4f - Erläutern Sie die Staatsstrukturprinzipien der europäischen Union. [##]
Bundesstaat: Aufgrund verbindlicher Rechtssetzungsbefugnis. Teil-Souverinität; Primat liegt bei den Mitgliedsstaaten (“Staatenbund”)
Republik: Staatsoberhaupt (Kommissionspräsident) wird mittelbar demokratisch gewählt
Demokratie: Parlament(tarische) wird direkt vom Staatsvolk gewählt; Bürgerinitiativen ermöglichen Gesetzesvorschläge.
Rechtsstaat: Normenpyramide; EU-Primärrecht, Verhältnismäßigkeit, Grundrechte, Rückwirkungsverbot, effektiver Rechtsschutz, Gewaltenteilung.
Sozialstaat: primär Aufgabe der Mitgliedstaaten (soziale Marktwirtschaft und sozialer Fortschritt als Ziele)
Staatszielbestimmung: Binnenmarkt (Förderung von Frieden, wirtschaftlicher Zusammenarbeit und kultureller Vielfalt.
4g - Nennen Sie die Organe der europäischen Union und ordnen Sie diese den Staatsgewalten zu. [##]
Exekutive: Europäische Kommission (inkl. Präsident und Kommissare), Europäischer Rat (inkl. Präsident).
Legislative: Europäisches Parlament, (Minister-)Rat; Kommission unterstützt Gesetzgebung.
Judikative: Europäischer Gerichtshof (EuGH, Luxemburg).
Hinweis: Nicht zu verwechseln mit dem Europarat oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Straßburg).
4h - Erläutern Sie die Zusammensetzung des europäischen Parlaments und des (Minister-)Rates der europäischen Union. [#]
Europäisches Parlament: max. 750 Abgeordnete (degressiv-proportionale Verteilung: min. 6 Sitze/Mitgliedsstaat, max. 96 für Deutschland). Direktwahl durch Unionsbürger alle 5 Jahre. Kein Recht auf Selbstauflösung
Rat der Europäischen Union: Minister der Mitgliedsstaaten, je nach Sachmaterie. 10 Ratsformationen (z. B. Wirtschaft, Umwelt).
4i - Erläutern Sie die Rechtsakte der europäischen Union. [##]
Verordnungen: Allgemein verbindliche Gesetze (materiell + formell), unmittelbar anwendbar ohne nationale Umsetzung. (z. B. Datenschutzgrundverordnung - DSGVO)
Richtlinien: Verbindliche Vorgaben fĂĽr Mitgliedsstaaten, Umsetzung durch nationale Gesetze erforderlich. Ausnahmen: unmittelbare Wirkung, wenn nicht fristgerecht umgesetzt. (z. B. Verbraucherschutzrichtlinie)
BeschlĂĽsse: Individuell-konkret, verbindlich nur fĂĽr Adressaten (z. B. Staat oder BĂĽrger). Vergleichbar mit Verwaltungsakten.
Empfehlungen/Stellungnahmen: Rechtlich unverbindlich, faktisch oft bindend (z. B. EU-Beihilfenrecht).
4j - Erläutern Sie die wesentlichen Schritte des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der europäischen Union. [###]
Art. 294 AEUV
Initiative: Nur durch EU-Kommission; Vorlage an EP und Rat.
1. Lesung: EP und Rat beraten; Zustimmung beider → Gesetz angenommen.
2. Lesung: Änderungen/Abstimmung; Ablehnung → Verfahren scheitert; sonst Vermittlungsausschuss.
Vermittlung: Einigung zwischen EP und Rat; falls scheitert → Verfahren endet.
Abschluss: Unterschrift durch EP- und Ratspräsident; Veröffentlichung im Amtsblatt.
4k - Erläutern Sie die Warenverkehrsfreiheit (Grundfreiheit) [##]
Schutzbereich: Für EU-Bürger, Drittstaatsangehörige & juristische Personen; umfasst alle Handelswaren und Verwertungsstadien
Eingriff: Zölle, Abgaben oder Beschränkungen, die Handel zwischen Mitgliedsstaaten behindern (Dassonville), außer neutrale Verkaufsregeln (Keck). Staat muss private Handelsbeschränkungen verhindern.
Rechtfertigung: Keine bei Zöllen. Beschränkungen/ Diskriminierungen nach Art. 36 AEUV oder zwingende Allgemeinwohlgründe.
4l - Erläutern Sie die Personenfreizügigkeit (Grundfreiheit) [##]
Schutzbereich: Nur für EU-Bürger. Arbeitnehmerfreizügigkeit für unselbstständige Tätigkeiten, Niederlassungs & Selbstständigkeit. Ausnahme: hoheitliche Tätigkeiten
Eingriffe: Diskriminierung oder Beschränkungen. Staatliche Maßnahmen müssen grenzüberschreitenden Bezug haben.
Rechtfertigung: Öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit. Bei Beschränkungen auch zwingende Gründe des Allgemeinwohls oder kollidierende Unionsgrundrechte.
4m - Erläutern Sie die Dienstleistungsfreiheit (Grundfreiheit) [##]
Schutzbereich: Schützt EU-Bürger; Dienstleistungserbringer (aktive Freiheit) und -empfänger (passive Freiheit). Subsidiär zu anderen Grundfreiheiten (z. B. Warenverkehrsfreiheit).
Eingriff: Diskriminierung oder Beschränkung, die den freien Dienstleistungsverkehr behindert.
Rechtfertigung: Bereichsausnahme für hoheitliche Tätigkeiten; (Öffentlichen Ordnung, Sicherheit, Gesundheit), Beschränkungen aufgrund Allgemeininteresses und kollidierende Unionsgrundrechte möglich.
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