über SuS (positiv oder negativ)
o Halo-Effekt: positive Leistungen und Persönlichkeitsmerkmal strahlen auf
andere Bereiche ab
o Effekt des ersten Eindrucks
o Voreinstellungseffekt
o Reihenfolgen-Effekt
- Mängel bei Aufgabenformulierung, Durchführung, Korrektur, simple Rechenfehler
Wie können sie Gruppenarbeiten bewerten?
- Gruppennoten sind nicht zulässig, jeder SuS muss eine individuelle Note erhalten
- Beurteilung durch L.: Beobachtungsbogen (pro Std. max. 1 bis 2 Gruppen bewerten, generelle Ankündigung zu Beginn des Schuljahres, wer wann bewertet wird, wird nicht bekannt gegeben)
- Ergebnisprotokolle
Wo finden sie die Kriterien, die sie zur Leistungsbewertung benötigen?
Schulgesetz §48: 4 Ebenen des Rechtsrahmens:
a. Schulgesetz
b. Allgemeine Prüfungsordnung SI (APO) / Oberstufe (APOGOST)
c. Kernlehrpläne
d. Leistungskonzept der Schule
Beide Beurteilungsbereiche (schriftlich und SoMi) angemessen beurteilen
Was fließt wie stark in ihre Bewertung ein? Gibt es Unterschiede in Sek I und Sek II?
- Arbeiten/Klausuren und Somi-Note 50% / 50%, wird innerhalb der Fachschaften ggf. noch konkretisiert/individuell abgesprochen
- In Sek 1 werden Hausaufgaben nicht benotet, aber in Sek 2
- In Sek 1 hat Lehrer „Holpflicht“, muss S drannehmen und Beiträge zum Unterricht einholen, in Sek 2 haben S „Bringschuld“, wenn sie sich nicht melden, muss L sie nicht drannehmen, dementsprechend schlechte Note
- Schriftliche Überprüfungen müssen angekündigt werden, darin müssen Kompetenzen abgefragt werden (nicht nur reines Wissen), sie dürfen maximal 20 Min dauern und darin darf nur der Stoff der letzten vier Stunden abgefragt werden
Erläutern Sie Kriterien für die Ermittlung der Kursabschlussnote im Beurteilungsbereich
‚Sonstige Mitarbeit‘.
Sonstige Leistungen (Mündliche Leistungen, Arbeit in Gruppenphasen, schriftl Übungen,
Poster, Referate, Notizen etc.)
mündliche Noten häufig Schätzurteile
Milde-Effekt, selten wird mündlich eine 6 vergeben
Gefahr subjektiver Einflüsse besonders groß
Ausgleichsmöglichkeit für SuS mit Mängeln im schriftl. Bereich
Beteiligt sich ein S nicht aktiv am Unterricht, ist es die pädagogische Pflicht des L, sich
durch gezieltes Befragen des S ein Urteil zu bilden
Arithmetisches Mittel streng genommen unzulässig, da Ausrutscher möglich
Wie konzipiert man Klassenarbeiten?
- Rechtzeitige Bekanntgabe des Termins
- Transparenz der Anforderungen
o Wiederholungen und Übungen
o Berücksichtigung untersch. Lerntypen
o Untersch. Schwierigkeitsgrade
o Einfache Aufgaben als „Eisbrecher“ am Anfang
o Erreichbarkeit der Note 4 für alle
o Beachtung des Zeitrahmens
o Übersichtlichkeit
o Ansprechende Gestaltung
o Angabe der Bepunktung
o Pünktlicher Beginn, ruhige Atmosphäre, sich meldende SuS aufsuchen, flüstern
o Zeitangaben machen
o Durch Blickkontakt Wachsamkeit signalisieren; Täuschungsversuche nicht übersehen!
o Überschaubare Fehlerrückmeldungen
o Keine Bloßstellungen (Kein Notenspiegel an Tafel)
Ein Schüler fragt, warum er eine schlechtere Note hat als ein anderer, obwohl er sich genauso oft meldet. Begründen Sie.
Es geht nicht nur um Quantität, sondern um Qualität der Beiträge. Die Note ergibt sich nicht nur aus den Meldungen, sondern es ist ja eine SoMi-Note, in die viele Faktoren einfließen. Aber man soll zugleich einen Vorschlag machen, wie der S sich konkret verbessern kann.
Wie gehen sie mit SuS um, die mit ihren Leistungen weit besser sind, als die Schule sie
beibringen kann?
Dürfen sich SuS selber oder sich gegenseitig bewerten?
- Nicht direkt Bewertung, da diese dem Lehrer obliegt. Tendenzen können jedoch abgebeben werden, wie beispielsweise bei der Einschätzung der SoMi-Note oder bei Gruppenarbeiten. Insbesondere da fällt es schwer, individuell zu benoten.
- aber bspw. in Kleingruppen Punkte verteilen -> Diese Tendenzen können eine gute Rückmeldung für die Erfassung von individuellen Leistungen sein
Gibt es in ihrem Unterricht bewertungsfreie Phasen
- Ja: z.B: werden Zeit zum Nachdenken oder erste Mutmaßungen zu einem Thema nicht bewertet) – transparent machen, dass bewertungsfreie Phasen vorliegen.
- Nach Leisen haben die Lernaufgaben im Gegensatz zu den Leistungsaufgaben den Effekt, dass sich die SuS intensiv mit einem Thema beschäftigen, ohne den Druck einer Leistungsüberprüfung zu spüren. An dieser Stelle kann zwar das Angebot angenommen werden, das Ergebnis der Lernaufgaben zu bewerten, muss aber nicht und bleibt freiwillig
Wie gehen sie mit Leistungsunterschieden/Heterogenität um?
Am Gymnasium herrscht – im Vergleich zu Grundschulen – eher eine Leistungshomogenität;
nichtsdestotrotz kommt es heutzutage auch an Gymnasien immer mehr zu einer
Heterogenität – nicht allein wegen der Inklusion.
Durch individuelle Fördermaßnahmen und Maßnahmen der Binnendifferenzierung wie
Aufgabenblätter verschiedener Schwierigkeitsgrade, Sprinteraufgaben, kooperatives Lernen
in Partnerarbeit mit einem eher leistungsstarken und einem eher leistungsschwachen
Partner können die verschiedenen Kompetenzen der Schüler gefördert werden.
• Wie können Sie im Unterricht binnendifferenzieren?
- Quantitativ = Sprinter-Aufgaben
- Qualitativ (besser!) = schwierige und einfachere Aufgaben
- Hilfekarten anbieten
- Bus-Stop /Lerntempoduett
Wie gewährleisten sie Differenzierung?
- Berücksichtigung unterschiedlicher Lerntypen (visuell, auditiv, haptisch, sowie
Mischformen)
- durch unterschiedliche Aufgabenstellung, unterschiedliche Deadlines, unterschiedliches
Material, …
17. Was ist der Unterschied zwischen Binnendifferenzierung und individueller Förderung?
Binnendifferenzierung: liegt in der Hand des Lehrers und passiert im Unterricht, um der Unterschiedlichkeit der SuS gerecht zu werden. Es ist eine Methode, um die individuelle Förderung zu erreichen
Äußere Differenzierung: durch Schulform, LK/GK
Innere Differenzierung: durch unterschiedliches Material, Arbeitszeit, Arbeitsmenge, Hilfestellung Umsetzung durch Methode wie TPS
Individuelle Förderung: liegt im Auftrag der Schule und jeder Schüler hat laut Schulgesetz
(Präambel) das Recht darauf. Die Schule muss den Rahmen für individuelle Förderung bieten.
Vorher muss Diagnose stattfinden. Die individuelle Förderung ist quasi ein Produkt der
Binnendifferenzierung, also das, was durch die Binnendifferenzierung gewährleistet wird.
Wie gehen Sie bei der Bewertung mit Legasthenie um?
- In Sek 1 brauchen S Attest, in Sek 2 nicht mehr
- S dürfen nicht wegen Legasthenie sitzenbleiben oder eine schlechtere Note bekommen
- In Sek 2: Recht auf Nachteilsausgleich, z.B. 15 Min länger für Klausur Zeit
- Schule muss Förderplan für Legastheniker aufstellen
Wie bewerten sie eine Exkursion?
Exkursion besteht immer aus drei Phasen: Vorbereitung, Durchführung,
Nachbereitung
Zweck und Ziele der Exkursion:
- Auf- und Ausbau von Sach- und Methodenkompetenzen
- Anschaulichkeit der Objekte darstellen, z.B. Originalgröße von Dingen, Eindruck
gewinnen
- Begegnung und Arbeit mit dem Original
- Klassenverband stärken
- Multiperspektivität fördern
- Forschendes und entdeckendes Lernen
- Lebensweltbezug herstellen
- Steigerung der Motivation
- Interesse langfristig anlegen
- Individualisierendes Lernen
Bewertung der Exkursion:
- Teil der sonstigen Mitarbeit
- Selbst- und Fremdevaluation nutzen d.h. Auswertung durch den Schüler nutzen,
im Sinne: was hat mir die Exkursion gebracht?
- Arbeitsaufträge für die Exkursion geben sowie Vor- und Nachbereitung durch die
SuS, können dann wie SoMi gewertet werden
- Sozialverhalten während der Exkursion beobachten
- Frage, die sich L. stellt: Was bringt die Exkursion dem Schüler? Was erwarte ich
danach von ihm? Was nimmt der S. aus der Exkursion mit? Wie kann er/sie das im
Unterricht anwenden?
- oder auch Berichte anfertigen lassen, diese einsammeln
Wie gehen sie mit Leistungsverweigerung um?
- Mit S sprechen -> warum verweigert er Leistung?? (Selbstschutz, Überforderung,
Langeweile…) Abmachungen treffen, Lernvertrag schließen, Vertrauen schaffen
- Kollegen befragen, ob das nur Problem in einem Fach oder generelles Problem ist
- Eltern einbeziehen, zum Gespräch ggf. mit Schüler einladen
- immer andere Kräfte (weitere Kollegen, Schulleitung, Eltern) mit einbeziehen, wenn
Sanktionen erfolgen sollen
- Der/die S. muss selbst wahrnehmen, was sich verändert, muss es auch wollen
- Bei völliger Verweigerung in Zusammenspiel mit nachhaltiger Störung des
Unterrichts ggf. Disziplinarmaßnahme (darüber entscheidet Schulleitung!)
- Im Zweifel ist Leistungsverweigerung trotzdem mit Note „Ungenügend“ zu bewerten
Wann darf eine sogenannte Feststellungsprüfung erfolgen?
S hat über gewissen Zeitraum im Quartal gefehlt und die Fehlstunden wurden entschuldigt.
Nötig, um für Unterrichtseinheit Note zu finden -> es darf nur das überprüft werden, was in
der Zeit gemacht wurde, es müssen zwei Lehrer anwesend sein (Prüfer + Protokollant)
Welche Disziplinarmaßnahmen gibt es und wann wenden Sie diese an? (Schulgesetz NRW § 53)
Nach dem Gesetz gibt es folgende Schuldisziplinarmaßnahmen (= Ordnungsmaßnahmen):
Überweisung in eine Parallelklasse
Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform,
Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten,
Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten,
Androhung der Verweisung von allen Schulen,
Verweisung von allen Schulen.
Für sie alle gilt: sie sind nur zulässig, wenn der Schüler
- durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet (Nicht ausreichend sind ungefährliche Raufereien, harmlose Auseinandersetzungen oder geringfügige Beschädigungen von Sachen)
- den Unterricht nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat (massive Störungen= nach Dauer und Gewicht so erheblich, dass ein geordneter Unterricht nicht mehr möglich ist.)
Wann ist eine Schuldisziplinarmaßnahme zulässig?
Wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere
• gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen,
• den Unterricht nachhaltig stören,
• die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder
• dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.
Ordnungsmaßnahmen werden den Eltern schriftlich bekannt gegeben und begründet.
Wichtig:
Über die Schuldisziplinarmaßnahme entscheidet nicht der Lehrer! Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der Teilkonferenz beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen. Den Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Jahrgangsstufenleiterin oder dem Jahrgangsstufenleiter ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bei Schulpflichtigen bedarf die Entlassung von der Schule der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde.
‚Neue Lernkultur’ erfordert ‚neue Leistungsbeurteilung’ - wie stehen Sie zu diesem
Monitum?
- Die Leistungsbeurteilung in Form von Noten von 1-6 ist gleichgeblieben, auch, wenn sich die Methoden des Unterrichts und seine Art verändert haben. Selbstverständlich muss man sich überlegen, wie man die Durchführung von z. B. Gruppenarbeiten und die daraus entstehenden Ergebnisse bewertet
- Neue Lernkultur = Output-Orientierung -> Kompetenzorientierter Unterricht, handlungspropädeutischer Unterricht, nicht mehr nur Ergebnisorientierung, sondern auch Prozessbewertung; Beobachtungs- und Bewertungsbögen müssen mit den Schülern zusammen entwickelt werden
- bedeutet auch Veränderung der Lehrerrolle; L. als ‚Arrangeur von Lerngelegenheiten“ (Bovet/Huwendiek 72014: 342)
- beispielsweise auch Bewertung im offenen Unterricht: „erweiterter Lernbegriff“ (vgl.
Biber/Huwendiek 72014: 341); sorgfältige und systematische Beobachtung und Bewertung von Lernprozessen braucht viel Vorbereitung
- zusätzlich zur fachlich-inhaltlichen Orientierung gilt es, die sozial-kommunikativen, methodisch-strategischen und personalen Komponenten zu fördern
- mehr Verantwortung auf den Schüler selbst übertragen, Selbstständigkeit fördern
- selbst die Kriterien zur Bewertung sollten idealerweise mit den Schülern erarbeitet
werden
- Bewertungskriterien sollten im Unterricht dann auch eingeübt werden, z.B. Einzelarbeit heißt Einzelarbeit, Sozialformen ausprobieren, Gruppenarbeit durch SuS
benoten lassen, indem Punkte vergeben werden (möglichst nicht durch die Anzahl
der Gruppenmitglieder teilbar, sodass eine/r am meisten Punkte erhalten muss)
die Frage, was der/die S. mit dem Gelernten anfangen kann, die Schülerweltnähe steht in einem neuen Mittelpunkt des Unterrichts, von der Lehrerzentrierung zur Schülerzentrierung, der Schüler als das Lernsubjekt!
d e s h a l b kann und muss ein Umdenken in der Leitungsbeurteilung stattfinden
z.B. durch (Sprachen-)Lern-Portfolios, Lerntagebücher, Bögen zur Reflexion soll ein
Selbstbeurteilungs- und -evaluationsprozess angeregt werden, rückt mehr in den
Vordergrund aufgrund der „neuen Lernkultur“
- Vgl. Gütekriterien der Leistungsbeurteilung: Objektivität, Reliabilität und Validität
- pädagogisch verantwortliches Handeln ist gefragt, denn Freiräume bei der
Festlegung der Gewichtung liegen letztendlich beim Lehrer
Müssen Klassenarbeiten nachgeschrieben werden?
- Schulregeln beachten -> normalerweise ja
- Nicht unbedingt, wenn der Schüler klar bewertbar ist (ggf. Feststellungsprüfung)
Wann bekommt ein Schüler einen blauen Brief?
- Warnung für Schüler und Eltern, wenn auf dem Versetzungszeugnis eine 5 oder 6 droht
- Wenn im Halbjahreszeugnis schon eine 5 gegeben wird, ist das schon eine Warnung,
dann ist kein blauer Brief nötig
- Wenn kein blauer Brief verschickt wurde und der Schüler dann auf dem Zeugnis eine 5
bekommt, ist die nicht versetzungsrelevant, auch wenn sie nicht ausgeglichen werden
kann
- Wenn Schüler nach blauem Brief sitzenbleibt, muss Fachlehrer dem Zeugnis konkrete
Lern- und Förderempfehlungen hinzufügen
Ein Schüler hat im Quartal nur an einer Stunde aktiv teilgenommen. Zum Quartalsende reicht er für die anderen Stunden Entschuldigungen ein. Was können sie machen?
Da er nicht bewertbar ist, Feststellungsprüfung frühzeitig vor Zeugniskonferenz ansetzen, damit Note dann noch eingetragen werden kann.
Kann man in den zentralen Prüfungen Klasse 10 „durchfallen“?
Nein, eine Note 5 oder 6 in den schriftlichen Prüfungen bedeutet nicht, dass die Schülerin oder der Schüler „durchgefallen“ ist. Da alle in der Klasse 10 erbrachten Leistungen mit über den Abschluss entscheiden, wird man in der Regel nicht durch die Prüfungsleistung allein den Abschluss verfehlen.
Wer darf bei Klassenarbeiten Ihre Benotung
kontrollieren?
Wer darf gegen den Willen der Lehrkraft die gegebene Note ändern?
Wie wird eine verweigerte Leistung gewertet?
Frage 1: die Schulleitung oder Abteilungsleitung (als Teil der Schulleitung) (APO-SI VV zu Absatz 1)
Frage 2: die Schulaufsicht (APO-SI VV zu Absatz 1)
Frage 3: Eine verweigerte Leistung wird wie eine ungenügende Leistung gewertet (SchulG §48 Abs. 5)
Wie sollen die im Bereich „schriftliche Arbeiten“ und „sonstige Leistungen“ bei der Zensurengebung gewichtet werden?
SchG §48 Abs.2, APO-SI VV zu §6 Abs. 3
Beide Beurteilungsbereiche sowie Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt. In der Folge wird die Anzahl der Klassenarbeiten in den betreffenden Jahrgangsstufen um eine vermindert. Entscheidungen und Beschlüsse der Fachkonferenzen müssen beachtet werden.
Bei einer Schülerin liegt eine besondere
Teilleistungsschwäche im Erlernen der
Rechtschreibung vor. Wie verfahren Sie bei der
Beurteilung der schriftlichen Arbeiten?
In diesem Fall bleiben Rechtschreibleistungen in allen Fächern unberücksichtigt.
Allgemeine Möglichkeiten:
Ersetzung von Rechtschreibaufgaben durch andere Aufgaben.
Rechtschreibaufgaben bleiben unbewertet.
Rechtschreibung nicht relevant für die Gesamtnote.
Welche Funktionen werden Schulnoten
zugesprochen?
Rückmeldefunktion für SuS
Rückmeldefunktion für LuL
Berichtfunktion für Erziehungsberechtigte
Anreizfunktion
Disziplinierungsfunktion
Selektion, Zuteilungsfunktion
Chancenausgleichfunktion
In welchem Umfang darf die sprachliche Richtigkeit bei der Notengebung berücksichtigt werden
Die Förderung in der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in alten Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Natur angemessen berücksichtigt werden.
Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der SuS zu beachten (§6 Abs. 6 APO-SI).
Die LuL aller Fächer haben danach die Aufgabe, die SuS im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache zu fördern. Dazu machen sie grundsätzlich Gebrauch der deutschen Sprache und korrigieren Fehler. Wenn dennoch häufig gegen den im Unterricht vermittelten und gründlich geübten Gebrauch der deutschen Sprache verstoßen wird, kann dies zur Absenkung der Note um bis zu einer Notenstufe führen. Dies gilt nicht für SuS mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
Erläutern Sie die Begriffe „Holschuld“ und
„Bringschuld“.
Holschuld = Lehrer muss Leistungen von den SuS einfordern. Vor allem in Hinblick auf die mündlichen Leistungen und in den Jahrgangsstufen 5-8.
Bringschuld = SuS, vor allem der Jahrgangsstufen 9/10, müssen sich selbstständiger in den Unterricht einbringen
In welchen Fächern finden zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 statt?
Deutsch, Mathematik und Englisch.
Dabei kann im Gymnasium oder in der Gesamtschule das Fach Englisch auf Wunsch einer Schülerin oder eines Schülers durch Latein, Französisch, Italienisch oder Spanisch ersetzt werden, wenn diese Fremdsprache ab Klasse 5 unterrichtet wurde.
Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen sind landeseinheitlich. Sie werden von erfahrenen Lehrkräften entwickelt und vom Ministerium für Schule und Weiterbildung gestellt.
Das Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 ist grundsätzlich eine schriftliche Prüfung.
Dürfen Hausaufgaben benotet werden?
Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Hausaufgaben werden deshalb in der Regel nicht zensiert, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden.
(BASS 12-31 Nr.1 und Nr. 4)
Welcher Unterrichtsstoff darf Gegenstand der
Nachprüfung sein?
Die Aufgaben der mündlichen und schriftlichen Prüfung sind dem Stoffbereich des Schulhalbjahres zu entnehmen, in dem das Prüfungsfach zuletzt unterrichtet worden ist.
(APO-SI §22 Abs. 4 VV)
In welchen Zeitabständen dürfen Klassenarbeiten geschrieben werden
Schriftliche Klassenarbeiten sind soweit möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre zu verteilen, in einem Zeitraum von bis zu drei Wochen zu korrigieren und zu benoten, zurückzugeben und zu besprechen.
Vor der Rückgabe und Besprechung darf in demselben Fach keine neue Klassenarbeit geschrieben werden, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten angesetzt werden.
(APO-SI §6 (1) VV)
Wie ist bei längeren Fehlzeiten der Schülerin oder des Schülers der Leistungsstand festzustellen und eine Note festzulegen?
Bei längeren entschuldigten Fehlzeiten sind nicht erbrachte Leistungsnachweise nach der Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist (§6 Abs. 5 APO-SI).
Eine Regelung, nach der eine Beurteilung der Leistung nur dann möglich ist, wenn die Schülerin oder der Schüler an einer bestimmten prozeduralen Mindestzahl von Unterricht teilgenommen hat, besteht nicht!
Sie haben eine Schülerin in der Klasse, die sich nicht an Gruppenarbeit, Projekten etc. und nie am Unterricht beteiligen will. Welche Maßnahmen ergreifen Sie?
ggf. Diagnose der Schülerinteressen mit Hilfe eines Fragebogens
o Welche besonderen Interessen hat die Schülerin?
o Situationales Interesse kann in dauerhaftes Interesse überführt werden.
o Situationales Interesse = kurzfristige Motivationssteigerung
ggf. Beratungsgespräch führen
o Psychosoziale Beratung, um Lern- und Arbeitsschwierigkeiten zu beheben.
o In dem Fall würde ich ein Beratungsgespräch „Konstruktive Beeinflussung der Denkmuster“
wählen, da nach professionellen Lösungsmöglichkeiten verlangt wird und offensichtlich
Denkmuster verändert werden müssen.
→ hemmende Denkmuster führen zu Beratungsresistenz
Konstruktive Beeinflussung der Denkmuster = ungünstiges Verhalten wird von übergeordneten
kognitiven Vorgaben gesteuert. Günstiges Verhalten wird dadurch blockiert.
→ Hilfe beim Umbau von behindernden Denkmustern.
Wie bemessen Sie den Anteil „mündliche Mitarbeit“ an der sonstigen Mitarbeit?
Prinzipiell gilt für die Benotung in den Fächern:
o die Fachkonferenz legt die Gewichtung fest!
In der Regel aber lediglich eine Regelung für die Gewichtung zwischen „sonstiger Mitarbeit“ und „schriftlicher Leistung“.
Insofern würde ich die mündliche Mitarbeit so stark gewichten, wie sie verlangt wurde. Standen schülerorientierte Arbeiten im Vordergrund, so würde ich diese „stärker werten“. Die letztendliche Wertung liegt dann im eigenen Ermessen.
Biologie/Chemie an meiner Schule:
Dabei sollte die Berücksichtigung mündlicher Beiträge und praktischer Leistungen einen Anteil von 60 % nicht
unterschreiten NW an meiner Schule:
Dabei sollte die Berücksichtigung mündlicher Beiträge und praktischer Leistungen einen Anteil von 50 % nicht unterschreiten
Lassen Sie Leistungsüberprüfungen schreiben?
(Erlaubt? Länge? Benotung?)
Leistungsüberprüfungen sind erlaubt. Sie sollten jedoch nicht „Tests“ genannt werden, da dieser Begriff nirgendwo auftaucht und die SuS wissen sollten, ob es sich um eine Ergebniskontrolle (Überprüfung Lernprozess - Reflexionsanlass/Lernanlass) oder eine Leistungsbeurteilung (Überprüfung Lernzielerreichung – Beurteilung) handelt.
Ob Leistungsüberprüfungen verbindlich geschrieben werden müssen, legt die Fachkonferenz fest. Diese entscheidet auch darüber, wie die Benotung vorzunehmen ist und die lang die Überprüfung sein darf.
Lernzielkontrollen (Leistungsbeurteilungen) werden höchstens ein- bis zweimal im Halbjahr durchgeführt. Sie fragen den Unterrichtsstoff der letzten Unterrichtsstunden ab, sind in 20 Minuten zu bewältigen und werden wie eine mündliche Leistung der Schülerin/des Schülers gewertet. Sie dienen der Selbstüberprüfung der Lehrerin/des Lehrers.
NW an meiner Schule:
Kl. 6 bis 8: vier bis sechs Kursarbeiten, die mit 50 % in die Zeugnisnote eingehen.
Kl. 9 und 10: vier bis fünf Kursarbeiten, die mit 50 % in die Zeugnisnote eingehen.
Sie übernehmen eine 5. Klasse und stellen fest, dass die Lernvoraussetzungen extrem heterogen sind.
Welche Maßnahmen treffen Sie und warum?
1. Möglichkeit: Versuch, die Leistungsunterschiede zu verringern, indem die leistungsstarken SuS mit Hilfe
von geeignetem Material den leistungsschwachen SuS helfen.
2. Möglichkeit: Durchgehende
Differenzierung mit Hilfe verschiedener
Möglichkeiten:
3. Möglichkeit: Implementierung kooperativer Arbeitsweisen, um Möglichkeit 1 und 2 miteinander zu verknüpfen.
4. Möglichkeit: Hinzuziehen von Fachpersonal (z.B. Sonderpädagogen), um mögliche SuS mit Förderschwerpunkt besser zu fördern
Sie haben einen Kurs (7. Klasse) übernommen, deren Lehrerin in Klasse 6 sehr oft gefehlt hat. Nach der Kontrolle der ersten Klassenarbeit im Fach Naturwissenschaften (noch vor der Rückgabe) stellt sich heraus, dass 11 von 27 SuS die Note „mangelhaft“ haben. Wie gehen Sie nun vor?
ADO § 21 (4): Hält der Schulleiter oder die Schulleiterin allgemein oder im Einzelfall die Notengebung eines Lehrers
oder einer Lehrerin für unvereinbar mit den Vorschriften zur Leistungsbewertung oder allgemeinen
Bewertungsgrundsätzen und ist darüber kein Einvernehmen unter den Betroffenen zu erreichen, ist die Entscheidung
der Schulaufsichtsbehörde einzuholen.
ADO § 22 (2): Allgemeine Leitungsaufgaben (2) Der Schulleiter oder die Schulleiterin soll sich über die Arbeit in der Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließlich der Arbeiten zur Leistungsfeststellung, aber auch durch Unterrichtsbesuche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen erörtern.
Es gibt keine Regelung, die eine Klassenarbeit ab einem bestimmten Notendurchschnitt für „ungültig“ erklärt.
Zunächst sollte aber mit der Schulleitung abgesprochen werden, um die Notengebung für vereinbar mit den Vorschriften gehalten wird (ggf. zu schwer für die SuS). In solchen Fällen können Klassenarbeit erneut geschrieben werden.
Falls sich dagegen entschieden wird:
Absprache mit der ehemaligen Lehrerin über die behandelten Inhalte.
Diagnose der tatsächlichen Lernvoraussetzungen bei den SuS.
Konzept zur Förderung ausarbeiten und durchgehend anwenden.
Anpassung des Unterrichts auf die tatsächlichen Lernvoraussetzungen.
Wie gehen Sie mit Fehlern lernwirksam um? Von welchen Prinzipien lassen Sie sich leiten?
In der Didaktik wird heute die Überzeugung vertreten, dass Fehler zum Lernen dazugehören (vgl. Bobrowski/Grassmann 2003, S. 8), weil Lernen als individuelle Konstruktionsleistung im sozialen Austausch aufgefasst wird.
Schülerfehler sind keine Zufallsprodukte. Sie treten mit gewisser Regelmäßigkeit und Systematik auf.
Schülerfehlern liegt meist ein vernünftiger Gedanke zugrunde, der aber nicht zum gewünschten Ergebnis führt. Konstruktiver Umgang mit Fehlern würde bedeuten, dass dem Lernenden vom Lehrer die Möglichkeit gegeben wird, sich in drei Schritten mit seinen Fehlern auseinanderzusetzen (Oser et al. 1999, S. 20/ aus: Weingardt, 2004, S. 68):
Die Person, die den Fehler begeht, muss erkennen, dass sie etwas falsch dachte oder machte.
Sie muss den Fehler verstehen, d.h. erklären können, wie es dazu kam.
Sie muss die Möglichkeit haben, ihn zu korrigieren im eigenen Denken oder Handeln.
Vorgehen:
SuS macht einen Fehler bei der mündlichen Mitarbeit. Gutes im Beitrag wird gelobt. Daraufhin wird die Aussage an die SuS zurückgegeben. Die Fehler werden korrigiert und die SuS gelobt. Auf diese Weise wirken sich Fehler als „fruchtbar“ für den Unterricht aus. Es wird sogar oft als positiv empfunden, wenn man zusätzlich darauf hinweist, dass der Fehler dabei geholfen hat, etwas Neues zu lernen. Auf diese Weise verschwindet der negative „Beigeschmack“. (Angstfreie Lernumgebung)
Das Schulgesetz fordert verstärkt individuelle Förderung. Wie setzen Sie diese Forderung in Ihrem Unterricht um?
Grundsätzlich werden die Fördermaßnahmen in drei Kategorien unterteilt:
Konzepte für Lernprobleme
Maßnahmen: Förderpläne, Förderprogramme, Förderunterricht
Konzepte für Lernbegabungen
Maßnahmen: Begabungs-, Talent- und Hochbegabungsförderung
Konzepte zum Lernverhalten
Maßnahmen: Lernvermeidungsstrategien
Gezielte Maßnahmen zur individuellen Förderung
Lösungszettel, Hilfekarten
Entwicklung von Lerntechniken
Tafelbild, feste Strukturen
Lernhilfen im Klassenraum, Lernatmosphäre
Lernen-Lern-Kurse, Lernpatenschaften
Stationenlernen, Wochenplan
Was bedeutet „konstruktivistische
Herangehensweise“?
Konstruktivismus: Lernen wird als ein aktiver, selbstgesteuerter, konstruierender, situierter, sozialer und emotionaler
Prozess verstanden.
→ Wissen wird also konstruiert und nicht einfach „aufgenommen“. Wie das Wissen konstruiert wird, hängt von den
eigenen Erfahrungen ab. Lernen ist also individuell.
Lernern durch eine Betonung der eigenen Konstruktionen, des „learning by doing“.
→ umfangreich Gelegenheit zum Ausprobieren, Erkunden, Vertiefen und Üben zu geben
→ offener Unterricht, Handlungsorientierter Unterricht
Lernern dabei deutlich werden zu lassen, dass wir und wie wir Wirklichkeiten konstruieren und dass die
Konstruktionen von Wirklichkeiten nie abgeschlossen oder vollendet werden können.
Lerner zu ermuntern, stets weitere Blickweisen und andere Möglichkeiten zu sehen und auszuprobieren.
→ kumulatives Lernen, Vernetzung von Inhalten
Lerner in ein Spannungsverhältnis von symbolischer Sicherheit (das jeweils Gewusste) und Unsicherheit (das
jeweils noch Mögliche) zu stellen, wobei sie altersgemäß möglichst immer selbst Lösungen erarbeiten
(konstruieren) sollen;
→ Problemorientierung/Problemlösen
Lehrer flexibel im Blick auf die Lernbedürfnisse ihrer Schüler zu halten.
gezielt Medien einzusetzen, um sowohl Inhalts- als auch Beziehungsprozesse zu veranschaulichen und für
alie zu dokumentieren, ohne die Medien vorwiegend rezeptiv einzusetzen, sondern einen aktivierenden
Einsatz im Sinne eigener Nutzung und Herstellung eigenen Dokumentationsmaterials zu bevorzugen.
→ Handlungsorientierung, schülerzentrierte Medien und Methoden
Welche Formen der Leistungsmessung gibt es (theoretisch), welche setzen Sie bevorzugt in Ihrem Unterricht ein?
1. Bewertung des aktuellen Leistungsstands
o Mündliche Lernerfolgskontrollen, Wiederholungen,
Zusammenfassungen, Präsentationen
o Mündliche Prüfung (Nachprüfung, Abiturprüfung,
Projektprüfung)
o Beobachtbares Verhalten beim Lösen komplexer
Aufgaben (Bestimmungsübungen, Betrachtungs- und
Beobachtungsaufgaben, Untersuchungs- und
Experimentalaufgaben)
2. Bewertung des Lernprozesses
o Mündliche Beteiligung im Unterricht (Beschreibungen,
Beobachtungen, Deutungen usw.)
o Anwendung und Reflexion von biologischen
Arbeitsweisen (vergleichen, beobachten, untersuchen
usw.)
o Haltung und Vorgehensweise bei theoretischer und
praktischer Bearbeitung von komplexen biologischen
Fragestellungen
o Zusammenarbeit mit Mitschülern
Bewertung schriftlicher Äußerungen
1. Aufgaben mit Papier und Stift
o Richtig-Falsch-Aufgaben
o Multiple-Choice, Lückentexte,
Zuordnungsaufgaben usw.
o Aufgaben mit offener Antwort
o Hefte und Mappen, Lerntagebücher
o Portfolios, Facharbeiten
Ich verwende grundsätzlich von „allem etwas“, um den
unterschiedlichen Leistungs- und Lernvoraussetzungen der
SuS gerecht zu werden.
Dennoch bevorzuge ich:
o Zusammenfassungen, Präsentationen
o beobachtbares Verhalten
o mündliche Beteiligung
o Vorgehensweise bei fachspezifischen Arbeitsweisen
o Hefte und Mappen – Bewertung
o Klassenarbeiten
o Leistungsüberprüfunge
Wie stehen Sie zur Ganztagsschule?
Pro:
o Schule wird zum Lebensraum (positive Beeinflussung des Soziallebens).
o Umgang zwischen LuL und SuS ist in den „Mittagspausen“ entspannter und ermöglicht ein besseres
Verhältnis.
o mehr Raum für Kreativität.
o bessere Kooperationsmöglichkeiten mit außerschulischen Partnern (z.B. Angebot von AG’s).
o Rahmen dafür, dass Erziehungsberechtigte in vollem Umfang am Erwerbsleben teilnehmen können.
o in das schulische Umfeld eingebettet (z.B. kein Bruch zwischen Schule und Hort).
o PISA-Studie: Schulen mit Ganztagsbetreuung haben im Schnitt besser abgeschnitten als andere.
o Erziehungsauftrag kann besser wahrgenommen werden, da die SuS längere Zeit an der Schule verbringen.
Contra:
o Erzieherische Einfluss der Erziehungsberechtigten auf die Kinder ist geringer.
o für Kinder- und Jugendliche geht ein großer Teil der Freizeit verloren, der für die Persönlichkeitsentwicklung
besonders wichtig ist.
o Überforderung (psychisch als auch körperlich). Negative Einstellung zur Schule aufgrund der Belastung
Wie beurteilen Sie Chancen und Risiken von
Förderkursen?
Chancen:
o ermöglichen von mehr Lernzeit
o Kinder- und Jugendliche aus verschiedenen Stufen können gemeinsam lernen (und sich manchmal auch
gegenseitig unterstützen)
o oder Bildung homogener Gruppen, um gleiche Ausgangspunkte zu schaffen (individuellere
Fördermöglichkeiten)
o ggf. höhere Unterrichtsqualität möglich
o Verbesserung der Lernchancen für alle (vor allem sprachlich bei Kindern mit Migrationshintergrund)
o es kann gezielter auf Teilleistungsstörungen (wie z.B. LRS eingegangen werden)
o Förderung meist in kleineren Gruppen (weniger Ablenkungen)
Risiken:
o Stigmatisierung (steht zum Teil auch auf dem Zeugnis: „Am Förderkurs teilgenommen“).
o LuL sind nicht ausreihend geschult und können deshalb die Bildungsziele im Förderunterricht nicht in ausreichendem Maß erreichen
o Ablehnende Haltung der Kinder, da sie den Förderunterricht als „Unterricht für Dumme“ verstehen
o SuS sind weiterhin auf Hilfe angewiesen und Nutzen den Förderunterricht nicht als „Sprungbrett“, um sich selbst weiterzuentwickeln. „Sie ruhen sich auf der Förderung aus“
Wie beurteilen Sie es, dass in der Erprobungsstufe keiner „sitzenbleiben“ kann
Eine Nichtversetzung geht zunächst einmal von der Annahme aus, dass mit der längeren Lernzeit, die dem Wiederholer zur Verfügung gestellt wird, eine Förderung verbunden ist, die dem Schüler bzw. der Schülerin beim Verbleib in der Jahrgangsklasse nicht zuteilwerden würde.
→ Diese Annahme ist natürlich offensichtlich falsch, denn mehr Lernzeit heißt nicht automatisch
mehr Förderung! Belege für die geringe Wirksamkeit einer Klassenwiederholung:
"Vor dem Hintergrund dieser Forschungslage werden die pädagogischen Wirkungen der Klassenwiederholungen in der Erziehungswissenschaft ganz überwiegend negativ eingeschätzt"
(Tillmann/Meyer, 2001)
Auch der Blick auf international vergleichende Studien widerlegt die These von der leistungssteigernden Wirkung des Sitzenbleibens. Gestützt auf eine Analyse der Ergebnisse der PISA-Studie von 2009 kommen die Autoren der OECD zu dem Schluss: "PISA 2009 zeigt, dass die Schülerinnen und Schüler in Ländern mit einer hohen Klassenwiederholungsquote schlechtere Ergebnisse erzielen" (OECD 2011, S. 2).
Ich bin somit für eine Schulkultur in der mehr Wert auf Förderung als auf die Klassenwiederholung gesetzt wird. Dennoch bin ich der Meinung, dass eine Klassenwiederholung auch nützlich sein kann, wenn dann in dem Umfang gefördert wird, in dem es zuvor nicht getan wurde! So können Wissenslücken geschlossen werden und dem Kind wird dafür genügend Zeit eingerichtet. Dies sollte auf freiwilliger Basis geschehen.
Was halten Sie von Noten als Beurteilungsmittel?
Die gängige Notenvergabe hat einige unerwünschte Nebeneffekte:
o Ziffernnoten schließen individuelle Bewertungen aus, da sie immer den gleichen Maßstab für alle Kinder
verlangen (kriteriale Bezugsnorm).
o Ziffernoten werden häufig als „Belohnungs- bzw. Bestrafungssystem“ mit sechs Stufen betrachtet.
→ dadurch kam die Diskussion hingehend der „Kopfnoten“ auf.
Vorteile Ziffernnoten:
o hohe messtheoretische Qualität
o haben sich bereits als gute Prädikatoren auf mess- und bewertungstheoretischer Ebene herausgestellt
Vorteile individueller Noten:
o motivierende Effekte
o ermöglichen individuelle und aussagekräftige Hinweise hingehend des Leistugsstands
Nachteile individueller Noten:
o Individuelle Zeugnisse (wie z.B. Kopfnoten) entsprechen nicht der messtheoretischen Qualität von Ziffernnoten!
o Lehrkräfte sind hingehend der Bewertung durch individuelle Hinweise einem zunehmendem Druck ausgesetzt.
z.B. Differenzen mit Erziehungsberechtigten (unverstanden fühlen, falsche Interpretation)
Wie sichern Sie sich bei Widersprüchen gegen Noten ab?
ADO § 22 (2): Allgemeine Leitungsaufgaben (2) Der Schulleiter oder die Schulleiterin soll sich über die Arbeit in der
Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließlich der Arbeiten zur Leistungsfeststellung,
aber auch durch Unterrichtsbesuche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen erörtern
→ deshalb immer Absprache mit der Schulleitung! Belege für die Notengebung immer mit der Schulleitung
absprechen!
Dokumentation der Noten
Berücksichtigung aller Bezugsnormen
Regelmäßige Rückmeldungen dokumentieren
Beobachtbares Verhalten beim Lösen komplexer Aufgaben (Dokumentation)
Verhalten in Gruppenarbeitsprozessen (Beschreibungen)
individueller Lernprozess (Quartalsnoten, Vergleiche usw.)
Belege immer mit der Schulleitung absprechen
Wie bewerten Sie Schülerleistungen bei der
Gruppenarbeit?
Hierbei muss unterschieden werden:
o zwischen der Leistung der Gruppe insgesamt (Produktorientierung)
o zwischen subjektiven Verarbeitungen, den Arbeitsprozess, die individuelle Leistung (Prozessorientierung)
Für individuelle Verarbeitungen, den Arbeitsprozess, die individuelle Leistungen stehen zahlreiche Möglichkeiten zur
Leistungsbeurteilung zur Verfügung:
Erstellung von Bewertungsbögen
o beinhalten Sozial-, Arbeits- und Methodenkompetenzen
o beinhalten fachspezifische Kompetenzen, die durch das Experiment gefördert werden
o beinhalten Kompetenzen in Bezug auf die Erkenntnisgewinnung (z.B. Aufstellen sinnvoller Hypothesen,
Problemlösekompetenz usw.)
o beinhalten Kompetenzen in Hinblick auf die Sicherheit
Transparenz
o Besprechung der einzelnen Punkte und der Leistungserwartung
o Abstimmung mit den SuS in Bezug auf die Leistungsbeurteilung/-bewertung (unsichtbarer Schüler)
Leistungsbeurteilung durchführen
o beobachten eines einzelnen Schülers oder Beobachtung einer Gruppe in Hinblick auf die festgelegten
Kriterien
→ Vorteil: SuS wissen nicht, welcher Schüler beobachtet wird und arbeiten konzentrierter mit,
Sicherheitsaspekte werden eher berücksichtigt
→ Nachteil: Noten- und Leistungsdruck
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