1c - Erläutern Sie den Aufbau einer Rechtsnorm (ohne Arten von Rechtsnormen). [##]
Tatbestand: Voraussetzungen, die erfĂĽllt sein mĂĽssen (z. B. Vertragsschluss). Merkmale:
Kumulativ („und“/„sowie“) oder alternativ („oder“).
Positiv (muss vorliegen) oder negativ (muss fehlen).
Rechtsfolge: Folge, die eintritt, wenn Tatbestand erfĂĽllt ist (z. B. Zahlungspflicht). Kann:
Alternativ (mehrere Pflichten) oder kumulativ (eine Pflicht)
Hilfsnormen: Definitionen, Verweise (z. B. „i.V.m.“), Gegenrechte (zB. Zahlung bei mangelhafter Ware verweigern)
Zitierweise: “§ 433 Abs. 2 S. 1 BGB” oder “§ 433 II 1”
2e - Erläutern Sie den Begriff der Rechtsquellen [#]
Ungeschriebenes Recht
Gewohnheitsrecht: durch lange Ăśbung und allgemeine RechtsĂĽberzeugung anerkannte Normen
Allgemeine Rechtsgrundsätze: von der Rechtsordnung vorausgesetzte Grundprinzipien, teils aus gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung
Geschriebenes Recht
Formelle Gesetze: vom Parlament im Gesetzgebungsverfahren erlassene Rechtsnormen
Materielle Gesetze: abstrakt-generelle Regelungen mit Außenwirkung, unabhängig vom Gesetzgeber (zB Satzungen)
MehrÂebenenÂsystem
Rechtsquellen stammen aus verschiedenen staatlichen Ebenen: EU, Bund, Länder (z. B. Niedersachsen)
4e - Erläutern Sie die juristischen Auslegungsmethoden zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. [##]
Grammatikalische Auslegung: Bedeutung des Begriffs wird nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bestimmt (z. B. „Wohnung“ = abgeschlossener Raum zum Wohnen).
Systematische Auslegung: Begriff wird im Zusammenhang mit anderen Rechtsnormen / der gesamten Rechtsordnung interpretiert (z. B. „öffentlich“ im Kontext eines Gesetzes).
Teleologische Auslegung: Auslegung nach Sinn und Zweck der Norm, um die dahinterstehenden Interessen zu verwirklichen (z. B. Verkehrsregeln zur Sicherheit).
Historische Auslegung: BerĂĽcksichtigung des Willens und der Motive des Gesetzgebers bei Erlass der Norm (z. B. Protokolle zur Gesetzesentstehung).
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