Buffl

Lehrerrolle

MA
by Miriam A.

Welche Arten von Störungen gibt es und wie gehen Sie mit Unterrichtsstörungen um?

Meyer: Eine Störung ist eine Normabweichung

• Arten von Störungen:

- Aktiv: zu-spät-kommen, Geräusche von sich geben, Schreien, Beleidigungen, ignorieren des

L., physische Gewalt, Verlassen des Platzes

- Passiv: Lärm von draußen, Baustellenlärm, Störungen durch Besuche

- Funktional: Klassengröße, Klassenzusammensetzung, Stunde im Tagesablauf

- Intentional

- Entwicklungsbedingt

- Frustrationsbedingt

• Mögliche Ursache:

- bei SuS: Langeweile, Desinteresse, Spaß an Nebentätigkeiten, Disziplinmangel, fehlender

Respekt, Über- oder Unterforderung, Müdigkeit, Pubertät, Erkrankungen, Probleme zu Hause

- bei L: fehlende Fachkompetenz, fehlendes Durchsetzungsvermögen, eigener

Disziplinmangel, langweiliger Unterricht, kein Methodenwechsel

- bei der Institution: Klassengröße, Klassenzusammensetzung, ungünstiger Stundenplan,

geringe Kooperation unter Kollegen, schlechte Raumverhältnisse

- bei Eltern

- in Gesellschaft. Fehlenden Perspektiven...

• Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmen:

- Präventive Maßnahmen: Unterrichtsgestaltung und Klassenführung (unterstützende

Maßnahmen: Feedback, Klassenregeln, klare Anweisungen, Schülersprechstunden;

grenzziehende Maßnahmen: Androhung negativer Konsequenzen, Wiedergutmachung

einfordern, regelmäßige Info an Eltern, Klassenkonferenz)

- Pädagogische Maßnahmen: Direkte Maßnahmen (Tadeln...), didaktisch-methodische

Maßnahmen (Klassenregeln)

- Institutionell: kollegiale Fallberatung..., erzieherische Maßnahmen, Ordnungsmaßnamen

Wie kann ich die von mir arrangierten Lernsituationen in den Lerngruppen an Werten und Erziehungszielen orientieren?

Werteerziehung – die Methode Kohlbergs zur Stärkung der moralischen Urteilsfähigkeit

Moralerziehung – Erziehung zur Demokratie:

• moralische Kompetenzen zur Konfliktbewältigung wichtig

• Erziehungsaufgaben werden immer weniger von der Familie wahrgenommen

• Viele Jugendliche fühlen sich sozial benachteiligt

• Kanon allgemein anerkannter Werte (Respekt, Ehrlichkeit, Freundschaft, Fleiß)

• Schule muss eine zentrale Rolle bei der Moralerziehung spielen

Kognitiv-entwicklungsorientierter Ansatz nach Kohlberg:

• Idee des moralische Dilemmas

• Nicht das Ergebnis der Entscheidung ist wichtig, sondern das begründete

Nachdenken, das zu der Entscheidung geführt hat

• Kognitive Entwicklung maßgebend: erst logisch denken können, um moralisch

urteilen zu können

• Kritik an Kohlberg: Studien ausschließlich mit männlichen Probanden durchgeführt

Realisierungsmöglichkeiten in der Schule:

• L und SuS in der moralischen Diskussion

Stichwort: Sozialer Tag und Klassenrat

• Förderung moralischer Urteilsfähigkeit durch Anwendung kooperativer Lernformen,

insbesondere durch Rollenspiele

• Dilemma-Diskussionen. Einen Betroffenheit auslösenden moralischen Konflikt

diskutieren

• Dilemma-Situationen aus dem Schulleben besprechen

- SuS lernen andere Sichtweise kennen

- SuS lernen, Antworten zu begründen

- Kommunikations- und Konfliktfähigkeit wird gefördert

- Entwicklungsstand der SuS lässt sich vom L besser einordnen

Sie haben eine Schülerin, die täglich zu spät kommt und übermüdet ist. Der Klassenlehrer und die Eltern kümmern sich nicht. Was ist zu tun?

1. Möglichkeit:

o Mit Kolleginnen und Kollegen sprechen, ob sie ähnliche Beobachtungen machen (ggf. Druck auf Klassenlehrer/in

erhöhen).

o Die Schülerin selbst beraten, um möglichst viele Informationen zu erhalten.

o ggf. hier schon Hilfestellungen anbieten oder auf die schulpsychologische Beratung verweisen.

Einzelfallberatung (Schulpsychologe)

 Beratung bei Auffälligkeiten im Bereich des Lernens, des Arbeitsverhaltens, der Schulleistung und des Sozialverhaltens

 Beratung in Hinblick auf schulische Begleiterscheinungen psychischer Auffälligkeiten

 Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen

 Beratung bei Schullaufbahnentscheidungen

 ggf. schulpsychologische Förderdiagnostik

 ggf. Unterrichtsbeobachtungen

2. Möglichkeit:

o Insofern die Schülerin alt genug ist besteht hier die Möglichkeit (insofern sie das möchte), das Jugendamt einzuschalten

(AUSNAHMEFALL!)

o Insofern die Schülerin dies nicht möchte, kann bei der Jugendhilfe angerufen werden und eine Beratung eingeholt werden.

o Ansonsten gilt: Kindeswohlgefährdung. LuL dürfen in diesen Fällen das Jugendamt einschalten. Dabei müssen alle

Beteiligten informiert werden (Pflicht!).

(3) Scheidet eine Abwendung der Gefährdung nach Absatz 1 aus oder ist ein Vorgehen nach Absatz 1 erfolglos und halten die in

Absatz 1 genannten Personen ein Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich, um eine Gefährdung des Wohls eines Kindes

oder eines Jugendlichen abzuwenden, so sind sie befugt, das Jugendamt zu informieren; hierauf sind die Betroffenen vorab

hinzuweisen, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen in Frage gestellt wird. Zu diesem

Zweck sind die Personen nach Satz 1 befugt, dem Jugendamt die erforderlichen Daten mitzuteilen.

(§4 KKG – Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz

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Miriam A.

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